ENEV Pflicht bei Umbau mit Anbau neu?

Diskutiere ENEV Pflicht bei Umbau mit Anbau neu? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Mal zum Verständnis eine, für die Experten, vielleicht blöde Frage (Suchfunktion nichts passendes gefunden). Freunde wollen Um- und Anbauen....

  1. #1 Alexandra, 22.01.2013
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    Mal zum Verständnis eine, für die Experten, vielleicht blöde Frage (Suchfunktion nichts passendes gefunden).
    Freunde wollen Um- und Anbauen.

    Es handelt sich um einen alten Bauernhof, welcher im hinteren Teil des Haupthauses ca. 70 Jahre alt ist und außer dem Dachstuhl noch nie etwas renoviert wurde bzw. nur oberflächlich renoviert wurde.
    Dazu kommt noch das Wohnzimmer in Form eines neuen Anbaus an das bestehende Altgebäude.

    Der Planer hat alles eingabefertig gezeichnet und die Unterlagen für die Gemeinde und LRA ausgefüllt, diese wurden auch im Dezember 2012 genehmigt. Statiker kommt noch wenn ein Teil der angrenzenden Scheune abgerissen ist, er könne erst dann berechnen, es wurden bisher nur die tragenden Wände festgelegt, welche nicht verändert werden dürfen.

    Wir hatten am Wochenende eine Unterhaltung mit unseren Freunden und dann kam die Sprache auf das Thema Bau und ENEV.
    Wie wird so ein Bau beurteilt, der Planer hat nichts von EnEV erwähnt oder berechnet. Müssen sich die Bauherren darum kümmern?
    Nicht falsch verstehen, das soll kein Freifahrtschein für irgendwas werden, ich mag diese Leute nur sehr gerne und würde Ihnen einfach helfen wollen. Zum Beispiel mit: Du musst das energetisch rechnen lassen, weil....

    - Wie wird so ein Alt-/Um-/Neubau denn nach EnEV behandelt
    - Das LRA wollte bei Erteilung der Baugenehmigung nichts davon sehen ?!

    Danke
     
  2. #2 Alfons Fischer, 22.01.2013
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    in BY wird häufig der EnEV-Nachweis für den Bauantrag nicht verlangt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Anforderungen eingehalten werden müssen.

    Grundsätzlich ist jede Baumaßnahme mit beheizten Räumen nach EnEV zu beurteilen. Dabei wird der Umbau nach anderen Grundlagen bewertet als der Anbau.
    Umbau nach §9 Nr.1 EnEV in Verbindung mit Anlage 3
    Beim Anbau nach §9 Nr. 4+5 EnEV. Dabei kommt es darauf an, wie groß der Anbau ist. Unter 15m² gibts keine Anforderungen. 15-50m² vereinfachter Nachweis in Verbindung mit Anlage 3 EnEV. Über 50m² --> Bilanzierung/Ausführlicher Nachweis erforderlich.
     
  3. #3 Alexandra, 23.01.2013
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    Hallo Alfons Fischer,

    danke für die Info, der Anbau ist um die 40m², allerdings 2-geschossig, unten Heizungskeller und oben Wohnzimmer.
    Beim Bauantrag wurde nichts verlangt.
    Ich gebe meinen Freunden mal die Adresse vom Ingenieur, welcher unseren EneV-Nachweis gerechnet und später auch geprüft hat.
    Ist aber schon merkwürdig, dass der Planersteller das nicht wenigstens mal angesprochen hat.

    Als wir 2010 unseren Neubau (KfW 70 nach EnEV2009) genehmigt bekamen, hat uns auch nie jemand vom Amt nach der Berechnung bzw. dem Energieausweis gefragt. Nur später mussten wir das der KfW-Bank vorlegen.
     
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