Erdarbeiten Rechnung Kontrollschacht / Revisionsschacht

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  1. #21 Tom aus Baden, 18.11.2020
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  2. #22 Tom aus Baden, 18.11.2020
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    Das ist eine gute Frage ob ein DN400er Guckloch überhaupt zulässig ist. In der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung ist von einem "Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht)" die rede. Ob das durch ein DN400 abgedeckt ist.
     
  3. Domski

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    Steht das tatsächlich so in der Satzung? Da kannste ja fast schon ein 150er KG Rohr verbauen, ohne gegen die Satzung zu verstoßen.

    Den beim TE verbauten Ostendorf dürfte m.E. durch die Satzung gedeckt sein. Soweit zur Theorie. In der Praxis ist das ein Prima Teil bei geringen Tiefen. Hab den selber als Regenwasser-Sammler verbaut, allerdings liegt das Gerinne bei mir etwa 60cm unter OK Gelände. Da funktioniert das Ding wunderbar. Bei dem Höhenunterschied des TE sehe ich eine Revisionierbarkeit nicht mehr gegeben. Sind das über 1,50m unter GOK?

    Zum anderen würde ich ganz unabhängig davon, ob das jetzt als Revisionsöffnung tauglich ist, erstmal den Rechnungsbetrag einbehalten, der für einen DN 1000 Betonschacht nötig wäre. Bei dem Ton ist aber ein Initialgespräch mit einem Baurechtsanwalt gut angelegtes Geld.

    Nur als Beispiel: Mein DN 1000 mit ordentlichem Gerinne (Bodenteil) und einer Höhe von etwa 4m unter GOK hat "all in" knapp 2000€ gekostet: Aushub in BK 6-7, Anschluss an vorh. DN 150-Abgang, Schachtringe mit Dichtung, Minikonus und 40to. Deckel.
     
  4. #24 Tom aus Baden, 18.11.2020
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    Der Schacht DN1000 DIN 4034 Teil II mit versetzen hat 1.500€ gekostet. Da sind aber keine Rohrleitungen/Erdarbeiten dabei.
    Der Schacht liegt 2,30m unter GOK. Hab mal recherchiert, es gibt bei anderen Gemeinden Vorschriften bei denen nur bei <1,50m Tiefe ein DN400 zugelassen ist.
     
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  5. #25 simon84, 18.11.2020
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    NICHT Telefonieren, sondern schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung !
    Wenn du dir das zutraust, wenn nicht, SV+Anwalt

    Keine "Rückmeldung" sondern Mängelanzeige !

    Bringt ihn in die Position dass er seine Ansprüche durchsetzen kann.
    Nicht zahlen ist ein wichtiger Teil des ganzen, denn sobald dein Geld weg ist, ist es weg.

    Aber einfach so nicht zahlen ohne nix weitere, keine gute Idee, siehe oben !

    Das heisst er übernimmt bei dir weitere Gewerke, Rohbau und so weiter.
    Wie soll das Vertrauensverhältnis weiterbestehen, wenn es beim Erdbau schon solche Auseinandersetzungen gibt ?
    Da kannst du dir schon mal einen Plan B bereitlegen.

    Braucht ihr dann ab jetzt !!!

    Bist aber selber nicht vollumfänglich sachkundig bzw. hast du nicht die Qualifikation dafür und wurde vom GU auch schon ganz klar so angesehen.
    Ist auch taktisch nicht ideal wenn du das selber machst. Ein Unabhängiger von dir Beauftragter ist eben ein Unabhängiger und hilft zwischen beiden Seiten zu vermitteln, auch wenn er deine Interessen vertritt.

    Kann er das vielleicht auch beruflich professionell leisten? Wäre doch ne Idee.
     
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  6. #26 Tom aus Baden, 18.11.2020
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    Der aktuelle Stand sieht so aus: das Haus ist fertiggestellt und seit 3 Wochen abgenommen. Geld wurde einbehalten für Mängel und wird auch erst ausbezahlt wenn diese behoben sind. Mit dem Haus sind wir auch insgesamt zufrieden.
    Der Bereich wo der Kontrollschacht eingebaut wurde ist mittlerweile gepflastert (nicht über GU ;-). Ehrlich gesagt kann der DN400 auch drin bleiben, bloß eben nicht zu den Kosten wie ein DN1000 aus Beton, wo auch ganz andere Möglichkeiten gegeben sind bez. der Wartung.
    Wenn das Thema mit den Erdarbeiten abgeschlossen ist, wird das Ding mit dem GU zur Akte gelegt...
     
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  7. #27 simon84, 18.11.2020
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    Naja dann ermittle den Minderwert und zieh ihn von der Rechnung ab.
     
  8. Domski

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    Wenn was ist, hast du da eben eine Schlüsselloch-OP am Kanal. Kann gutgehen, aber auch nicht.

    In der Situation würde ich tatsächlich auch den Minderwert ermitteln und erstmal abziehen. Das Pflaster würde ich dafür auch nicht wieder aufnehmen lassen. Das kannst du immer noch machen, wenns mal klemmt.

    1500€(netto?) klingt aber eigentlich auch nach einem fairen Preis für einen DN1000 mit, Unterteil, 1 Ring und Konus.

    Das Problem ist eher, das der reine Betonschacht vom Material gar nicht mal so viel teurer ist, wie der Ostendorf DN400 mit einer 2m-Verlängerung. Lediglich der Einbau vom Betonschacht ist aufwändiger (Bagger, größerer Grabenschacht, odentlicher Unterbau etc.. Den Plasteschacht steckste mit ins KG, kürzt das aufgehende Rohr mit der Flex und wirfst die Grube zu, fertig.

    Hast du da die Variante mit Kunsstoffdeckel oder die Gussvariante?

    Geh mal in einen Baustoffmarkt und lass dir beide Varianten vom Material anbieten. Das geht schnell und du weisst in etwa, was der Mindest-Streitwert wird.
    Das Ding was du da hast ist ein Ostendorf Schachtsystem DN400.
     
  9. #29 Fabian Weber, 18.11.2020
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    Hallo Tom,

    Du hast alles genau richtig gemacht. Es geht hier auch gar nicht um Gleichwertigkeit, denn in Deinem Vertrag steht ja nicht der Passus „oder gleichwertig“.

    Warum Du einen Betonschacht wolltest, kann der Baufirma herzlich egal sein, es steht so im Vertrag, basta.

    Ich würde mich da ganz entspannt zurücklehnen, der wird Dich ja deswegen nicht verklagen. Und wenn doch, dann meldest Du Dich hier wieder.

    LG, Fabian, der heute endlich Post vom Anwalt des Tiefbauers bekommen hat, weil ich Ihm über 60.000€ aus der Rechnung gestrichen habe:).
     
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