Entfernen alter Teeranstriche ?

Diskutiere Entfernen alter Teeranstriche ? im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; danke für die Info...

  1. #21 werkstadt, 25.06.2008
    werkstadt

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    danke für die Info...
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    bitte, halte uns mal über die Ergebnisse auf dem Laufenden
     
  3. #23 Bromm Edmund, 01.07.2008
    Bromm Edmund

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    Und warum soll das "Zeug" überhaupt runter?

    Lassen Sie die schwarze Masse doch einfach drauf.
     
  4. #24 werkstadt, 03.07.2008
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    neue Bitumenabdichtung auf alten Teeranstrich ?
    widerspricht ja wohl allen aktuellen RdT und allen Herstellervorgaben.
    abgesehen davon, dass auf Grund fehlendem Anfüllschutz die alte Beschichtung durchsetzt war von Steinen, Sand und sonstigem Zeug, was man vor 50 Jahren so zum Anfüllen genommen hat. Das Thema hat sich davon ab inzwischen erledigt, ging ganz gut runter voll vermummt mit Bohrhammer und Breitmeißel, wenn auch besch... Arbeit... bei 35 °C. Steht noch die sachgerechte Entsorgung an...
     
  5. KATMat

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    Hallo werkstadt,

    der wesentliche Punkt wurde noch nicht angesprochen:
    Von dem "Teeranstrich" im Keller geht keinerlei Gefährdung aus. Es staubt nicht, es wird nicht erhitzt - es werden keine PAK freigesetzt, selbst wenn sie grammweise im Anstrich enthalten sind.
    Bei teerhaltigem Kleber unter Parkett kann die Freisetzung nur durch Scheuer- und Pumpbewegungen als Staub erfolgen. Eine theoretische Gefährdung besteht dann allenfalls für auf dem Boden spielende Kleinkinder durch orale Aufnahme. Eine PAK-Belastung der Wohnräume (Gasphase) kann man ausschließen.
    Leichtflüchtige PAK, die eine Raumluftbelastung theoretisch verursachen könnten (Naphtalin) waren in Parkettkleber nie in nennenswertem Umfang drin.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das Problem ist ein anderes

    Herr Bromm möchte gar keine ABdichtung überarbeiten, da er dieses für unnötig vermutet...
     
  7. #27 werkstadt, 03.07.2008
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    da die alte Abdichtung durch großen Bauschuttanteil im Gelände stark angegriffen, also gefährdet war, lag es für mich nahel, auch die Abdichtung zu erneuern, wenn ich wegen Außendämmung ohnehin abgrabe. Das Thema ist wie erwähnt bereits durch.

    Bleibt noch das Thema PAK in Parkettklebern.

    "Bei teerhaltigem Kleber unter Parkett kann die Freisetzung nur durch Scheuer- und Pumpbewegungen als Staub erfolgen. Eine theoretische Gefährdung besteht dann allenfalls für auf dem Boden spielende Kleinkinder durch orale Aufnahme. Eine PAK-Belastung der Wohnräume (Gasphase) kann man ausschließen."

    Besteht keine Gefahr durch Aufnahme von PAK-belastetem Hausstaub in die Atemwege ? Mal abgesehen davon, dass ich kleine Kinder habe, auch wenn diese mittlerweile nicht mehr vom Boden essen.
     
  8. KATMat

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    Einatmen

    können Erwachsene oder Kinder, die nicht am Boden spielen, PAK-haltigen Staub kaum. Orale Aufnahme bei Kidnern heisst allerdings nicht, dass die mit der Zunge über den Boden lecken müssen, um was aufzunehmen.
    Bei der Vielzahl von Untersuchungen in den alten US-Wohnungen hat sich allerdings immer wieder gezeigt, dass bei durchgängig hohen PAK-Gehalten im Kleber unter dem Parkett (in allen Räumen) nur in einem geringen Teil der Wohnungen auch im Hausstaub stärkere Belastungen nachweisbar waren. Die wiederum führen auch nicht zwangsläufig zur Belastung der Kinder.
    Generell würde ich empfehlen: wenn der Boden ohnehin ausgetauscht wird, sollte auch der Kleber entfernt werden. Ansonsten Hausstaubuntersuchung, wenn man am Boden spielende Kinder hat.
     
