Entwässerungsantrag Teil der Genehmigungs- oder Ausführungsplanung?

Diskutiere Entwässerungsantrag Teil der Genehmigungs- oder Ausführungsplanung? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo nochmals. Meine Frage: Ist das Erstellen des Entwässerungsantrages Teil der Grundleistungen der Genehmigungsplanung oder zumindest der...

  1. #1 smileygermany, 28.09.2008
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    Hallo nochmals. Meine Frage: Ist das Erstellen des Entwässerungsantrages Teil der Grundleistungen der Genehmigungsplanung oder zumindest der Ausführungsplanung?? Ich frage deshalb, weil der Entwässerungsantrag bei uns - auf Wunsch des Architekten - von einem Haustechniker gemacht wurde, und der nimmt das natürlich bezahlt. Den Architekten bezahl ich aber auch ... bezahl ich nun doppelt, oder hätte auch der Architekt den Entwässerungsantrag nur als besondere Leistung gemacht, die nicht vom Grundhonorar nach HOAI gedeckt ist?

    Ach ja: Unsere Entwässerung ist nicht dramatisch kompliziert: Abwasser aus Küche und mehreren Bädern/WCs sowie Regenwasser; im Untergeschoss Fäkalienhebeanlage.

    Danke!!
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 28.09.2008
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    Entwässerungsplanung ...

    ... einschl. -antrag ist eine Besondere Leistung :konfusius .
     
  3. #3 smileygermany, 04.10.2008
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    Danke Volker ...

    Rechnet nach Deiner Erfahrung der Architekt das auch genauso ab wie ein spezieller TGA-Planer? Oder kassiert der Haustechniker für sowas mehr als ein Architekt? Oder hauen einen beide über´s Ohr wo sie nur können :mega_lol:

    Danke!
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    gemessen an den juristischen Honoraren alles harmlos.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 04.10.2008
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    ... kommt´s auf den Einzelfall drauf an und vor allem, was die jeweilige Bauaufsicht und/oder Gemeinde vorgelegt haben will - das ist durchaus unterschiedlich.

    Allgemeingültige Erfahrungen gibt´s daher nicht :konfusius .
     
  6. #6 MoRüBe, 04.10.2008
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    MoRüBe Gast

    Frage zum verständnis Volker...

    ... hier in SH ist der entwässerungsantrag Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Sprich: Kein E-Antrag = kein kompletter Bauantrag, folglich Ablehnung. Trotzdem extra Leistung??
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 04.10.2008
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    Ja ...

    ... nennt sich in § 15 4. HOAI

    "Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren".

    Iss so :konfusius
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Denn es gehört eigentlich zur TGA, was dann ja auch so gehändelt wurde.

    Es gibt ja noch andere Dinge, die zum Bauantrag gehören und extra sind: Lageplan, EnEV, Statik, ...

    Bei kleineren Bauten, wird manches vom Architekten mit übernommen, bei Größeren eher aufgedröselt.
     
Thema: Entwässerungsantrag Teil der Genehmigungs- oder Ausführungsplanung?
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