Erbbau oder doch lieber kaufen?

Diskutiere Erbbau oder doch lieber kaufen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Meines (Laien)wissens nach muss man bei der Konstellation 3/5 doch oft am Jahresende nachbezahlen. Ab 2010 gibt es jedoch das Faktorverfahren für...

  1. #21 marzipan, 28.01.2010
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    Meines (Laien)wissens nach muss man bei der Konstellation 3/5 doch oft am Jahresende nachbezahlen. Ab 2010 gibt es jedoch das Faktorverfahren für Ehegatten:

    siehe auch: www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/091006__Promo__Faktorverfahren.html

    Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor gewählt werden.
    Eintragen lassen kann man sich dies beim zuständigen Finanzamt.
     
  2. #22 moep3fx, 28.01.2010
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    wobei es am ende doch eh wumpe ist. entweder ich bekomm was zurück (find ich persönlich recht angenehm) oder ich zahl nach. unterm strich stets das selbe.

    übrigens muss elterngeld indirekt auch versteuert werden (mit ca. 11-13%) da es das zu versteuernde einkommen erhöht.
     
  3. #23 bruchpilot, 28.01.2010
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    Völlig egal, ob 3+5 oder 4+4, Ihr bezahlt unter den gleichen Bedingungen schlußendlich ~ die gleichen Steuern (bei gemeinsamer Veranlagung), denn die Steuer(nach)zahlung richtet sich primär nach dem Einkommen, nicht nach der Steuerklasse! Mit Kind dann etwas weniger als "nur" verheiratet ohne Kinder, wegen der Freibeträge.

    Der Unterschied ist nur, dass Du z.B. bei der LSK3 monatlich erstmal weniger Steuern abgezogen bekommst als Du eigtl. zahlen müsstest (und bei der 5 mehr), bei 4+4 ungefähr gleich viel.

    Abgerechnet wird jedoch immer zum Schluß (Lohnsteuerjahresausgleich), heißt im Falle der LSK3, dass man meistens nicht unerheblich nachzahlen muss.
     
  4. #24 Bombjack, 28.01.2010
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    Schon klar, allerdings frage ich mich wirklich ob ich mir darüber heute Sorgen machen muss. Was wird die Immobilie in 99 Jahren noch wert sein und wollen meine Enkelkinder dann wirklich dort leben? Was das angeht würde ich dann doch lieber die Priorität auf ein finanziell sorgenfreies Leben der jetzigen und kommenden Generation setzen. Um das Argument ganz zu entkräften, könnten wir uns in den Erbbauvertrag auch Optionen auf einen Kauf oder Verlängerung nach Ablauf der 99 Jahre einbauen lassen. Der Eigentümer hat signalisiert dass er damit kein Problem hätte.

    Hmm...also wenn meine Frau jetzt Elterngeld bezieht und ich von Steuerklasse 4 nach 3 wechsel, muss ich das mehr an Monatsnetto am Ende des Jahres wieder zurückzahlen oder wie jetzt? :confused: Also naja, Steuerklasse hin oder her...vielleicht können wir uns dann halt darauf einigen dass wir vorerst aufgrund des wegfallenden PKW Leasings erstmal ein vergleichbares Einkommen haben werden ;)

    Also meine Rechnung habe ich ja im ersten Post aufgeschlüsselt, über die gesamte Laufzeit betrachtet ist das Kaufgrundstück natürlich günstiger. Wie schon weiter oben geschrieben finde ich es allerdings wichtiger der heutigen Generation ein angenehmes Leben bieten zu können und auf die voraussichtliche Nutzungsdauer gerechnet fällt die Rechnung nicht so eindeutig aus.

    Erstmal leben wir jetzt schon in einem (Miet-)Reihenhaus. Die Nebenkosten werden voraussichtlich trotzdem etwas höher sein, ok. Allerdings frage ich mich wie Du auf 3000 Euro Ausgaben kommst? Wir zahlen 870 Euro an Kaltmiete, ca 1000 Euro haben wir bisher im Schnitt jeden Monat zur Seite gelegt. 500 Euro Kosten entfallen allein auf den geleasten PKW (fällt ab April weg), das macht bei mir etwa 1600 Euro sonstige Ausgaben/Monat. Ich habe mit 1250 Euro Belastung kalkuliert, das ist doch mit dem vorhandenen Eigenkapital von 60 Tsd Euro nicht so unrealistisch?

