ENEV 2002 - Baugebietsvorgabe

Diskutiere ENEV 2002 - Baugebietsvorgabe im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Moin, ich habe vor, dieses Jahr noch einen Hausbau auf die Beine zu stellen. Geplant ist ein kleines EFH auf Bodenplatte. Das Haus an sich...

  1. #1 Rosso², 12.02.2005
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    Moin,

    ich habe vor, dieses Jahr noch einen Hausbau auf die Beine zu stellen.
    Geplant ist ein kleines EFH auf Bodenplatte.
    Das Haus an sich würde nach der ENEV 2002 ausgeführt, wenn das Baugebiet nicht noch zwei zusätzliche Anforderungen zur Energieeinsparung hätte.

    Primärenergiebedarf: mindestens 10% unter den Vorgaben der EnEV
    Spez. Transmissionswärmeverlust:mindestens 30% unter den Vorgaben der EnEV

    Was ich bis jetzt meine herausgefunden zu haben, wären diese -30% eine KfW60 Bedingung.
    Beim Primärenergiebedarf bin ich ratlos, da ich den Wert der ENEV nicht kenne.

    Es ist jetzt bestimmt schlecht pauschal zu sagen, wieviel Mehraufwand nötig ist, um diese Werte zu erreichen. Aber eine grobe Schätzung wäre nett.

    Das EFH ist Massiv (Steinsorte kenne ich noch nicht).


    Vielen Dank.


    Rosso² :winken
     
  2. Bruno

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    So explizit habe ich es noch nicht untersucht. Eine Unterschreitung um 30% bedeutet Verstärkung der Dämmung um den Faktor 1,4 bis 1,5. Geht man mit der Gießkanne über alle Außenbauteile, lässt sich das bei der Sohle und dem Dach mit 10-15 € Aufwand pro m2 erreichen, bei massiven Wänden und Fenstern können die doppelten m2-Kosten anfallen. Für ein kleines Haus bedeutet das Mehrkosten in Höhe von 6.000 - 9.000 €, nur als Schnellschuss.

    Letzten Endes ist alles eine Frage der Detailplanung und der richtigen Baustoffwahl mit Fokus auf Dämmwerte. Gut geplant lassen sich die Mehrkosten deutlich drücken.

    Z.B. kostet eine Verbesserung der Details im Bereich von Wärmebrücken vergleichsweise wenig bis nichts. Führt man Einzelnachweise hierzu, verringert sich der Transmissionswärmeverlust um gut 10% und der Dämmaufwand kann insgesamt reduziert werden.
     
  3. #3 Rosso², 15.02.2005
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    Moin,

    gehen denn die beiden Werte "Hand in Hand"??

    Wenn das Haus besser gedämmt wird, sinkt dann automatisch auch der Primärenergiebedarf oder muss noch mehr gemacht werden?

    Laienmeinung:
    Haus verliert weniger Wärme, also muss ich weniger "nachheizen" (in Heizperioden)
    Wie das bei Warmwasser aussieht, K.A.


    Rosso² :winken
     
  4. JDB

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    Jau, die gehen Hand in Hand, bzw. ist der spez. Transmissionswärmeverlust (= mittlerer U-Wert) eine Berechnungsschritt auf dem Weg zum Primärenergiebedarf.

    Man hat bei der Nachweisführung sozusagen einen Stopp eingefügt und vergleicht den vorhandenen spez. Transmissionswärmeverlust mit dem maximal zulässigen Wert.
    (Man will damit verhindern, daß die Qualität der gedämmten Gebäudehülle bei Einsatz von "CO2-freundlicher Heizenergie" unter den Dämmstandard der alten Wärmeschutzverordnung fällt.

    Lange Rede - kurzer Sinn:
    Wenn Du die 30%ige Unterschreitung von H'T erzielt hast, dann ist die 10% ige Unterschreitung von Q'P automatisch erfolgt.
    - Auf jeden Fall bei Gasbrennwerttherme
    - Ausnahme: Exotischer Energieträger mit hohen Primärenergiefaktoren.
    ---
    Zur Erinnerung:
    Ein sogennantes kfw-60-Energiesparhaus fordert:
    Eben diese 30% Unterschreitung von H'T und QP < 60 kWh/m²
    Der zulässige Q'p-Wert liegt bei einem normalen EFH zwischen 100 und 130 kWh/m²a , das entspicht einer ca. 50%igen Unterschreitung !


