ENEV und Flachdach, welches nicht zugänglich ist : Dämmung Pflicht?

Diskutiere ENEV und Flachdach, welches nicht zugänglich ist : Dämmung Pflicht? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Bin gerade dabei eine Immobilie zu kaufen, es handelt sich dabei um ein Flachdach-Bungalow aus den 70ern. Das Dach ist ein Kaltdach mit...

  1. #1 bungalowman, 05.05.2014
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    Hallo,

    Bin gerade dabei eine Immobilie zu kaufen, es handelt sich dabei um ein Flachdach-Bungalow aus den 70ern. Das Dach ist ein Kaltdach mit Kieseinschüttung und wurde 2010 saniert, allerdings wahrscheinlich nicht die Dämmung. Laut Bauunterlagen von 1972 liegen dort 5cm Glaswolle Matten zwischen den Balken.

    Die allgemeine Frage ist jetzt aber:
    Bin ich verpflichtet gem. ENEV eine Dämmung einzubringen, die die Mindeststandards erfüllt? Geregelt ist das in der ENEV nicht wirklich, da immer nur von zugänglichen Dächern die Rede ist. Ich habe leider keine Möglichkeit den Dachaufbau zu sehen, somit ist das Dach auch nicht zugänglich, oder sehe ich das falsch?

    Die andere Ausnahme der ENEV ist, dass der Kosten / Nutzen - Faktor zu gering ist, um die Kosten eben in den nächsten Jahren wieder reinzuholen..

    Hab ich eine Chance auf Vermeidung von Bußgeldern?
     
  2. H.PF

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    Vergiss mal nur das reine Kosten-Nutzen- Denken, es gibt oft auch einen Komfortgewinn durch Dämmung...
     
  3. #3 bungalowman, 05.05.2014
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    Bringt mir dann aber nicht viel, wenn ich das komplette Dach nochmal abnehmen muss und es dazu noch die Frage ist, ob überhaupt genug Platz für eine Dämmung ist. Das müsste ich halt alles beim Kauf miteinkalkulieren, daher die Fragen :-)
     
  4. #4 rechter Winkel, 05.05.2014
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    Bei 5 cm Dämmung würde ich doch auf jeden Fall miteinkalkulieren, die Dämmung kurzfristig zu verbessern. Sowas würde ich auf jedenfall Invest und betriebstechnisch berücksichtigen.

    Wie sieht´s mit den Heizkosten aus?
     
  5. #5 bungalowman, 05.05.2014
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    Ich hab noch nicht mal einen Energieausweis. Bedarfsausweis wird aber erstellt in den nächsten zwei Wochen.

    Da eine 90jährige, alte Dame darin gewohnt hat, die nur das Wohnzimmer geheizt hat werden da nicht sonderlich wertvolle Angaben herauskommen.
     
  6. #6 bungalowman, 05.05.2014
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    Wie sieht es mit der kostengünstigeren Innenraumdeckendämmung aus? Da gibts inzwischen doch auch so kapillare Dämmstoffe, die die Feuchtigkeit wieder an den Raum abgeben.... wäre das eine Alternative?
     
  7. #7 Alfons Fischer, 06.05.2014
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    Es gibt nach EnEV keine Nachrüstungsverpflichtung für Flachdächer. Nachrüstungsverpflichtungen gibt es nur für "oberste Geschoßdecken", das sind Decken zu nicht ausgebauten, kalten Dachräumen.

    Im vorliegenden Fall gibt es nur eine Pflicht, zu dämmen, wenn Sie an das Dach ohnehin ran wollen/müssen. Wenn zum Beispiel die Dachabdichtung erneuert wird.

    Bitte hinterfragen Sie, ob nicht 2010 nicht doch schon eine Dämmung eingebaut wurde. Wenn tatsächlich eine neue Dachhaut (und nicht nur eine Reparaturabdichtung) aufgebracht wurde, hätte unter Umständen schon 2010 eine Verpflichtung zum Dämmen bestanden (genauere Umstände müsste man aber erst prüfen)...

    5cm Dämmung sind in der Tat nicht viel und bezüglich des Wärmeverlusts und der Behaglichkeit nicht mehr zeitgemäß.
     
  8. #8 rechter Winkel, 06.05.2014
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    Frage dazu: Falls die 5 cm Dachdämmung nicht den Mindestwärmeschutz entsprechen, gilt dann nicht eine Ertüchtigungsverpflichtung?
     
  9. #9 Alfons Fischer, 06.05.2014
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    in der EnEV ist klar geregelt, für welche Bauteile Nachrüstungsverpflichtungen bestehen. Und da gehört ein Flachdach nicht dazu.

    Aus meiner Sicht:
    auch nicht eingehaltener Mindestwärmeschutz zieht noch keine Nachrüstungsverpflichtung nach sich. Quasi Bestandsschutz. Dass es bei nicht eingehaltenem Mindestwärmeschutz zu Problemen kommen kann und dass hieraus z.B. bei vermieteten Objekten ggf. privatrechtliche Forderungen entstehen können (z.B. wegen Schimmelpilzbildung) ist eine andere Sache.
     
  10. #10 bungalowman, 06.05.2014
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    Danke für die Denkansätze
    Also obere Geschossdecke ist dann doch korrekt... weil es ist nichts ausgebaut und kalt ist es da sicher auch dank der Durchlüftung?

    Ich hab nochmal nachgefragt und es liegen wirklich nur 5 cm Matten zwischen den Sparren, obwohl für 20 cm Platz wäre. Also wurde es 2010 versäumt die Energieverordnungen einzuhalten.
    Um alles korrekt zu mache müsste ich dann wohl das ganze Dach schon wieder Abdecken lassen und die Dämmung reinpacken oder die Finger ganz von dem Objekt lassen...
     
  11. #11 Alfons Fischer, 06.05.2014
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    nach Ihrer Schilderung doch eher Flachdach. Und zwar ein belüftetes (hoffentlich) Flachdach.

    kann auch sein, dass es keine Anforderungen gab bzw. die EnEV nicht gezogen hat. Dafür müsste man das Objekt im Detail kennen.
    Tut aber nichts zur Sache: Fakt ist, dass kaum Dämmung vorhanden ist.
     
  12. #12 bungalowman, 06.05.2014
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    hmm, also sorum ist das gemeint.... ein Flachdach, Kaltdach mit Kieseinschüttung hat quasi keine obere Geschossdecke, also muss ich auch nichts tun. Das wäre mal eine wertvolle Information. Ich habe zeitgleich die DENA auch mal per Mail angeschrieben, mal sehen was die sagen.
    Unabhängig davon wird sowieso erst mal ein Bedarfsausweis erstellt, bin gespannt was damals so gang und gäbe war bei der Dämmung.
     
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