    Zusatzfrage an alle: Grundstück aussen vor gelassen, was für ein Haus bekomme ich denn realistisch betrachtet mit vernünftiger Qualität für meine kalkulierten 200 Tsd Euro? Ist das wirklich zu niedrig angesetzt? Wir haben keine allzu abgehobenen Vorstellungen und kämen wohl auch mit weniger qm aus.
     
  5. #25 Skeptiker, 28.01.2010
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    Nein, so ist es nicht. Der Erbpachtgeber kann bei üblichen Erbbaurechtsverträgen auch nur durch Kauf Eigentümer des Hauses werden, nicht anders. Nach Ablauf der Erbaurechts (99 oder 2 x 99 Jahren, ja das gibt's auch) muss lediglich ein neuer Vertrag geschlossen werden, sofern sich der alte nicht "automatisch" weiter verlängert. Der Erbpachtnehmer ist während dieser Zeit auch Dritten gegenüber mit allen Rechten und Pflichten uneingeschränkter "Besitzer" des Grundstücks, aber eben nicht "Eigentümer".

    Nebenbei: Nach all den hier geschriebenen flaschen Vermutungen über das dt. Erbbaurecht verstehe ich, dass es wegen dieser vielen Falschinformationen immer ein Schattendasein führt.
     
  6. #26 Bombjack, 28.01.2010
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    Meines Wissens ist genau das im Erbbaurecht vorgesehen, der Grundstückseigentümer wird im ersten Rang eingetragen. Was genau würde denn das für meine Finanzierung bedeuten, verschlechtert das dramatisch die Konditionen? Ich wäre doch auch nicht der erste der auf einem Erbbaugrundstück baut, würde doch keiner machen wenn damit keine Finanzierung möglich wäre?!
     
  7. #27 Baufuchs, 28.01.2010
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    Wenn die

    1. Rangstelle im Grundbuch durch den Erbbaurechtsgeber belegt wird, steigt für die bank das Risiko. Daher Zinsaufschlag. Um wieviel sagt dir die Bank.
     
  8. #28 bruchpilot, 28.01.2010
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    Dafür kriegste sicher auch ein (massiv gemauertes) Haus, evtl. sogar mit Keller, allerdings eher mit Basisaustattung und in durchschnittlicher Größe.

    Guck mal bei dieser überregionalen Bau-Fa., Google mal z.B.: GG - M51.D, steht ganz oben.
     
  9. #29 Skeptiker, 28.01.2010
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    Was reduziert denn den Wert eines Haus auf einem Pachtgrundstück gegenüber einem Eigentumsgrundstück?
     
  10. #30 Thomas Traut, 28.01.2010
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    Erbpacht ist schon Zins, wird also nicht weiter verzinst. Wenn Du schon über 99 Jahre rechnest und den Leuten den Urlaub nicht gönnst, mache ich mal noch eine "Milchmädchenrechnung" auf: Monatlich 200 € über 99 Jahre angelegt bringen bei einem Zinssatz von 3,5 % bei jährlicher Verzinsung rund 1,8 Mio €, bei monatlicher Verzinsung rund 2,1 Mio.
     
  11. #31 bruchpilot, 28.01.2010
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    Das fehlende Grundstückseigentum???
     
  12. #32 Jessi75, 28.01.2010
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    So ist es! Und wenn ich schon was kaufe, soll es auch wirklich irgendwann mal MEINS sein! Bei einem Haus auf einem Erbpachtgrundstück hätte ich nie das Gefühl, wirklich was eigenes zu haben.
     
  13. #33 Skeptiker, 28.01.2010
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    Und das hat jetzt unabhängig von der Kostenbetrachtung genau welchen Nachteil? :confused:
     
  14. #34 Jessi75, 28.01.2010
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    Tja, auch wenn's nur der Nachteil ist, dass es nicht MEINS ist, wäre mir persönlich dieser Nachteil schon ausschlaggebend. Aber das kann jeder für sich selbst entscheiden!
     
  15. #35 Skeptiker, 28.01.2010
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    Und dieses Gefühl ist Dir ggf. offensichtlich auch richtig Geld wert. Naja, von solchen Gefühlen leben ja auch ganz andere Industrien ...

