Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Fotos von den gewerken die ihr modernisiert und wofür ihr Förderungen erhaltet

  1. simon84

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    Fotos von den gewerken die ihr modernisiert und wofür ihr Förderungen erhaltet
     
  2. Claudiii

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  3. Gambino

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  4. Claudiii

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    Wow das ist mal schnell, Antrag selbst gestellt ?
     
  5. Gambino

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    Wir haben den Antrag über das zuständige Amt gestellt.
    Das erste Mal waren wir glaube ich im November 2024 dort zur Beratung, ohne Immobilie zur Hand.
    Ich glaube von Besichtigung der ersten Besichtigung der Immobilie bis zur Zusage hat es jetzt etwa 5 Wochen gedauert.
    Unsere Behörde war aber auch sehr auf Zack muss ich sagen, die haben uns gut begleitet in dem Prozess.
     
  6. Gambino

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    Weiß jemand ob die NRW Bank sich zweitrangig im Grundbuch einordnet? Die Bank für das Ergänzungsdarlehen will nämlich erstrangig im Grundbuch stehen.
     
  7. cc24

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    NRW.Bank geht nachrangig ins Grundbuch
     
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  8. Gambino

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    Danke, wurde mir auch heute so bestätigt.
     
  9. #1569 Chrissa1207, 26.03.2025
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    Hallo liebe Community,

    ich habe eine Frage:
    Darf die Bewilligungsstelle bei der Ermittlung des Einkommens ein fiktives Einkommen ansetzen?

    Hintergrund:
    Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (1 und 4 Jahre) und haben Anfang 2024 einen Förderantrag für den Erwerb einer Immobilie gestellt. Unsere Prüfung erfolgt noch nach der Förderrichtlinie 2024.

    Unser Haushaltseinkommen besteht aktuell ausschließlich aus meinem Einkommen. Dennoch wurde unser Antrag abgelehnt, da die Bewilligungsstelle zusätzlich ein fiktives Einkommen für meine Frau angenommen hat. Dabei wurde unterstellt, dass sie in drei Jahren arbeiten könnte. Zur Berechnung dieses fiktiven Einkommens wurde sich im Bescheid auf Stepstone bezogen.

    Ist das rechtens?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
     
  10. cc24

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    FRL 2024 sah vor, dass ein fiktives Einkommen innerhalb von 3 Jahren herangezogen werden kann. Da kann die Einkommensgrenze um 25% überschritten werden.
    Leider fehlen noch Informationen. Wieviele Stunden haben die fiktiv angesetzt? Ihr könnt ja auch eine Erklärung abgeben, dass nur Teilzeit gearbeitet wird. Darüberhinaus ist ja auch die Einkommensgrenze erhöht worden.
    Wenn der Antrag abgelehnt wurde, denk ich, ihr seid in EG B.
    Wenn nix geht, dann eventuell auf FRL 2025 umstellen. Da gibt es die Klausel nicht mehr. Dann aber auch nur Zinsbindung von zunächst 5 Jahren.
     
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  11. #1571 Chrissa1207, 26.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 26.03.2025
    Chrissa1207

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    Erstmal vielen Dank für Deine fundierte Antwort. Daumen hoch.

    Es wurden 20 Stunden bei meiner Frau angesetzt.

    Ohne das fiktive Einkommen der Frau liegen wir tatsächlich gerade noch in Gruppe A. Mit dem fiktiven Gehalt liegen wir genau über Einkommensgrenze B. Das ist wirklich genial.

    Da wir ein weiteres Kind planen, ist gar nicht geplant dass meine Frau in den nächsten 3 Jahren arbeiten wird.

    Kann es sein, dass das fiktive Einkommen aus der Förderrichtlinie 2025 gestrichen wurde, da (neben der Begründung in der Förderrichtlinie Kap 3.4.3) es rechtlich nicht zulässig ist?

    Das schlaue chatGPT sagt es darf nur tatsächliches Einkommen berücksichtigt werden.
     
  12. #1572 cc24, 26.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 26.03.2025
    cc24

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    Hab ich ja so geschrieben.

