Erbbau oder doch lieber kaufen?

Diskutiere Erbbau oder doch lieber kaufen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ergänzung/Widerspruch zu Terra: Ausgangswerte: 2500 Erbbauzins, 6000 Annuität Die Differenz von 3500 €/a ergeben über 30 Jahre bei monatlicher...

  1. #81 Bombjack, 29.01.2010
    Bombjack

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    Genau das ist der Punkt den fast alle bei einer Erbbau / Kauf Gegenüberstellung ausser Acht lassen. Selbst wenn über einen langen Zeitraum betrachtet gleiche Summen herauskommen, macht es einen erheblichen Unterschied ob ich den Kaufpreis einmalig aufbringen (bei vorhandenem Kapital) oder sogar aufnehmen muss und inkl Zinsen tilge, oder wie im Fall des Erbbaurechts über einen sehr langen Zeitraum gestreckt zahle. Bei dem Grundstück handelt es sich zwar unbestritten um Sachvermögen, der nicht unerhebliche Kaufpreis ist jedoch gebunden und kann weder für andere Zwecke verwendet, noch angelegt und verzinst werden. Das war auch die Argumentation meines Anwalts.

    Die gezahlten Zinsen erhalte ich im Verkaufsfall sowieso nie zurück, egal ob Kauf oder Erbbau. Und da ich für das Grundstück als solches nie einen Kaufpreis aufbringen musste, kann ich auch nicht erwarten bei einem Verkauf einen Erlös für dieses zu erzielen (allenfalls für die Kosten der Erschliessung und Aussenanlagen). Die Gefahr für einen unter welchen Umständen auch immer zustanden kommenden Verkaufszwang oder Wunsch sehe ich am ehesten in den nächsten naja sagen wir mal 30 Jahren. Sollte ich im hohen Alter dort immer noch leben, dann wahrscheinlich bis ans Ende meiner Tage. Insbesondere während der ersten Jahrzehnte liegt der Erbzins jedoch i.d.R. unter dem für ein Darlehen zu entrichtenden Zins, welches ich zusätzlich auch noch tilgen muss. Schon klar, der Erbzins wird angepasst und erhöht sich im Laufe der Zeit, aber auch die Zinsbindung läuft irgendwann aus und man weiss nicht wie die Darlehenszinsen sich entwickeln. Durch das ungebundene Kapital hat man in jedem Fall die Möglichkeit dieses anzulegen, was locker ausreichen sollte um die Erhöhungen des Erbzinses wieder auszugleichen.
     
  2. meak07

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    Mooooment! Anpassung Lebenshaltungsindex mit 2% Teuerung im Jahr ergibt 211448,5 €
    Ansparung 3500€ auf 36 Jahre mit realistischen 2,5% nach Abgeltungssteuer 174725,10 €.
    Neu gerechnet:
    Vorteil Erbbau: 215000 - 211448,5 + 174725,10 = 178276,6 €

    Fall 3 tritt nur bei Verkauf nach 50 Jahren ein ... Naja ... aber ok:
    Vorteil Erbbau: 215000 + 50000 - 211448,5 + 174725,10 = 128276,6 €
     
  3. #83 0815Laie, 29.01.2010
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    Ich hab jetzt keine Ahnung wie hoch der aktuelle Erbbauzins ist, nehme aber stark an, das der an die finanzwirtschaftliche Entwicklung gekoppelt ist ....

    Und bei der Argumentation
    könnte man sich auch überlegen für das Grundstück ein variables Darlehen (mit geschätzt derzeit ca. 2-2,5% Zinszahlung) aufzunehmen.
    Evtl. halten sich die niedrigen Zinsen ja noch länger & durch die erhöhte Tilgung ist das Grdstck. dann evtl. so schnell abbezahlt das sämtliche hier vorher genannten Zahlen wieder anders aussehen würden ;-)

    Es wäre ja theor. auch möglich das sich die Zinszahlungen in 10 Jahren mal eben verdoppeln & der gesamte eigene Plan über den Haufen geworfen wird & man am Ende nen hohen Erbbauzins zahlt & auch nicht mehr nach Hawaii fliegen kann.

    ***
    Ich denke letztlich rechnet sich jeder seine eigenen Zahlen schön :D

    Mir wäre es wichtiger so schnell wie möglich keine Zahlungen mehr an die Bank zu machen, dementspr. tilge ich höher & verzichte sicherlich irgendwo (dann gibts eben nur noch einmal im Jahr Hawaii :D).

    Jmnd. anderes zahlt eben lieber 30 Jahre fix eine Summe & weiss das sich da nie was ändern wird.

    Und wieder andere (so wie der Threadersteller) mögen jetzt nicht so viel ausgeben & lieber ein Leben lang Zinsen zahlen, dafür aber eine geringere monatliche Belastung haben.