  9. #29 werkstadt, 03.07.2008
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    den Boden autauschen möchte ich nicht...

    ...da das Parkett erst vor einem Jahr komplett abgeschliffen und geölt wurde und in einem optisch sehr ansprechendem Zustand ist. Es gibt auch wenig lose Bretter, allerdings in etlichen Bereichen größere Fugen. Der Parkettleger hatte vom Verschließen der Fugen abgeraten, da das Fugenmaterial schnell wieder herausbröckeln kann.
    Hilft zur Vermeidung der Problematik PAK im Hausstaub nicht auch häufigeres Feuchtwischen ?
     
  10. gast3

    gast3 Gast

    ich denke immer noch: lass den Kleber untersuchen. Auch wenn ich meinem Kollegen recht geben, das Gefahrenpotenzial ist eher gering, selbst wenn der Kleber PAK-haltig ist.

    Aber, gering ... - würde mir nicht reichen. Und die Feststoffuntersuchung ist mit geringem Aufwand (technisch und finanziell) zu machen. Sollten dann wirklich "Horrorergebnisse" kommen, dann "schaun mer mal"
     
  11. #31 Bromm Edmund, 04.07.2008
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    @ Robby, richtig. Ich bin in diesem Fall gegen eine Abdichtung von außen.

    Das Thema hat sich allerdings schon anders gelöst.
    Ich gehe davon aus - wie eingangs beschrieben: Stampfbeton aus den 50er Jahren.
    Gegen was (höhe Wasserstand) soll hier auch abgedichtet werden?
    Wie soll denn unter dem Haus abgedichtet werden?
    Das Wasser sucht sich doch den Weg zu einer undichten Stelle.
    Oder liege ich da falsch?
     
  12. Robby

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    Das Schüttbeton aus den 50er Jahren vorliegt steht nirgendwo. Das haben sie vermutet... und deshalb war die Anmerkung auch mehr als "nicht hilfreich" denn man vermutet in solchen Fällen nicht!

    übrigens...
    Dieser Beton weißt einen so hohen Anteil Haufwerksporen und geringen Wasereindringwiederstand auf das es sehr wohl kapillaren und flüssigen Transport gibt.

    Eine Abdichtung ist entsprechend einer Untersuchung der Rahmenbedingungen auszuführen und zu planen
     
  13. #33 Bromm Edmund, 04.07.2008
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    Eine Abdichtung nach welchen Richtlinien?

    Kommen Sie mir bloß nicht mit der 18195. Die gilt nur für den Neubau.
    Also nach welchen Richtlinien soll was gemacht werden.
    Und nochmal: weder Schütt,- noch Stampfbeton hat eine kapillare Saugfähigkeit.
    Dabei spielt das Baujahr auch keine Rolle.
    Und ich vermute nichts, sondern ich weiß was.
    Schließlich arbeite ich in verschiedenen Ausschüssen,insbesondere auch bei der WTA sowie Normenausschuss bei GAEB mit.
    Auch hatte ich gebeten, wenn Sie schon solche Behauptungen aufstellen, die Quelle zu nennen.
    .
    Weiter wäre hilfreich, wenn wir wissen (erfahren könnten) wie hoch und gegen was abgedichtet werden soll.
    Eine ganz andere Überlegung ist auch daran zu denken ob der Aufwand noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis steht.
     