    ChatGPT taugt da nix.

    Ohne euer Einkommen zu kennen:
    Umstellen auf 2025
    Vordruck „Einkommensentwicklung nach Elternzeit“ ausfüllen. Dort tragt Ihr das Einkommen nach Elternzeit ein.


    Die alte Regelung ist nicht rechtswidrig, sondern praxisuntauglich. War auch wirklich voll die Rotze.

    Welche Bewilligungsbehörde ist für euch zuständig?
     
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  13. #1573 EndlessStorm, 26.03.2025
    EndlessStorm

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    Was soll denn im Vordruck „Einkommensentwicklung nach Elternzeit“ eingetragen werden, wenn noch in Elternzeit und unklar ist, wann und wie lange danach gearbeitet werden wird?
     
  14. Alpi

    Alpi

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu in der Community.
    Werde mich such noch belesen. Wir sind kurz vor Notartermin und haben auch eine Finanzierungsbestätigung von der Bank erhalten. Wir möchten auch bei der Gemeinde einen Antrag zur Wohnraumförderung bzw NrW Bank stellen. Jetzt komme ich mit den Unterlagen nicht klar. Brauchen wir überhaupt einen Energieberater? Weil das Haus ist von 2002 und noch gut im Schuss wir wollen erstmal Renovieren und einziehen. Den Kredit wollen wir wegen den günstigen Zinsen bei der Gemeinde / Nrw Bank aufnehmen bzw. Beantragen. Das Haus ist zur Zeit vermietet und sieht gepflegt aus, von daher weiss ich nicht was ich im Antrag auf der Seite Selbsthilfeleistubgen unter Art der Arbeiten eintragen soll. Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte. Lg
     
  15. cc24

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    Ich habe den Vordruck hier mal hochgeladen.

    Im Prinzip steht dort:
    Ich nehme nach Elternzeit auf:
    Vollzeit
    Teilzeit
    Minijob
     
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  16. cc24

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    Wenn das Haus vermietet ist, wird i.d. R. Nicht gefördert.
    Müsst ihr mit der Bewilligungsbehörde abstimmen, welche Voraussetzungen gelten.
     
  17. Alpi

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    Das Haus ist zur Zeit noch vermietet aber nach Notar wollen wir Eigenbedarf stellen und die Mieter kündigen. Muss ich den überhaupt einen Energieberater zuziehen ? Wie läuft der Antrag ab ? Meine Daten angeben, Unterlagen bereitstellen und an die Behörde abschicken? Oder Erstmal einen Termin bei der Behörde zur Beratung? Ich bin wirklich überfordert mit dem Antrag?
     
  18. cc24

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    Hier mal die Passage:
    Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

    …. beim Bestandserwerb der Wohnraum bei Übergang von Nutzen und Lasten noch an Dritte vermietet ist.

    Was den Antrag betrifft:
    Berater suchen oder die Behörde nerven.
     
  19. #1579 Carlos1208, 27.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 27.03.2025
    Carlos1208

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    Ich habe da mal ne frage zu dem Förderprogramm NRW NeubauKauf.Wollte jetzt kein neues Thema beginnen.

    Die Dame von der Stadtverwaltung schrieb mir letztes Jahr im Juli das ich in dem Rahmen bin das ich die Förderung bekomme nur hat Sie noch gesagt das es nochmals von einem Bankier nochmals genauer berechnet und er da wohl entscheidet ob ich es bekomme oder nicht.
    Ihre Aussage war wenn viel vom Netto überbleibt würde ich es nicht bekommen.

    Wenn der Abgelehnt wird auch wenn ich im Bereich liege das ich es bekomme kann,könnte man da rechtlich vorgehen???

    Was Sie noch gesagt hat das ich dann wenn ich den Antrag stelle 6 Monate dauert und ab Antragsdatum ich bereits bauen kann bekomme dann das Geld nachträglich.


    Vielleicht jemand ein Tipp
     
  20. cc24

    cc24

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    Ich verstehe nicht, wo genau die Frage liegt. Ein bisschen verwirrend.
     
Thema: Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer
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