    ***
    Jedem das seine.

    Mich würde es nur stören, das ein Teil meiner monatlichen Belastung so variabel ist, das sämtliche Zahlenwerke die man jetzt aufstellt - morgen schon wieder veraltet sein können (ich rede von den Zinszahlungen).

    Theor. wäre es ja auch möglich das sich der Erbbauzins in 10 Jahren verdoppelt hat & die monatliche Belastung damit so hoch wird, das man auch nicht mehr nach Hawaii fliegen kann - aber ne Glaskugel hat wohl keiner von uns.

    :konfusius
     
  4. meak07

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    Sorry, Korrektur:
     
  5. #85 0815Laie, 29.01.2010
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    Wenn ich das jetzt auch nochmal rechne, kommen bestimmt wieder andere Werte bei raus :biggthumpup:
     
  6. meak07

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    Bestimmt, ich hatte im Abi in Mathe eine 5+.:biggthumpup:
     
  7. #87 xxcrashxx2, 29.01.2010
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    was passiert denn jetzt eigentlich wenn die 99 Jahre vorbei sind?

    Was für Möglichkeiten hat man denn dann? Hat man ein anrecht auf eine Verlängerung? Oder auf einen Kauf?

    Ich würde mir auch nie ein Grundstück mieten dann spare ich lieber. Sonst könnte ich ja auch in ein Miethaus ziehen.
     
  8. meak07

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    215000 + 95.827,07 - 211448,5 - 79.568,82 - 32.859,84 = 13050,09€ !!! (zugunsten Erbbau!)

    Im Endeffekt hängt alles von der Zinsentwicklung ab, wobei Schuld- und Guthabenzins immer in gewisser Beziehung stehen werden.

    Bombjack berichtet in 50 Jahren dann mal wie es galaufen ist....:mega_lol:
     
  9. #89 Thomas Traut, 29.01.2010
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    Naja, Sparbuch bei einem Zeithorizont von 36 Jahren halte ich nun nicht für eine geeignete Form der Geldanlage. Aber egal, was für für Zahlen auf den Tisch kommen, ist eine Entscheidung pro/kontra Erbpacht keine rein rationale. Wie der ganze Hausbau nicht. Rein rational betrachtet dürfte man überhaupt kein EFH bauen, sondern müsste sich von allem nicht lebensnotwendigen Kram trennen und in eine den jeweiligen Lebensumständen angepasste Mietwohnung ziehen.
     
  10. Terra

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    Bitte Beitrag #72 löschen!!!!!!!

    Na, da war ich wohl noch nicht ganz wach! Meak07 hat ja recht. Ich habe mich völlig verrechnet. Und gemeint waren auch nicht 1%, sondern 10%, also 2%/a

    Der Aufzinsfaktor ist ja, q=1+i und für die 5 Jahre jeweils, q^5.
    Also 1,10408

    Den Rest schenke ich mir jetzt aber mal. Gut, dass einer mitgerechnet hat.:think

    Sorry nochmal!
     
  11. #91 Bombjack, 29.01.2010
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    Ich sehe das so: Egal welchen Prozentsatz man für die Entwicklung des Erbzinses ansetzt, er kann nicht beliebig vom Inhaber erhöht werden, sondern ist an den den offiziellen Verbraucherpreisindex gekoppelt. Für 200 Euro/Monat die jetzt aktuell für den Erbzins fällig werden bekomme ich bei uns im Dortmunder Raum grade mal ein 1 1/2 Zimmer Appartement zur Miete. Selbst wenn sich der VPI in schwindelnde Höhe entwickelt, bedeutet das ja nur dass die allgemeinen Lebenserhaltungskosten entsprechend gestiegen sind und das Geld demnach weniger wert ist - Inflation halt. Üblicherweise steigen die Einkommen analog, ansonsten könnte die hohen Preise ja niemand zahlen. Und selbst wenn nicht, ich halte es für äußerst unwahrscheinlich dass ich mir irgendwann nicht mehr den Gegenwert, egal wie hoch die Zahl auf dem Papier ist, eines 1 1/2 Zimmer Appartements leisten kann. Die günstigere Alternative wäre dann ja nur noch das Obdachlosenheim.

    Per Gesetz fällt dem Grundstückseigentümer das Gebäude zu wenn nichts anderes vereinbart wurde, er ist jedoch zu Schadenersatz verpflichtet.

    Es ist jedoch durchaus üblich Verlängerungs- und/oder Kaufoptionen in den Erbbauvertrag mit aufzunehmen, Verhandlungssache.