  14. #34 werkstadt, 04.07.2008
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    also um noch mal kurz die Fakten von meinem Haus zu klären:
    Stampfbeton vorhanden, Keller wird zur Hälfte bewohnt (da Hanglage und Fenster zum Garten) und soll entsprechend von außen gedämmt werden. Da also ohnehin Aufwand des Aufgrabens, gleich Erneuerung der Abdichtung. Im nicht beheizten Bereich kleine Feuchteschäden bzw. Salzausblühungen vorhanden. Lastfall maximal aufstauendes Sickewasser.
    Da nach Aufgraben und Entfernen des Teeranstrichs festgestellt, dass zwei Horizontalsperren (Bitumenpappe) ebenfalls vorhanden, Anschluß an Horizontalsperre möglich. Innen bereits im Rahmen des Bodenaufbaus Bahnenabdichtung eingebaut und ebenfalls Anschluß an Horizontaldichtung.
    WTA ist ja wunderbar, gibt es ja Richtlinie für nachträgliches Abdichten, ebenso "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit KMB". Problem für mich daher gelöst.
     
  15. Robby

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    Wo steht eigentlich das eingeführte Regelwerke nur für Neubauten gelten? Ob diese im Falle anzuwenden sind oder durch andere zu ersetzen ist ein anderes Thema.

    Auch der Auftraggeber einer Sanierung hat das Recht auf eine mangelfreie Ausführung. Dieses ist anzunehmen wenn die Ausführung den aRdT entspricht. Normen müssen sich den (widerlegbaren) Anschein zurechnen lassen diese darzustellen.

    Der AN schuldet übrigens neben einer mangelfreien Leistung ebenso den Erfolg.
     
  16. #36 Bromm Edmund, 07.07.2008
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    Man kann eben normgerechte Abdichtungen nur auf normgerechte Untergründe aufbringen

    Ich habe - "erfolgreich" dafür gesorgt, dass dies so ist.
    Abdichtungen auf nicht normgerechte Untergründe sind ein besonderer Fall.
    Es bedarf einer besonderen Prüfung und Bewertung.
    Es gibt aber einen Hinweis auf die Merkblätter der WTA in den Kommentaren.
    Siehe hierzu auch
    http://www.wta.de/de/merkblätter
    insbesondere aus 4 und 5
     
  17. Robby

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    Können Untergründe älteren Baujahres also nicht regelgerecht sein?
     
  18. #38 Carden. Mark, 07.07.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Oh Gott der alte Zwist lebt auf.

    Aber nur so am Rande - warum sollte "Stampfbeton" ein NICHT normgerechter Untergrund sein? (siehe 18195-3)
    Das Teer eindeutig nicht - das ist Richtig.Auzug aus der 18195-4
    1.2 Diese Norm gilt nicht für
    .......................
    – nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden.
     
  19. #39 Bromm Edmund, 07.07.2008
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    Ich gehe davon aus, dass Sie Herr Carden nicht alles gelesen haben.

    Um das geht es hier nämlich nicht.
    Sondern nur darum ob eine Abdichtung von außen erforderlich ist oder nicht.
    Und mit Zwist auch nicht, sondern jemand braucht einen Rat, ob er von außen oder von innen abdichten muss.
    Ich behaupte er muss nicht abdichten.
    Der Aufwand ist nicht gerechtfertigt. Aus.
     
  20. #40 werkstadt, 08.07.2008
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    spannende Diskussion, aber schon fertig

    ich möchte die spannende Diskussion ja nicht unterbrechen, aber ich habe schon fast fertig (gedichtet und gedämmt). "Normgerechten" Untergrund hergestellt mittels Zementputz, war ohnehin erforderlich nach Entfernen des Teerdrecks. Und drauf nach DS-Zwischendichtung an Sohle und Sockel die KMB mit Verstärkungseinlage und 12cm Styrodur. Nach Verfüllen kann endlich die Terrasse gebaut werden und ich kann entspannt im Liegestuhl im bauexpertenforum nachschauen, wer das letzte Wort hat ...
     
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