Energieausweise für Terrassenhäuser

Diskutiere Energieausweise für Terrassenhäuser im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, eine Terrassenhausanlage mit 5 Wohneinheiten als Eigentumswohnungen, um ca. 6m je Haus versetzt. Jedes Haus hat einen eigenen Eingang...

  1. #1 Andy974, 07.10.2014
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    Hallo,

    eine Terrassenhausanlage mit 5 Wohneinheiten als Eigentumswohnungen, um ca. 6m je Haus versetzt. Jedes Haus hat einen eigenen Eingang und eine eigene Heizungsanlage. Muss der Energieausweis für die komplette Anlage erstellt werden? Meines erachtens sind es 5 eigenständige Häuser, oder mache ich einen Denkfehler?
     
  2. #2 Alfons Fischer, 07.10.2014
    Alfons Fischer

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    ist es ein Neubau oder Bestand?
    sind es getrennte Grundstücke?

    m.E. ist für jede Einheit ein Ausweis zu erstellen.
    ich kann morgen mal nachschauen, wo was dazu steht, mir war kürzlich erst eine ähnliche Frage untergekommen.
     
  3. Taipan

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    Ack. Einzeln. Sind getrennt zu betrachtende Gebäude, da jedes für sich aus der "Einheit" entfernt werden kann, ohne dass die Anderen ihre Funktionsfähigkeit einbüßen.
     
  4. #4 feelfree, 07.10.2014
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    Ähm, wenn ich nei einem Terrassenhaus das unterste entferne, dann werden die anderen, die draufstehen, aber ziemlich schnell ihre Funktionsfähigkeit einbüßen oder sehe ich das falsch?

    Was das für den Energieausweis bedeutet weiß ich als Laie natürlich nicht.

    OT: Wie ist denn das mit dem Energieausweis eigentlich bei einem Doppelhaus? Wenn da (zunächst) nur eine Hälfte gebaut wird? Muss da die Trennwand gedämmt werden?
     
  5. Taipan

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    Du hast mich missverstanden ... natürlich wäre das ganze etwas instabil, wenn Du Eines rausnimmst ... aber für den Betrieb des Einen ist das Andere nicht notwendig. Deswegen sind sie als Einzelne zu Bilanzieren ... Dass die zufällig ineinandergestapelt sind und man ein paar Bausteifen bräuchte um Eines herauszunehmen, tut da wenig zur Sache.
     
  6. #6 Andy974, 08.10.2014
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    Es sind Bestandsgebäude und die Grundstücke sind nicht getrennt. Logisch betrachtet sehe ich die einzelnen Eigentumswohnungen auch als eigenständige Häuser wie Alfons und Taipan. Aber Gesetzte und deren Auslegungen müssen ja nicht immer logisch sein. Aber ich denke dann fange ich mal an zu rechnen.

    Vielen Dank für die Hilfe.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2014
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    Oh konträr ;)

    Wäre das gleiche Objekt ein Mietshaus, wäre die Debatte ganz klar! Ein Objekt!

    Was bitte ändert sich daran, wenn ich dieses Haus eigentumsrechtlich zerhacke. Wenn an dem Haus genehmigungspflichtige Bauarbeiten durchgeführt werden, wird der Antrag ja auch für das Haus XYweg 123, 99999 Irgendwo gestellt und nicht für die betroffene Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum!

    Ich sehe soweit keinen Anlaß, energetisches Rosinenpicken zu betreiben.
     
  8. #8 Anda2012, 08.10.2014
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    Für mich wären die wie Reihenhäuser zu betrachten. Eigener Zugang (nicht über Gemeinschaftstreppenhaus wie beim Mietshaus), eigene Heizung, eigener Eigentümer/Besitzer.
     
  9. #9 Alfons Fischer, 08.10.2014
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    ich würde es vom konkreten Objekt abhängig machen.
    Eine eigene Heizung oder ein eigener Eingang sind für mich kein hinreichender Grund, eine solche Anlage in einzelne Einheiten zu zerpflücken. ich habe in letzter Zeit häufiger Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen, wo jede Einheit eine eigene Heizung hat, teilweise auch separate Eingänge. Und trotzdem bleibt es für mich ein Mehrfamilienhaus.

    Die EnEV nennt da unter "Grundsätze des Energieausweises" in §17 Abs. 3: "Energieausweise werden für Gebäude ausgestellt. Sie sind für Teile von Gebäuden auzustellen, wenn die Gebäudeteile nach §22 getrennt zu behandeln sind."
    in §22 geht es aber um gemischt genutzte Gebäude, also Nichtwohnanteil und Wohnanteil innerhalb eines Gebäudes.
    Da die EnEV keinen eigenen Gebäudebegriff formuliert, kann man auf andere Gebäudedefinitionen zurückgreifen. Gebäude sind demnach "selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen".
    Leider sehr grob.
    Für das Vorliegen eines neuen Gebäudes können (müssen aber nicht!) z. B. sprechen:
    - die selbständige Nutzbarkeit,
    - ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang,
    - die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche,
    - eine eigene Hausnummer,
    - die Eigentumsgrenzen,
    - ein eigener Eingang,
    - die Trennung durch Brandwände oder
    - eine eigenständige Wärmeversorgung.

    Bei einem Terrassenhaus würde ich die Frage, ob einzelne Ausweise zu erstellen sind, davon abhängig machen, ob sich die Nutzungseinheiten "überlappen", sich also eine Wohnung unter eine andere schiebt. Wenn dies der Fall ist, würde ich bei einem zeitgleich erstellten Objekt das Gesamtobjekt als eine Einheit betrachten, aber halt mit mehreren Heizungen. Geht ja in der EnEV-Berechnung. Ein trennbarer räumlicher Zusammenhang ist bei einem klassischen Terrassenhaus ja nicht vorhanden.
     
  10. #10 Anda2012, 08.10.2014
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    Ich hätte es trotzdem wie eine Art Reihenhaus behandelt (also jeden einzeln), nur eben dass die anders versetzt zueinander sind. Bei MFH hat man ja noch einen gemeinsamen Eingang, von dem aus weiter verteilt wird. Finde das dann klarer. Man kann natürlich die verschiedenen Heizungen eingeben und das als ein Ganzes sehen. Bei Trennung in einzelne Objekte gibt man halt die Decke (und den Boden evtl.) anders ein (zu beheiztem Raum).
     
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