    Ich weiss ja nicht wie es bei Euch in der Gegend aussieht, aber bei uns werden keine neuwertigen freistehenden EFHs zur Miete angeboten die dann noch nach meinen Wünschen gebaut und ausgestattet werden. Das Haus gehört trotzdem mir und es macht, von der Psychologie mal abgesehen die für viele hier offenbar eine große Rolle spielt, absolut keinen Unterschied ob ich mein Leben auf einem Erbbau oder Kaufgrundstück verbringe. Allerdings verbessert sich meine Lebensqualität deutlich wenn mein Vermögen nicht an ein Grundstück (oder sonstige Sachwerte) gebunden ist, sondern zur freien Verfügung steht.

    Das mach ich, versprochen :28:
     
  12. #92 ballycoolin, 29.01.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Sei bitte bei sowas vorsichtig. Womit verdient der gute Herr sein Geld noch einmal?

    ---------- Post added at 15:36 ---------- Previous post was at 15:28 ----------

    Deiner Ansicht nach sind also alle blöd, die ein Grundstück kaufen- warum tun es dann die meisten, obwohl Erbpachtgrundstücke doch so viele Vorteile bieten? Bestimmt nicht nur aus dem Grund, weil sie für ein "Gefühl" so viel Geld zahlen wollen.
    Vielleicht solltest du dich noch einmal eingehender mit deinem Anwalt besprechen und dir sachlich BEIDE Seiten der Medaille erklären lassen, denn die gibt es einfach, egal was man persönlich bevorzugt.
     
  13. #93 Bombjack, 29.01.2010
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    Wie gesagt, ich bin mit ihm befreundet und er berechnet mir für seine Ratschläge nichts. Mit welchem Interesse sollte er mich falsch beraten? Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ich gehe davon aus dass er sich mit der Thematik auskennt. Wer sollte alternativ ein besserer Ansprechpartner sein? Ich versuche einfach möglichst viele unterschiedliche Meinungen und Informationen einzuholen und werde diese bis zur Entscheidung pro/contra Erbbau für mich bewerten und gewichten.
     
  14. #94 Jessi75, 29.01.2010
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    Hallo

    kommt denn für euch kein Bestandsobjekt in Frage? Da gibt es ja teilweise auch recht günstige Häuser. Und wenn man vieles selber machen will und kann, kann man mit Sicherheit auch günstig an ein schönes Haus kommen.

    Nach dieser langen Diskussion hier musste ich auch mal die aktuellen Bodenrichtwerte für unseren Ort raussuchen. Im Mittel liegt dieser bei ca. 90,-. Damit wäre allein unser Grundstück über 100 T € "wert" wenn kein Haus drauf stehen würde. Tja, jetzt steht nun mal das Haus da und wir haben trotzdem deutlich weniger gezahlt. Klar kostet das Modernisieren viel Geld aber dafür hätten wir nicht bauen können.
     
  15. #95 Thomas Traut, 29.01.2010
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    Mit blöd hat das nichts zu tun, mit dem Gefühl schon. Die meisten Beiträge, in denen Erbpacht grundsätzlich abgelehnt wird, sind schon recht emotional gefärbt, wie auch Dein von mit zitierter. Wenn jemand schreibt, da kann er gleich ein Haus mieten, wenn ihm das Grundstück nicht gehört, ist das reine Emotion. Ansonsten hängt es vom Einzelfall ab. Bei einem Mittzwanziger wäre es wahrscheinlich weniger sinnvoll als bei einem Mittfünfziger. Aber wenn es der einzige Weg ist, zu einem eigenem Haus zu kommen, auch da berechtigt. Ansonsten dreht sich Diskussion im Kreis.
     
  16. #96 Bombjack, 29.01.2010
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    Das habe ich nie behauptet. Ich habe ehrlich gesagt auch keine Ahnung wie sich Kauf und Erbbaugrundstücke verteilen, andersherum könnte ich Dich auch fragen ob Du alle für blöd hältst die auf Erbbaugrundstücken bauen. Ich denke es sind zahlreiche Gründe die in so eine Entscheidungsfindung mit einfliessen, und wenn ich plane einen Familienstammsitz für die nächsten 500 Jahre zu gründen ist ein Kaufgrundstück sicher die wirtschaftlichere Alternative. Auf die voraussichtliche Nutzungsdauer gerechnet halte ich jedoch Erbbau für mich und meine Lebenssituation immer mehr für eine sinnvolle Sache und ich habe den Eindruck dass viele die das Erbbaurecht pauschal ablehnen sich nie intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Anwesende Forenteilnehmer natürlich ausgeschlossen ;) Zudem ist es ja irgendwie ganz normal dass man seine Entscheidung, egal wofür diese ausgefallen ist, verteidigt. Ansonsten hätte man ja anders entschieden, oder? :winken

    ---------- Post added at 16:21 ---------- Previous post was at 16:01 ----------

    Wir haben uns in den vergangenen Monaten viel angesehen. Bestandsimmobilien die unseren Vorstellungen entsprechen sind meist nicht viel günstiger als etwas neues. Die von Dir beschriebene Alternative viel mit Eigenleistung selber zu machen muss man nicht nur wollen, sondern auch können. Ich bin leider mit keinem besonderen handwerklichen Geschick gesegnet und wenn ich alles von Firmen machen lasse wird es vermutlich auch nicht viel günstiger als gleich etwas neues nach unseren Vorstellungen zu bauen.

