Erde wird nicht von Grundstück entfernt

Diskutiere Erde wird nicht von Grundstück entfernt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Tja die Anwälte sind halt doch schlauer als unsereins... die geben keine kostenlosen Ratschläge..... Meine geschätzte Schwiegermutter meinte mal...

  1. joegeh

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    Tja die Anwälte sind halt doch schlauer als unsereins... die geben keine kostenlosen Ratschläge.....
    Meine geschätzte Schwiegermutter meinte mal über die Anwälte: "Wenn einer die Lumperei studiert, dann muss er selber ein Lump sein" :biggthumpup:
     
  2. #22 HolzhausWolli, 02.03.2008
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    Naja...das halte ich jetzt für ziemlich übertrieben.:shades

    Ich hatte halt die Hoffnung, daß ggf. doch noch ein Beitrag von der cosima kommt.... :winken
     
  3. joegeh

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    Na, man muss ja nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. :p
    Die Hoffnung stirbt zuletzt. :cry
     
  4. Susan

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    Wir haben inzwischen auch Kontakt zu den Nachbarn aufgenommen, der uns auf folgende Idee gebracht hat. Was sagen Sie dazu:

    Der Erdhaufen ist ziemlich hoch. Ein Nachbar (selbst Anwalt) sagt, dass es eine Maximalhöhe gibt und alles, was höher ist, ist eigentlich nicht zulässig sei. Wenn wir nun zum Bauamt gehen und sagen, dass hier ein Erdberg ist, der die zulässige Höhe überschreitet...schneiden wir uns dann in's eigene Fleisch, weil die Erde ja schließlich auf unserem Grundstück liegt? Oder hat dann derjenige Schuld, der die Erde hier gelagert hat?:confused:
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das wird ein Eigentor. Der Nachbar ist RA ???

    Ihre Pflichten als Grunstückseigentümer treffen Sie zuerst. Dann können Sie versuchen es weiterzugeben.
     
  6. ISYBAU

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    Keine Winkelzüge ... Fordern Sie das Unternehmen schriftlich mit Verzug und Androhung von Schadensersatz auf, unverzüglich die Erde zu beseitigen. Die Tatsache dass es IHR Grundstück ist und nachweislich fremdes Bodenmaterial ist (Vereinbarung ? ) sollte Argument genug sein.
     
  7. #27 cosima123, 02.03.2008
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    also ich bin weder ein lump (siehe unter 1) noch leide ich an einer profilneurose (siehe unter 2) :biggthumpup:

    1.
    anwälten ist es schlicht untersagt, ohne mandatiert zu sein, einen rechtsrat im konkreten einzelfall abzugeben. und für mich ist das TATSÄCHLICH blöd, wenn man hier mitliest und nichts dazu schreiben kann. das hier ist ein öffentl. forum und ich habe keine lust, dass mir irgendwann irgendein kollege an den kragen will, weil er meint, ich gebe hier standeswidrig öffentlich kostenlose anwaltstipps aus akquisegründen oder so.

    zweck des verbotes ist im übrigen auch der schutz des ratsuchenden. rate ich nämlich irgendwann mal was falsches und bin aber mandatiert, tritt die anwaltl. haftpflicht ein im schlimmesten fall.

    2.
    dass man extra ne mail- nachricht in diesem forum bekommt, wenn man eine pm erhalten hat, wusste ich nicht. in anderen foren steht da nur ein winziger hinweis oben rechts im kästchen. ich wollte sicher gehen, dass susan meine pm nicht erst in 5 wochen liest:lock

    das ist alles. ;-))


    und grundsätzlich achte ICH jeden beruf..;)
     
  8. ISYBAU

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    na, das ist ja eine nette nachricht :) und wir sind zudem neugierig geworden .. :Roll
     
  9. #29 Carden. Mark, 02.03.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    papalapap - Sie schreiben doch hier anonym.
    Ich will auch wissen was das für ein Rat war.
    Sonst könnte man ja glatt ein WerbeVersuch vermuten :D
     
  10. Susan

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    Vielen Dank für die Antworten. Wie sich inzwischen wahrscheinlich jeder denken kann, werden wir uns gleich morgen nach einem Anwalt umsuchen.

