Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Dann musst du dir leider den Passierschein A38 vorher noch besorgen wie es sich anhört. Einfach irre. Gibt es keinen Passus, der euch aus der...

  1. #1521 EndlessStorm, 03.03.2025
    EndlessStorm

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    Dann musst du dir leider den Passierschein A38 vorher noch besorgen wie es sich anhört.
    Einfach irre. Gibt es keinen Passus, der euch aus der Zwischenfinanzierung ein normales Darlehen machen kann, falls die NRW.Bank doch abspringt?
     
  2. #1522 ValerieHa, 03.03.2025
    ValerieHa

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    Sollte ich das Geld der nrw Bank nicht kriegen wird auf der Zwischenfinanzierung ein normales Darlehen zum dann aktuellen Zins. Morgen mal im kreis erfragen bzgl. Der Anforderung der Bank.
     
  3. #1523 Bauherr202503, 04.03.2025
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    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich planen den Bau eines Eigenheims und möchten hierfür teilweise Fördermittel der NRW.Bank aus dem Programm "Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf" nutzen.

    Nun stellt sich für uns die Frage, welche maximale Wohnfläche dabei zulässig ist. Wir sind ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem minderjährigen Kind und gehören zur Einkommensgruppe B. Nach meiner bisherigen Recherche gelten in der öffentlichen Wohnraumförderung und im Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) folgende Richtwerte für die Wohnfläche:
    • 50 m² für eine Einzelperson
    • 65 m² für zwei Personen
    • +10 bis 15 m² für jede weitere Person
    Daraus würde ich ableiten, dass unser Haus eine Wohnfläche von ca. 80 m² haben darf. Oder wie ist hier die Erfahrung, wenn das Haus mehr Wohnfläche aufweist? Allerdings sind wir uns auch unsicher, wie Abstell- und Nutzflächen wie Keller oder Dachboden in diese Berechnung einfließen und wie hier die baulichen Maßnahmen aussehen müssen, damit diese nicht als Wohnfläche gelten. Hat hier jemand Erfahrung und könnte uns weiterhelfen?

    Zudem würde ich mich sehr freuen, mich mit dem User @cc24 per PM auszutauschen – wäre das möglich?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
     
  4. cc24

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    Die Wohnflächen gelten für den Mietwohnungsbau. Hat nix mit Euch zu tun.
    PM kannst du mir gern schicken. Ich bemühe mich, wie immer, zu helfen.
     
    DB2402, Canti und Bauherr202503 gefällt das.
  5. Giannic

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    Hallo zusammen,

    Wir haben unseren Antrag im September 2024 eingereicht und nun möchte unsere Sachbearbeiterin für das Bestandshaus noch Kostenvoranschläge für Maßnahmen nach GEG haben. Unser Energieberater ist total überfordert und weiß nicht, wozu das bei einem Hauskauf nötig ist. Musstet ihr das auch einreichen? Es geht um die Paragraphen 47, 71 und 72 GEG. Unseren Dachboden haben wir bereits vor 2 Jahren gedämmt, die Wasserrohre sind alle verkleidet und wir haben eine Gasheizung.
     
  6. #1526 cc24, 09.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 09.03.2025
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    Bei Modernisierungsmaßnahmen werden für große Gewerke immer Kostenvoranschläge benötigt.
    Falls Ihr im Antrag EH 85 / 70 oder 55 beantragt habt, dann muss der Nachweis BEG Einzelmaßnahmen erfolgen.
     
  7. Giannic

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    Das ist es ja gerade, der Antrag ist nur für den Hauskauf. Es geht nicht um einen Moderniserungsantrag.
     
  8. cc24

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    Häääh ?
    Liest sich anders.
    Wollt Ihr nix modernisieren? Nur Kauf und fertig ?
     
  9. Giannic

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    Genau es handelt sich nur um den Kauf und trotzdem werden diese Nachweise verlangt. Ich und auch der Energieberater verstehen das überhaupt nicht. Wir mussten sowieso so viele Nachweise auch bei der Stadt beantragen, was mir sehr komisch vorkommt. Sowas wie Anliegerbescheinigung und so. All diese Sachen werden aber offiziell doch gar nicht von der NRW Bank gefordert. Zumindest finde ich dazu nichts.
     
