Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wird sehr gut angenommen werden bei allen, die sowieso nach dem Kauf sanieren möchten. Und das sind - Geringverdiener mal ausgenommen, die froh...

  1. cc24

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    KfW 308 ist das Pendant zum KfW 300. Nur eben für Bestandserwerb. Die Darlehenskonditionen sind da identisch.
    Ich halte das aber für einen Rohrkrepierer. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Mit dem Programm kann nur der Erwerb finanziert werden. Leider kosten bei uns in der Region alte Buden zwischen 330k und 400k. Dann ziehe ich ein und habe dann 4,5 Jahre Zeit, zu sanieren. (Idealerweise mit KfW 261)
    Dummerweise muß ich da nach spätestens 36 Monaten das Darlehen abgerufen haben. Nach 12 Monaten fallen Bereitstellungszinsen an.
    Keine Ahnung, welchen Aufwand man für ein EH 70 EE betreiben muss. Hatte vor 2 Wochen eine Kostenschätzung für Sanierung zum EH 85 über 200.000 Euro erhalten. Fand ich schon irre. Aber mal sehen, wie das angenommen wird.
     
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  2. #1202 nordanney, 04.09.2024
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    Der Aufwand ist nicht viel größer als zum EH oder zum EH55. Eigene Erfahrungen.

    Aber wie gesagt, wer es sanieren will - und das machen genug Erwerber von so alten Hütten -, der kann auf recht gute Konditionen für lange Zinsfestschreibungen zugreifen (20 Jahre)
     
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  3. Aslan95

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    Hallo zusammen.

    Wie lange dauert das in der Regel, dass man Post von der NRW Bank bekommt, nachdem man die Förderzusage abgeholt hat?

    lg
     
  4. Canti

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    Ich hoffe ihr habt mehr Glück mit der Auflassungsvormerkung beim Amtsgericht Viersen. Bei uns sind 6 Wochen vergangen und bisher kam nichts von denen. Das ist der letzte Baustein der uns noch fehlt damit der Kaufpreis bezahlt werden kann.
     
  5. #1205 justa1510, 10.09.2024
    justa1510

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    Ca. eine Woche
     
  6. Radeop

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    Hallo,
    weiß jemand wie hoch die Werbungskosten bei einem Mini-Job (538€) in der Einkommensberechnung sind und wo es schriftlich festgelegt ist? Leider finde ich hierzu nichts...
     
  7. cc24

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    §14 WFNG NRW:

    1. der steuerfreie Betrag von Versorgungsbezügen (§ 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz),

    2. Bezüge, die von nicht zum Familienhaushalt rechnenden Personen gewährt werden (§ 22 Nummer 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) sowie Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,

    3. die den Besteuerungsanteil übersteigenden Teile von Leibrenten (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa Einkommensteuergesetz) sowie die den Ertragsanteil übersteigenden Teile von Leibrenten (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben bb Einkommensteuergesetz),

    4. das Arbeitslosengeld 1 (§ 32 b Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz),

    5. die ausländischen Einkünfte (§ 32 b Absatz 1 Nummern 2 und 3 Einkommensteuergesetz) sofern ihre Einkunftsart einer der Einkunftsarten des § 14 Absatz 2 entspricht,

    6. der vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Arbeitslohn (§ 40 a Einkommensteuergesetz).

    Für Aufwendungen zum Erwerb, Erhalt oder zur Sicherung der steuerfreien Einnahmen wird eine Abzugspauschale gewährt. Sie entspricht in den Fällen der Nummer 2 und 4 dem Pauschbetrag der Werbungskosten nach § 9a Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes und in den Fällen der Nummer 5 und 6 dem Pauschbetrag für Werbungskosten nach § 9a Satz 1 Nummer 1a des Einkommensteuergesetzes.
     
  8. #1208 SimoneNrw, 10.09.2024
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    Kurzer Zwischenstand wir versuchen unser Glück, haben den Antrag am 3.9 persönlich abgegeben, heute kurzer Rückruf, es fehlen ein Kontoauszug sowie zwei Gehaltsabrechnungen. Per Email eingereicht, vorhin noch einen Anruf von dort erhalten das die Dokumente da sind und der Antrag nun inhaltlich geprüft wird. Im Eingangssxhreiben steht eine ungefähre Bearbeitungszeit von 6 Monaten, und die Info das für dieses Jahr wohl keine Mittel mehr verfügbar sind ( trotz gegenteiligen Aussage des Chefs dort, diesmal war allerdings der Azubi dran)
    Wir sind dann ja mal gespannt.
     