    @PeMu: Einer der Nachbarn ist RA. Er ist allerdings nicht derjenige, der sagt, wir sollen wegen der Maximalhöhe des Erdhaufens was machen:Roll

    Werde dann berichten, was der Anwalt sagt und wie alles ausgeht.
     
  11. #31 Ingo Nielson, 02.03.2008
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    ich würde erstmal die freunde und helfer zu der firma schicken
     
  12. ISYBAU

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    Ingo, wir sind doch nicht im tiefsten Süden It.... :)
     
  13. #33 Ingo Nielson, 02.03.2008
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    die alternative wäre halt, einen dreiachser zu ordern und denen den kram vor die haustür zu kippen. in neubaugebieten wandern die abfallhaufen ja oft von einem grundstück zum anderen... ;)
     
  14. #34 wasweissich, 02.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dreiachser sind out , vierachser sind angesagt , passt viel mehr drauf........
     
  15. ISYBAU

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    Ach so ! Ein Mann der Tat ! Anstatt 500 € für ein Rechtsanwaltsschreiben schon mal 30 m3 dem rechtmässigen Besitzer übereignet ... :)
     
  16. #36 pauline10, 05.03.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    'Frist

    Hallo,

    ihr müßt ihm eine Frist setzen, dmait er selbst die Erde beseitigen kann.

    Nach Fristablauf könnt ihr auf seine Kosten die Erde beseitigen lassen.

    Das muß aber angedroht worden sein.
    Statt Anwalt kann man auch den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen. Mit Abgabe bei Gericht gilt es als zugegangen. Einschreiben ist alles Käse. Umschlag sei leer gewesen usw ist alles möglich.

    Aber richtige Adresse und richtige Anschrift beachten.

    Geschäftsführer ist wohl die richtige Adresse und Anschrift.
    Wie ihr allerdings zu euerm Geld kommt , wenn es abgefahren wurde ist ein weiteres Problem.

    Aber das alles stellt ja noch einen gewissen Wert dar. Da wird man sich möglicherweise rühren.

    Gruß

    pauline
     
  17. #37 buddelchen333, 05.03.2008
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    ich würde ganz klar auf Schadenersatz klagen, es steht zweifelsfrei fest, daß die Lagerung bis zum September 2007 vereinbart war. Durch den Verzug hat sich Euer Hausbau um ein halbes Jahr verzögert. In dieser Zeit mußtest Ihr das Grundstück vorfinanzieren.

    Grundstückspreis: 200.000 €
    Zinsfuß: 6%

    Kosten pro Jahr: 12.000€
    Kosten pro Monat: 1.000€

    7x1.000€ = 7.000€ für die Grundstücksfinanzierung

    zussätzliche Mieter:
    7x 1.500€ = 10.500€ für die Zusatzbelastung

    Summe: 17.500€

    wenn man den Zinseszins einrechnet, dann wirds sogar noch ein bißchen teuerer für ihn. Eine andere Sprache versteht der nicht. Wenn man nett ist, wird man fast immer für dumm gehalten...
     
  18. #38 buddelchen333, 05.03.2008
    buddelchen333

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    der wird sich noch wundern was für eine schlechte Milchmädchenrechnung er gemacht hat mit dem Versuch die Entsorgungskosten auf Eure Kosten aufzuschieben....;)
     
  19. #39 pauline10, 06.03.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Zahlen??

    Hallo,

    der wird die Rechnung abheften. Ohne Klage gibt es nie Kohle.

    Aber wenn man einen Abnehmer für die Erde hätte, und am Freitag der Bagger auf dem Grundstück steht, nachdem die Frist abgelaufen ist, wird er sicher aktiv.

    Cosima kann ja mal nicken oder mit dem Kopf schütteln, ob das ein Weg ist.

    Dann lernen wir auch etwas ohne daß sie gegen Standesregeln verstößt

    Gruß

    pauline
     
  20. Susan

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    soooo, für diejenigen, die's noch interessiert:
    waren letzte woche beim anwalt, der hat ihm eine frist bis 28.3. gesetzt.
    wenn die erde bis dahin nicht weg ist, werden wir einen kredit aufnehmen und die erde erstmal auf unsere kosten abtransportieren.
    dann kommt die klage auf schadensersatz, damit wir unser geld wieder bekommen (falls die firma bis dahin nicht pleite geht).
     
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