Energieausweis

Diskutiere Energieausweis im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, im Dezember 2013 habe ich eine Bewertung eines Neubaus nach der damals gültigen EnEV erstellt. Also durch meine EnEV Berechnung...

  1. #1 IB Finkbeiner, 17.11.2014
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    Hallo Zusammen,
    im Dezember 2013 habe ich eine Bewertung eines Neubaus nach der damals gültigen EnEV erstellt. Also durch meine EnEV Berechnung wusste der Bauherr wie er dämmen muss, welches Heiz- und Lüftungssystem eingebaut werden muss. So, nachdem nun der Neubau fertig gestellt ist, will er natürlich den Energieausweis. Also bin ich vor Ort und habe überprüft, ob das Haus nach meinen Vorgaben gedämmt und die entsprechende Anlagentechnik eingebaut wurde. Hat soweit alles gepasst.
    Nun zu meiner Frage:
    Ist es legitim den Energieausweis nach der damals gültigen EnEV auszustellen, da der Bauantrag 2013 gestellt wurde, oder muss ich nach der neuen EnEV ausstellen?
    Gruß
    Achim
     
  2. #2 Baufuchs, 17.11.2014
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    §28 EneV2009

     
  3. #3 Alfons Fischer, 17.11.2014
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    sehe ich auch so. Das steht unter dem gleichen Paragrafen übrigens auch in der aktuellen EnEV.
     
  4. #4 IB Finkbeiner, 17.11.2014
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    Hallo,
    Danke für die schnellen Antworten. Ich sehe das eher kritisch, denn die Übergangsvorschriften für Energieausweise ist ja §29 geregelt. Meine Fragestellung kann ich aber nicht herauslesen.
    Wenn wir meine Fragestellung einmal weiterspinnen; Wenn der Ausweis nach 10 Jahren abläuft muss dann der neue nach der dann gültigen EnEV ausgestellt werden oder nach der damaligen?
    Gruß
     
  5. #5 Baufuchs, 17.11.2014
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    Die Regelungen des §28 (Allg. Übergangsregelungen) betreffen eindeutig deine Fragestellung.
     
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