  10. cc24

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    Normalerweise kommt ein Techniker raus und besichtigt die Bude. Dann schreibt er einen Bericht.
    Wenn Ihr so einziehen könnt, ist alles ok. Es gibt keine Vorschrift, das Haus energetisch zu sanieren.
    Es sei denn, Ihr habt zusätzlich KfW 358 beantragt. Da müsst ihr ja EE 70 sanieren.
    Anliegerbescheinigung und bsw. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind normal. Die Bewilligungsbehörde entscheidet, was benötigt wird.
     
  11. Giannic

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    KfW wollen wir vermutlich in den nächsten Jahren beantragen aber wie gesagt, jetzt handelt es sich lediglich um den Hauskauf und es wird gesagt dass wir 42, 71 und 72 GEG einhalten müssen und sollte das nicht der Fall sein, entsprechende Kostenvoranschläge beibringen müssen.
     
  12. cc24

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    Es gibt keine Vorgabe, dass Maßnahmen nach GEG durchgeführt werden müssen.
    Soll der Kreis mal mitteilen, wo das steht.
     
  13. Giannic

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    Dankeschön! Ich dachte schon, ich wäre zu dumm, das zu finden
     
  14. HORST86

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    Hallo nochmals. Habe heute morgen eine Mail von der Bewilligungsbehörde/Kreis bekommen. Der Herr teilte mir mit das die Einkommensgrenzen rückwirkend zum 01.01.2024 geändert/ erhöht wurden und wartet auf Rückmeldung von mir ob das okay ist.
    Dadurch wären wir nun statt Einkommensgruppe B in Einkommensgruppe A (Wohnraumförderung Bestandserwerb).

    Bedeutet wir würden 41k ,,mehr" bekommen . (Grunddarlehen+Bonus von 107k auf 148k).

    Nun hierzu meine Frage. Wir wohnen bereits im Förderobjekt und haben eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 107k . Im Grundbuch sind auch die 107k vermerkt. Wie läuft das dann ab ? Bekomme ich dann die 148k aber nur 107k gehen ins Darlehen. Also mit dem Rest kann ich dann machen was ich möchte?!?
    Oder würden dann die 107k der Zwifi durch 148k ersetzt??

    Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
     
  15. #1535 cc24, 10.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 10.03.2025
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    Die Einkommensgrenzen wurden nicht rückwirkend erhöht, sondern gelten ab 01.01.2025. ist für alle relevant, die noch keine Förderzusage erhalten haben.
    Problem sehe ich eher bei der Bank, da die Vorrangseinräumung nun geringer ausfällt. Die Gesamtkosten ändern sich ja nicht. Das heißt, das langfristige Bankdarlehen muss gekürzt werden.

    Beispiel:
    Gesamtdarlehen: 307.000 (107.000 NRW.Bank und 200.000 Bank)

    Neu:
    148.000 NRW.Bank und 152.000 Bank
     
  16. HORST86

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    Das hatte ich auch schon im Kopf. Aber der Mitarbeiter wollte so wie ich das verstanden habe das angegebene Eigenkapital um 41k reduzieren. Dann würde sich doch am ursprünglichen Darlehenswert bzw dem Wert der aktuellen ZwiFi nichts ändern , oder ?

    So wie ich das verstehe würden wir dann statt 107k nun 148k bekommen , wovon 107k im Grundbuch abgelöst werden und 41k für uns zur freien Verfügung bleiben. Ob das so ist weiß ich nur nicht ‍
     
  17. cc24

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    So geht es auch. Die Info fehlte in deinem Post.
     
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  18. HORST86

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    Also wäre es dann so wie ich es verstanden habe? Die 107k Zwifi im Grundbuch bleiben bestehen und würden durch die NRW Bank abgelöst und das was drüber hinausgeht bekommen wir dann auf unser Bankkonto zur freien Verfügung überwiesen?
     
  19. Gambino

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    Hi, bei uns in der Behörde hat man noch vor dem Einreichen des Antrags gesagt dass wir schon einen Notartermin machen können. Den Antrag haben wir erst diese Woche verschickt. Die Bestandsimmobilie wurde schon geprüft und ist Förderbar.
    Ist das normal das man noch vor der Bewilligung gesagt bekommt das man den Notartermin schon machen soll? Finanzieren ohne Zwischenfinanzierung.
     
  20. cc24

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    Genau genommen hast du dein eingespartes Eigenkapital zur freien Verfügung.
     
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