  9. cc24

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    Gestern Förderzusage vom Kreis Paderborn für Kunden erhalten.
    Antrag vom 17.05.2024 / 2 Kinder/ Einkommensgruppe A
     
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  10. DB2402

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    Wird EG A priorisiert behandelt?
     
  11. cc24

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    Ja, das ist so aktuell.
     
  12. cc24

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    Viel Glück Euch
     
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  13. Aslan95

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    Hallo zusammen.
    Die Unterlagen der NRW Bank sind da.
    Ich habe einige Fragen:
    Ist das erste was ich jetzt mache, das Identverfahren? Oder kann ich morgen früh schon Sachen an die NRW Bank schicken? Kann ich alles online einreichen, oder muss alles per Post dahin?
    Wer muss die Hypothekenbestellungsurkunde ausfüllen, es sind 2 Stück. Der Notar? Und wenn ja, am Tag des Notartermins, an dem der Kaufvertrag beidseitig unterschrieben wird? Macht er beide?
    Und es sind 3 Grundschulderklärungen dabei, sind die von mir auszufüllen, oder vom Verkäufer? Und müssen alle 3 zur NRW Bank?
    Wir kaufen ein Bestandserwerb. Hier ist ein Formular „Erklärung über den Beginn der Massnahme „ muss da trotzdem irgendwas ausgefüllt und zurückgeschickt werden? Und das gleiche gilt auch für das Formular „Nachweis über die Fertigstellung zusätzlicher Massnahmen „.

    Sorry für die ganzen Fragen. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand Antworten hat

    lg
     
  14. cc24

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    Ich hoffe, ich konnte Euch weiterhelfen
     
  15. Aslan95

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    Ja, sehr. Vielen vielen Dank noch einmal
     
  16. Aslan95

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    Sorry für die dumme Frage jetzt.
    Wie war nochmal die genaue Postanschrift der NRW Bank?
    Und war es egal ob nach Münster oder Düsseldorf? Weil es gibt ja einmal Zahlungsverkehrdaten für Münster und einmal für Düsseldorf. Und bei uns steht Düsseldorf drauf. Wir sind ja aus Essen. Wird schneller bearbeitet an einem der Standorte?
     
  17. cc24

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    Im Erstschreiben steht unten die Postanschrift:

    NRW.Bank
    Anstalt des öffentlichen Rechts

    48134 Münster

    Da schicke ich immer hin.
     
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  18. #1218 SimoneNrw, 18.09.2024
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    Jetzt muss ich nochmal ganz kurz doof nachfragen. Unsere Bank würde ja zwischenfinanzieren, benötigt dafür aber die Förderzusage von der nrw bank. Wenn diese aber auch ein paar Monate dauert , ist das doch recht sagen wir mal witzlos? Ich dachte spontan, der Kreis prüft die Förderfähigkeit und bestätigt diese, so daß man zeitnah zwischenfinanzieren kann.
    Letztes Telefonat mit unserem Kreis war letzten Mittwoch, da sagte er dann das das nach Eingang der fehlenden Unterlage schnell bearbeitet werden kann. Leider geht aber wenn man selber dort anruft keiner dran um das in Erfahrung zu bringen.
     
  19. cc24

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    Zunächst mal: Die Förderzusage kommt von der Bewilligungsbehörde und nicht von der NRW.Bank.
    Ich habe hier von der Bewilligungsbehörde einen Zweizeiler zur Vorlage bei der Bank bekommen.
    Du hast recht. Wenn die Bank die Zwischenfinanzierung nur anbietet, wenn eine Förderzusage vorliegt, ist das übel.
    Nach dem 30.11. geht keine Förderzusage mehr raus. Dann geht es im nächsten Jahr weiter mit Veröffentlichung der neuen Bestimmungen.
     
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  20. #1220 SimoneNrw, 18.09.2024
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    Danke dir für die schnelle Info.
    Dieser zweizeiler beinhaltet dann quasi die Bestätigung der Förderfähigkeit wenn ich das richtig verstehe. Ich kann mir das mit der Förderzusage nicht recht vorstellen, dann wäre die Zwischenfinanzierung ja mehr oder weniger sinnbefreit.
     
Thema: Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer
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