Erdbauer übergibt selbstständig Auftrag an Dritten

Diskutiere Erdbauer übergibt selbstständig Auftrag an Dritten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, Das Thema Erdarbeiten scheint sehr gängig zu sein, da schließen wir uns mit unserem problem direkt an. Ein ähnliches Thema habe...

  1. Silur

    Silur

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    Hallo Zusammen,

    Das Thema Erdarbeiten scheint sehr gängig zu sein, da schließen wir uns mit unserem problem direkt an. Ein ähnliches Thema habe ich auf Anhieb nicht gefunden.

    Wir bauen derzeit und die ersten Erdarbeiten sind bereits abgeschlossen. Geplant war, dass diese bereits im August beginnen, es hat sich nun aber leider auf Oktober/November verzögert. Wir haben uns bereits im Mai ein Angebot vorgeben lassen und Firma A auf Basis dieser Grundlage beauftragt.

    Auf Grund der Verzögerung hat es Firma A nicht geschafft die Erdarbeiten durchzuführen und hat selbstständig Firma B als Hilfe beauftragt. Nun haben wir die Rechnung von Firma B erhalten und die Kosten sind bei weitem höher als bei unserem Angebot. Das es mehr Aushub und tiefere Frostschürzen gab als angenommen ist verständlich. Dass der Erdbauer unser Bodengutachten nicht gelesen hat und mit der falschen Bodenklasse kalkuliert hat - ok, das können wir noch verkraften. Aber bei dem urspünglichen Angebot war beispielsweise keine Baustelleneinrichtung dabei, da der Erdbauer aus der Nachbarschaft kam und zudem war er Kleinunternehmer und hatte in seine Angebote die Mehrwertsteuer inkludiert. Das haben wir separat nun auf der Rechnung, mit knapp 5000 Euro. Die Kosten sind also weit höher als angeboten, die Einzelkosten sogar ohne MwSt höher als ursprünglich mit Steuer.

    Wie ist eure Erfahrung? Können wir uns auf das frühere Angebot berufen, da wir Firma B nicht beauftragt haben? Da wir Zeitdruck hatten haben wir die Hilfe nicht abgelehnt und auch die erste Abschlagszahlung von Firma B bezahlt. Da ist uns die Hohe Differenz noch nicht aufgefallen, da andere Positionen getätigt wurden.

    Auf dem urspünglichen Angebot war natürlich der Vermerk, dass Abrechnung nach tatsächlichem Aufkommem berechnet wird, aber das dürfte am Einzelpreis ja nichts ändern.

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. #2 Gast82596, 10.12.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Habt Ihr Vertrag mit dem ersten Unternehmer? Dann geht euch der zweite nichts an. D. h. der kann euch nicht mal ne Rechnung stellen, die muss über den ersten Unternehmer laufen. Ihr habt den 2ten ja nicht beauftragt.
     
  3. #3 Fred Astair, 10.12.2017
    Fred Astair

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    Damit könnte unter Umständen eine direkte Beauftragung an Firma B erfolgt sein. Baurechtsanwalt fragen. Das kann ein Forum nicht leisten.
     
  4. #4 DianaIB, 15.12.2017
    DianaIB

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    zur Not mache von deinem Widerrufsrecht gebraucht. Ich nehme an du wurdest von der ausführenden Firma nicht über dein Widerrufsrecht informiert? Ggf. musst Du gar keine Rechnung bezahlen.
     
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  5. Alex88

    Alex88
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    Widerrufsrecht nachgetaner Arbeit? Da wäre ich sehr vorsichtig und würde mich genau erkundigen, beim Baufachanwalt nicht in einem Forum....
     
  6. #6 Gast 85175, 15.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Die Frist für den Widerruf beginnt mit Zugang der Widerrufsbelehrung. Ohne Widerrufsbelehrung kann man den Vertrag auch nach getaner Arbeit widerrufen, ist kein Problem. Es gibt Handwerker die machen aus dem Grund keine kurzfristigen Aufträge mehr bei Neukunden, da wird stur erst angefangen wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Das geht soweit, dass die sich da weigern schonmal Material mit Lieferzeit (z.B. Tpren, etc.) vorab zu bestellen, usw...

    In dem Fall hier sehe ich aber die bezahlte Abschlagsrechnung etwas kritisch. Ich würde eher die Abschlagzahlung als Versehen deklarieren und zurückfordern und auf Abrechnung durch den „Hauptunternehmer“ bestehen. Sollen die zwei sich dann doch streiten.
     
Thema: Erdbauer übergibt selbstständig Auftrag an Dritten
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