Energieberater bei Neubau zwingend notwendig?

Diskutiere Energieberater bei Neubau zwingend notwendig? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hätte folgende Frage. Wir möchten einen Neubau im KFW-55 Standard im Bundesland Bayern errichten. Ein Genehmigungsplan wurde bereits...

  1. #1 TempusBauherr, 26.09.2024
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    Hallo,

    ich hätte folgende Frage.
    Wir möchten einen Neubau im KFW-55 Standard im Bundesland Bayern errichten. Ein Genehmigungsplan wurde bereits erstellt.

    Da es ja hierfür leider keinerlei Förderprogramme mehr gibt, stellt sich mir nun die Frage, ob es sinnvoll ist bzw. ob es zwingend notwendig ist einen Energieberater hinzuziehen, welcher das geplante Haus sozusagen "energetisch" durchrechnet.

    Wird eine Energieberechnung für die Baubeginnsanzeige benötigt?

    Ich dachte mir, theoretisch würde es ja reichen, einen Energieausweis berechnen zu lassen, wenn das Gebäude erstmal steht. Der Energieausweis ist nach meinem Kenntnisstand für jeden Neubau Pflicht.

    Vielen Dank für eure Antworten.
     
  2. #2 simon84, 26.09.2024
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    Etwas verwirrend geschrieben. Ein Bauantrag wurde bereits gestellt ? Wer hat den als Planer unterschrieben ?

    Ansonsten steht eigentlich alles hier :

    AVEn: § 5 Erfüllungserklärung, Energieausweis und Unternehmererklärung - Bürgerservice

    Irgendwer muss den Wisch (Erfüllungserklärung gem 92 und 93 GEG) ja unterschreiben.
    Evtl. kann/darf das euer Architekt selbst oder sonst hat der sicher wen an der Hand.

    Neee
     
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  3. #3 TempusBauherr, 26.09.2024
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    Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

    Ja unser Planer hat einen Energieberater an der Hand, welcher das "durchrechnet."

    Ich war mir jetzt nur nicht sicher, ob das bei einem nicht förderfähigen Neubau notwendig ist.

    Aber gut, dann hat sich die Frage ja geklärt.

    Dankeschön :)
     
  4. simon84

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    wärmeschutznachweis ist schon sehr sehr lange notwendig. Das gibts sogar bei meinem Haus bj 79
    Das hat mit Förderung nix zu tun
     
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  5. SIL

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    Macht das der Arch bis GK 1-2 nicht gleich mit oder ist Bayern wie andere Bundesländer auch mit Zusätzlicher Qualifikation verbunden.
     
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  6. BaUT

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    Und wenn du dir einen Energieausweis ausstellen lässt, dann ist das nur das "Ergebnispapier" eines GEG-Nachweises. Den solltest du dir unbedingt komplett geben lassen, also den ganzen GEG-Nachweis!!!
    So ein Energieausweis hat nämlich eine begrenzte Gültigkeitsdauer und wenn danach einer einen neuen Energieausweis ausstellen soll, ist es sehr hilfreich, wenn er auf die alte Berechnung zugreifen kann und das Fahrrad nicht neu erfinden muss.
     
  7. simon84

    simon84
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    In Bayern ist das recht klar geregelt:

    Gem AVEn 5 :
    (2) Eine Erfüllungserklärung darf ausstellen, wer Sachverständiger nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist oder nach Art. 61 Abs. 2, 3 und 4 Nr. 2 bis 6 BayBO bauvorlageberechtigt ist.

    Weiterlesen kann man dann hier:
    AVEn: § 3 Sachverständige - Bürgerservice
    BayBO: Art. 61 Bauvorlageberechtigung - Bürgerservice

    Also kurzum ja, normal kann das Blatt der Planer selber ausfüllen.
    Da werden aber nur die "Endergebnisse" eingetragen, die ganze GEG Berechnung muss natürlich zuvor vollumfänglich erfolgen und ist für den Bauherrn selbst wichtig. Vom Amt wird sie aber nur im Einzelfall zur Prüfung angefordert.
    Als Bauherr wäre es mir wichtig die gesamten Unterlagen im Ordner zu haben, falls später mal etwas verändert oder angebaut wird.

    Hier mal zwei Beispiele wie so ein Formblatt aussieht:

    Muenchen:

    https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:9...rmular_Erfuellungserklaerung_GEG_2021_web.pdf

    Wuerzburg:

    https://www.wuerzburg.de/media/www.wuerzburg.de/org/med_515807/573840_erfuellungserklaerung_geg.pdf

    Und noch bissl mehr zum Lesen:

    05/2022 Was ist was? GEG – Erfüllungserklärung und Energieausweis.
     
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