Entwässerung nach Aufschüttung durch Nachbarn

Diskutiere Entwässerung nach Aufschüttung durch Nachbarn im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, wir wohnen auf einem Hang Grundstück in Aichach (Bayern), das zu Nachbargrundstück relativ eben ausläuft. Nun soll das Grundstück bebaut...

  1. hubab

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    Hallo,

    wir wohnen auf einem Hang Grundstück in Aichach (Bayern), das zu Nachbargrundstück relativ eben ausläuft. Nun soll das Grundstück bebaut werden und der Nachbar plant eine Aufschüttung an unserer Grenze von rund 50 cm, befestigt mit einer Betonwand. Die Aufschüttung wird angeblich nötig, damit der Nachbar von dem relativ tief gelegenen Grundstück noch einen frostsicheren Kanalanschluss machen kann. (Kanalsohle liegt auf ca. -1,40m)

    Wir fürchten, dass durch die Aufschüttung auf unserem Grundstück ggf. das Niederschlagswasser stehen bleibt, da es durch den Bau und die Aufschüttung nicht mehr ablaufen kann. Das heißt, es muss eine Drainage gelegt werden (ca. 30 m), die dann durch eben dieses Nachbargrundstück in den daran anschließenden Bahngraben abgeleitet wird, was erlaubt wäre.

    Laut Städtentwässerungsamt darf uns "kein Nachteil entstehen" durch die baulichen Maßnahmen. Nun stellen die zu erwartenden Kosten für Drainage, Ableitung und Notarkosten für die Grunddienstbarkeit für die Entwässerung einen ziemlichen Nachteil dar.

    Wer muss für diese Maßnahmen und Kosten aufkommen?

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 simon84, 24.08.2017
    simon84

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    Na der Nachbar wer denn sonst
     
  3. #3 Andybaut, 24.08.2017
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    das sehe ich nicht so.
    Der Nachbar hat ein legitimes Ansinnen, das baurechtlich zulässig ist.
    Er ist nicht dafür verantwortlich wie euer Oberflächenwasser abbeleitet wird.

    Ihr habt bislang sein Grundstück für eure Entwässerung benutzt. Wieso sollte der Nachbar diesen Zustand
    weiterhin fördern?
     
  4. #4 Lexmaul, 24.08.2017
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    Zudem darf man nicht über andere Grundstücke entwässern...
     
  5. #5 simon84, 24.08.2017
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    Ach so es geht um das EIGENE Wasser, also das auf der eigenen Seite :)

    Ja dann darum müsst ihr euch selbst drum kümmern ist doch klar ???
    Wenn ihr das früher einfach beim Nachbar "entsorgt" habt, hattet ihr Glück, darauf habt ihr keinen Anspruch.

    Es könnte ja genauso eine massive Betongarage an der Stelle an der Grenze stehen!


    Der Nachbar darf den Zustand durch die Massnahme nicht verschlechtern,
    d.h. er darf nicht einen Zustand erstellen, bei dem z.B. sein Regenwasser zu euch rüberläuft (z.B. weil höher und nicht wasserdurchlässig.).

    Seinen Aufbau hat er so zu gestalten, dass das auf seiner Seite anfallende Wasser auch auf seiner Seite entwässert wird durch ggf. Drainage, Kiesschicht auf seiner Seite.
     
  6. #6 petra345, 24.08.2017
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    Wenn sich das Wasser vor der Betonwand des Nachbarn aufstaut wird er selbst merken, daß er da auch Nachteile hat. Vielleicht kann man sich gemeinsam auf eine für beide geeignete Lösung verständigen.
     
  7. #7 Fred Astair, 24.08.2017
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    Welche Nachteile sollte der Nachbar haben, wenn das Wasser des TE nicht mehr über sein Grundstück läuft?
     
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