    Tipp:
    Die kfw-Fördermittel sind nur begehrenswert, wenn man sich mit den nachzuweisenden Werten ohnehin in der Nähe der max. zulässigen Werte aufhält.
    Da aber eine Anforderung sowieso schon zu leisten ist, folgender Tipp:
    Überprüfe, ob kfw-60-Haus "noch weit entfernt" ist !
    Falls Pellets oder GBT + LA mit WRG oder GBT+Solar+X sieht's gut aus.
     
  5. #5 denkedran, 10.06.2006
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    Hat eigentlich schon Irgendwer darüber nachgedacht, daß wir in der Klimazohne 3 ( saukalt ) die Gebäude besser isoliernen dürfen, als die Glücklichen in der Klimazohne 1? Würde man ein Haus in der Klimazohne 1 auf KFW40 Standart mit der benötigten Isolierung der Klimazohne 3 auslegen, wäre das wohl ein Passivhaus.
    Bei den KFW 40 oder KFW 60 geht es doch um den Energieverbrauch pro 1qm und Jahr.
    Damit liegt es doch auf der Hand, ein Haus in der Klimazohne 1, benötigt weniger Energie zum heizen.
    Daraus resultiert doch, diese Gebäude können mit einer Luft Wasser WP beheizt werden, weil es eben nicht so kalt ist und diese Technik bei diesen höheren Außentemperaturen bessere Jahresarbeitszahlen aufweist und billiger, einfacher im Anlagenaufbau ist und in der Anschaffung günstiger ist.

    also denkedran
     
  6. #6 Bernhard Geyer, 11.06.2006
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    Im Jahre 2006 ein Haus zu bauen das "nur" die ENEV 2002 einhält ist m.E. fast schon fahrlässig. Und die Schnellschuß-Mehrkosten dürften selbst bei "nur" 60 ct/l Heizöl problemlos gespart werden. Und Öl/Gas/Pellets/Strom wird mit sicherheit nicht billiger in den nächsten Jahren.

    Am einfachsten wird es sein stärkere Dämmdicken zu nehmen. Wenn KS-Steine mit Vollwärmeschutz dann einfach die Stärke der Styroporplatten erhöhen, Bei der Dachdämmung stärkere Sparren planen für Zwischensparrendämmung und für Fenster ist der Mehrpreis für 3fach-Verglasung mittlerweile auch in aktzeptablen Rahmen (Hier aber auch darauf achten das der Rahmen halbwegs vernünftigen Dämmwert hat).
     
  7. #7 Hendrik42, 11.06.2006
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    Hendrik42 Gast

    Falsch.

    Die EnEV berücksichtigt die lokale Klimazone nicht. Die hat eine pauschale Klimazone/Heizgradtagezahlen für ganz Deutschland.

    Deswegen taugt sie auch nicht zur Heizlastberechnung, dort ist dann die Klimazone und die gewünsche Raumtemperatur (EnEV 19°C - bibber) zu berücksichtigen.

    Gruß, Hendrik
     
  8. #8 denkedran, 11.06.2006
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    Hallo Hendrik 24,

    in der En EV unter § 13 Abschnitt 6 wird ausführlich darauf hingewiesen, die Unterschiede in den Klimazohnen sind zu berücksichtigen.

    Bisher hat wahrscheinlich niemand sich darüber Gedanken gemacht, weil die Projekte mit En EV Ausweis meist in der selben Klimazohne ausgestellt werden.

    Also denkedran
     
  9. R.J.

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    Haben sie eine andere Ausgabe der EnEV?

    §13 EnEV(2004) behandelt die Energiebedarfsausweise, Absatz 6 bezieht sich auf Satz 5, die Vergleichswerte zur Witterungsbereinigung beim verbrauchsorientierten Energiebedarfsausweis.
     