    Grundsätzlich wäre für uns ja auch eine Finanzierung mit, vielleicht etwas kleinerem, Kaufgrundstück machbar, darum geht es ja gar nicht. Ich weiss halt nur noch nicht genau ob ich das will.
     
  17. #97 Skeptiker, 29.01.2010
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    Blöd stand nirgends, sondern sehr sachlich, welche Gründe dagegen sprechen können, dass das Thema oft eher emotional als rational erörtert wird und außerdem oft mehr Vermutungen und Ahnungen als Fakten im Spiel sind. All diesen Punkten möchte ich noch einmal ausdrücklich zustimmen.

    Interessant erscheint mir, dass nach meiner Beobachtung Planer deutlich distanzierter an die Frage herangehen als unvoreingenommene Laien.

    Davon abgesehen stellt sich auch nicht die Alternative Pacht oder Kauf, sondern der Anbieter bietet die Grundstücke nur in einer bestimmten Form an, so dass man sich eher für das Grundstück als für die Art des Erwerbs entscheidet.

    Das hat er doch offensichtlich schon getan.
     
  18. Seev

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    Meiner Suche nach zu urteilen hat hier noch keiner was zum Thema Grundsteuer bei Erbbau geschrieben, oder?

    Gestern habe ich von Freunden gehört, daß sie neben dem Erbbauzins für ihre Wohnung auch noch die volle Grundsteuer bezahlen müssen.
    Klingt für mich zwar absurd, ist aber so. Da wir keine Juristen sind, kennt auch keiner von uns dazu die Rechtsgrundlage, aber die muß es wohl geben.
     
  19. #99 Baufuchs, 30.01.2010
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  20. Micro

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    Natürlich. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist (oder war ?) der 18-fache jährliche Erbbauzins. Alle öffentlichen Lasten, wie auch die Erschliessungskosten, zahlt der Nutzungsberechtigte (Erbbaunehmer) des Grundstücks.

    Überdies könnt Ihr rechnen was Ihr wollt. Bei mir in der Gegend gibt es, abhängig vom Erbbaugeber , Kirche, Klosterkammer , Kommune und Privat (meistens Landwirte) die unterschiedlichsten Konditionen für den Erbbaunehmer , anscheinend auch mit höchst unterschiedlichen Bedingungen, die insbesondere bei Verträgen mit Privatpersonen durch externen Sachverstand zu prüfen sind. Auch Kopplungen an den Mietspiegel habe ich schon gesehen. Mich würde wundern, wenn da nicht weitgehende Vertragsfreiheit besteht.

    Und als jemand, der aus aus beruflichen und pekuniären Gründen bereits dreimal das Objekt (stets Bestand) gewechselt hat, und das auch wieder tun wird, habe ich bisher die Finger von Erbbau gelassen.
    Und das hat weniger etwas mit meinen Emotionen zu tun gehabt, sondern mit denen der Käufer:

    1.Objekte auf Erbbau sind bei uns selten billiger als solche mit Eigentumsgrundstück.

    2.In NDS ist die Landesförderung für Eigenheime an eine Mindestlaufzeit des Erbbaurechts gebunden, was für ältere Objekte den Käuferkreis einschränkt.

    3.Die Käufer fragen immer fast als erstes, ob das Objekt auf Erbbau steht.Und da es viele Vorbehalte gibt (s.Vorbeiträge)....., egal ob ledigl. emotional bewegt, freut man sich, wenn es nicht so ist.

    Alles Gründe, die bei mir stets gegen den Erwerb einer Bestandsimmobilie auf Erbbau sprachen. Mag sein, dass es für diejenigen egal ist, die ein Objekt fürs Leben bauen oder erwerben wollen, aber die Interessenten, die ich kennengelernt habe, bewegte lediglich, dass sie neben den Abtrag für die Immobilie noch eine zweite Miete fürs Grundstück zahlen sollten.

    Und das hemmt den Wiederverkauf.

    Einmal hatte ich aber ein interessantes Objekt (habe ich leider nicht gekriegt), wo eine bäuerliche Erbengemeinschaft, ein Erbbaugrundstück zum Objekt zu einem Spottpreis veräussern wollte, mit der Begründung, dass sich ein Einmalbetrag besser und schneller teilen liesse. Daher frage ich schon nach, ob das Grundstück auch zu verkaufen ist, bei Klosterkammer und Kirche bei in meiner Gegend leider witzlos....
     
Thema: Erbbau oder doch lieber kaufen?
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