Erdbebenlasten - Bedeutungsbeiwert I...IV ?

Diskutiere Erdbebenlasten - Bedeutungsbeiwert I...IV ? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Kollegen ich bin auf der Suche nach einer mehr detailierten Auflistung von Bauwerken, für die ich den Bedeutungsbeiwert I...IV bestimmen...

  1. #1 BauTomTom, 19.03.2021
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    Hallo Kollegen

    ich bin auf der Suche nach einer mehr detailierten Auflistung von Bauwerken, für die ich den Bedeutungsbeiwert I...IV bestimmen könnten.

    Das ist erforderlich für die Bemessung der Erdbebenlasten

    Im Schneider (24ste Auflage) gibt es zwar ein kleine Tabelle, doch leider tauchen da meine Bauwerke nicht auf.
    Wo könnte ich mehr über die Klasse erfahren?

    Gruß

    Tom
     
  2. #2 Klenkes, 19.03.2021
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  3. #3 BauTomTom, 19.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 19.03.2021
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    EC8 hilft mir nicht weiter.... In der Tabelle steht nichts von einer Tankstelle, Lagerhalle, Treibstofflager, Bio-Gas Anlage, etc....das fällt nicth under "IV". Es hat auch nicht wirklich eine hoher Bedeutung an die Funktionsfähigkeit nach einem Erdbeben. Wäre es dnan Kategorie II ? Oder doch IV wegen Gefahrgut?

    2021-03-19_15-46-07.jpg
     
  4. #4 simon84, 19.03.2021
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    II sage ich mal
     
  5. #5 BauTomTom, 19.03.2021
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    hhmm.... laut der Definition in der Tabelle ja doch aber irgendwie fühlt es sich nicht richtig an wenn auf der Einen Seite als "Störfallbetrieb" klassificiert ist dann aber nur ein "II" in der Bedeutungskategorie
     
  6. #6 simon84, 19.03.2021
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  7. #7 matschie, 21.03.2021
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    Normen sind Regelwerke, die einer einheitlichen Vorgehensweise dienen und ein gewisses Qualitäts- und Sicherheitsniveau sicherstellen.
    Normen sind nicht dazu da, einem das Denken abzunehmen und jeden kleinsten Fall vorzukauen. Also: Kopf einschalten und sich mal fragen, was die Normersteller damit bewirken wollten und dann sinnvoll eingruppieren. Wenn du irgendwann mit dem Studium durch bist, musst du das im Alltag dauernd tun wenn du nicht nur 08/15 Kram bearbeitest.

    Kat. IV ist für alle für den Katastrophenfall notwendigen Gebäude, also nein.
    Kat. III kann man argumentieren, da im Havariefall durch die Bodenverschmutzung die Umwelt und viele Menschen betroffen sind.
    Kat. I kann man ja ausschließen.
    Kat. II bleibt als Resterampe, auch hier könnte man eingruppieren, da es im Bereich der Norm liegt.

    Ich würde eine Tankstelle o.vgl. mit meiner Argumentation in Kat. III einsortieren.
     
    simon84 und Mok gefällt das.
  8. #8 MPinkawa, 02.01.2022
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    Sofern die Störfallverordnung von Relevanz ist, lohnt ein Blick in den Leitfaden "Der Lastfall Erdbeben im Anlagenbau" des VCI (Verband der Chemischen Industrie) sowie dem zugehörigem Kommentar (VCI -> Services -> Leitfäden). Dort sind Bedeutungsbeiwerte im Bereich 1,0 bis 1,6 gelistet; je nach Schadenspotential hinsichtlich Personen- und Umweltschutz und bezüglich der Verfügbarkeit von Lifeline-Einrichtungen.

    Viele Grüße,
    Marius Pinkawa
    erdbebeningenieur.de
     
  9. #9 Gast 85175, 02.01.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Du kannst nicht hingehen und „Tankstelle=Tankstelle“ setzen... Es ist ein Unterschied ob die Tankstelle eine „Dorftankstelle“ ganz weit draußen ist, ob es eine „Autobahntankstelle“ ist, ob die mitten in dichter Wohnbebauung steht, ob es eine Tankstelle ist auf die der Katastrophenschutz angewiesen ist, ob die im Wasserschutzgebiet steht, etc…
     
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