  10. #10 denkedran, 11.06.2006
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    Ja hier steht doch die Berechnung /Anpassung nach den topographischen Klimazohnen.

    Das bedeutet doch einen anderen also eventuell günstigeren Wert zu setzen.

    Gruß denkedran
     
  11. R.J.

    R.J.

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    Aus der Begründung zur Energieeinsparverordnung www.enev.de
    Es geht hier ausschließlich um den sog. Energiepass für den Bestand und die Witterungsbereinigung der Daten (z.B. Heizkostenabrechnung) um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

    und §13 EnEV
    Wo setzte ich denn da einen "eventuell günstigeren Wert"?
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 11.06.2006
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Also ...

    ... hier geht´s um einen geplanten Neubau und da ist - zur Zeit noch - ein Energiebedarfsausweis gemäß EnEV 2004 auszustellen, der die im B-Plan geforderten Kriterien erreicht.
    Klimazonen machen hier nicht mit.

    Die Idee, diese Forderungen in einen B-Plan mit aufzunehmen finde ich übrigens hervorragend.
    Erstens erfolgt damit der Anstoß, auch mal über die energetische Qualität seines Hauses nachzudenken und
    Zweitens fallen damit endlich die "gerade mal so hingerechneten" BT-Energieschleudern durchs Raster.
     
  13. matzi

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    Ich erschließe hier grade bei uns im Ort ein Baugebiet mit 11 Grundstücken.
    Bei der Aufstellung des B-Planes mit meinem Planer habe ich von diesem die Auskunft bekommen das eine Festsetzung zb mindestens Kfw 60 zu bauen nicht zulässig ist. Das kann natürlich in anderen Bundesländern anders sein.
    Aber da ich ja die Grundstücke verkaufe, ist eben Bedingung mindestens Kfw 60 zu bauen. Und da das Baugebiet mit Nahwärme aus einem Biomasseheizwerk betrieben wird, ist bei den von mir gebauten Häusern der Kfw 60 Standart serienmäßig.
    gruß Matzi
     
  14. Quelle

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    ich kann mal aus den auflagen des baugebiets um die ecke zitieren:

    Der Jahresprimärenergiebedarf wird auf maximal 80kWh/(m²a) begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach dem Monatsbilanzverfahren der EnEV.

    Die Einhaltung der Auflagen muss durch den verantwortlichen Architekten oder Fachplaner gewährleistet werden und in einem Qualitätszertifikat für das Gebäude dokumentiert werden.

    Vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestdämmstandards:
    Der gewählte Dämmstandard der Gebäude (Transmissionswärmeverlust HT´) soll 25% unter den Anforderungen der EnEV liegen


    ist also nicht ungewöhnlich.
     
  15. matzi

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    bei Rendsburg im schönsten Bundesland.
    Dan kann man sich nicht mal auf einen Planer verlassen.
    Werde ihn darauf mal ansprechen.
    Danke erstmal.
    Gruß
     
  16. #16 bauhexe, 12.06.2006
    bauhexe

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    In der EnEV wurde ein "synthetisches" Klima für Deutschland zu Grunde gelegt. Damit ist eben ein Vergleich auf einheitlicher Basis möglich. Sonst müßten in den kalten Klimazohnen die Häuser für den selben Standart besser gedämmt werden als an den wärmeren Standorten. Zumindest für die Bewertung der KfW ist dies ja auch fair. Wer allerdings in einem wärmeren Gebiet wohnt, muß weniger heizen. Dazu wird ja dann auch die Heizlastberechnung für das Gebäude am Standort durchgeführt!
    Das vom EnEV Nachweis nicht auf den tatsächlichen Energieverbrauch geschlußfolgert werden darf, sollte eigentlich jeder, der einen solchen Nachweis errechnet seinem Bauherren gleich mitteilen (alternativ, kann man ja die Werte des Standortes mal gegenüberstellen und über das unterschiedliche Nutzerverhalten sprechen).
    Auch das der EnEV Nachweis KEINE Heizlastberechnung ersetzt, sollte bekannt sein.
     
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