    Okay, Du weißt, dass Du im Grundbuchblatt auf der "richtigen" Seite stehst, das ist natürlich wirklich 'was wert.:e_smiley_brille02:
     
  16. #36 Jessi75, 28.01.2010
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    Naja, ich bin jetzt 26, mal angenommen, ich würde mit 70 sterben, dann hätte ich in den 44 Jahren über 100.000 Euro für ein Grundstück gezahlt, das mir nicht gehört. Und meine Erben dürften dann für "ihr" Haus weiter zahlen solange sie leben.... Du hast nie die Chance, schuldenfrei zu sein. Und das ist mein Ziel! Ich möchte irgendwann keinem mehr irgendetwas für mein Eigentum zahlen müssen.

    Aber wie gesagt, es steht ja jedem frei, dieses Thema für sich anders zu entscheiden
     
  17. #37 Baufuchs, 28.01.2010
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    @Skeptiker

    Was das Erbbaurechtsgrundstück für Auswirkungen hat, merken die Bauherren dann, wenn Sie nach 40 Jahren z.B. das Haus wg. Übersiedlung ins betreute Wohnen veräußern möchten.

    Dann beträgt die Restlaufzeit des Erbbaurechts noch 50 Jahre und das schreckt jede Menge jüngerer Kaufinteressenten ab.

    PS:
    Schreibt nicht immer von "Erbpachtgrundstück", bebaubare Grundstücke sind "Erbbaurechtsgrundstücke".
    Erbpacht heisst es bei landwirtschftliche genutzten Grundstücken.
     
  18. #38 Skeptiker, 28.01.2010
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    Und wenn die Restlaufzeit dann noch 150 Jahre betrüge, machte dies einen Unterschied? Ehrlich, ich verstehe es nicht. Jegliches Eigentum ist abstrakt und endlich, weder in den Sarg noch in die Urne lässt es sich mitnehmen. Und wieviele Kinder bleiben wohnen heute im Alter von 40 Jahren noch oder wieder im Elternhaus, abgesehen von Landwirten? Für mich ist dieser Eigentumsgedanke (eben nicht Besitz!) höchst irrational.

    ---------- Post added at 13:48 ---------- Previous post was at 13:38 ----------

    Die Frage, ob sich ein Erbbaurecht rechnet habe ich ausdrücklich nicht berachtet, weil dies ausschließlich von den individuellen Rahmenbedingungen abhängt.

    Das Zahlungen bei nicht zwangsläufig zu Eigentum führen ist jedem Mieter und Pächter bekannt. Dass Deine Erben ihr Haus wahrscheinlich weiter bewohnen werden widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung - die Wohnortmobilität ist heute einfach immens und wird eher weiter wachsen. Wahrscheinlicher werden die Erben das Haus weiterverkaufen und dann steht wieder jemand vor der Frage, ob er einen Vertrag über 99 Jahre schließen will und jährlich an den Erbpachtgeber zahlen oder lieber an die Bank zahlen will. :e_smiley_brille02:
     
  19. #39 Thomas Traut, 28.01.2010
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    Abgesehen von "gefühltem (Nicht)Eigentum" ist für viele Leute das Erbbaurecht die einzige Chance, zu einem eigenen Haus zu kommen, eben weil die monatliche Belastung um einiges niedriger ist. Es gibt aber auch viele Leute, die in nicht mehr ganz jungen Jahren zu dem Schluss kommen, dass kaufen für sie der absolute Schwachsinn wäre, weil dann die Tilgung entsprechend länger dauern würde, die Kinder jetzt schon aus dem Haus sind und denen es auch egal ist, wer mal nach ihrem Tod das Haus übernimmt. Oder die lieber von dem gesparten Geld Urlaub machen.

    Es gibt so viele Bauherren, die mit einer 1%-Tilgung geradeso eine Finanzierung hinbekommen, an der sie bei den derzeitigen Zinsen rund 35 Jahre lang zu knabbern haben. Dann ist das Grundstück zwar bezahlt, aber sie haben sich möglicherweise ihr ganzes Arbeitsleben lang dafür krumm gebuckelt, und dann kommen die "undankbaren" Enkel und wollen nicht in die alte Bude einziehen. Und das alles für gefühltes Eigentum?
     
  20. #40 bruchpilot, 28.01.2010
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    Und das alles für gefühltes Eigentum?
    __________

    Yep!:bef1003:

    Denn wenn`s wirklich egal wäre, an wen ich zahle (Bank, Vermieter oder Erbbaurechtsverpächter), könnte ich mir genauso gut ein Haus MIETEN.

    Isses aber nicht, mir zumindestens.
     
Thema: Erbbau oder doch lieber kaufen?
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