Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hab ich ja so geschrieben. ChatGPT taugt da nix. Ohne euer Einkommen zu kennen: Umstellen auf 2025 Vordruck „Einkommensentwicklung nach...

  1. #1581 Chrissa1207, 27.03.2025
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    Wo ist denn der Vordruck „Einkommensentwicklung nach Elternzeit“ zu finden?
    Es handelt sich um den Kreis Mettmann.
    Danke im voraus!
     
  2. #1582 EndlessStorm, 28.03.2025
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    Mir wurde der Vordruck per Mail zugesandt.

    Morgen kann ich endlich die Zettel der Schufa abgeben (in den Briefkasten, die empfangen Besuch nur auf Termin, den bekommt man aber nicht). Auf den Zetteln ist aber kein Siegel oder so... Hoffentlich akzeptieren die das. Sonst sollen die mir konkreter sagen, woher ich deren Wunsch-Dokument bekommen soll.

    Ich muss auch noch Korrekturen in der Schufa beauftragen. 2 Kredite sind letztes Jahr schon ausgelaufen und stehen noch immer drin, ohne Vermerk auf deren Ende.
     
  3. cc24

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    Eigentlich wird nur die Bonitätsauskunft akzeptiert.
    https://www.meineschufa.de/de/produkt/schufa-bonitaetsauskunft
     
  4. #1584 EndlessStorm, 28.03.2025
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    Hmm, danke für den link. Ich hab ja schon einmal 30€ für eine PDF bezahlt... Für mich wird das allmählich echt ärgerlich... Es dauert auch immer sehr lange, bis man den Mist per Post endlich da hat...

    Warum können die nicht selbst eine Anfrage starten bei der Schufa? Ich zahle später immerhin 0,5%/a für Gebühren (und weitere 0,5%/a für Zinsen)...
     
  5. #1585 nordanney, 28.03.2025
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    Wow, dann zahlst Du also 3% weniger als wir anderen, die Deine Finanzierung durch unserer Steuergelder unterstützen. Und dann noch meckern über eine Schufa, die Du einholen musst? Selten so etwas freches gelesen.
    Brauchst Du sonst noch Puderzucker?
     
  6. cc24

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    Die Behörde müsste euch eigentlich geschrieben haben, was sie benötigt.
     
  7. #1587 EndlessStorm, 28.03.2025
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    Sie schrieben Schufa Bonitätsauskunft.

    Meine Frau hat dann danach im Netz gesucht und eine kostenpflichtige PDF gekauft. Dort drin sind aber nur 2 Seiten und auf Seite 2 steht:

    Zum 19.03.2025 liegen uns ausschließlich positive Bonitätsinformationen vor.

    Kein Score, keine Infos... Dafür Siegel&Co und ein Code zur Verifizierung im Netz.

    Das Dokument nennt sich auch Schufa-BonitätsCheck...

    Hab ich an meinen Sachbearbeiter geschickt, keine Reaktion bis heute.


    Dann hat meine Frau andere Schufa-Dokumente kostenlos bestellt was nun per Post kam.
    Hier gibt es keine Siegel&Co, dafür viel Text mit Zahlen und Daten. Offenbar ist das dann nur eine kostenlose Datenkopie?
    Also auch keine echte Bonitätsauskunft :hammer:


    Mich nervt, dass man bei der Schufa nicht einfach so das richtige findet, sondern es offenbar unterschiedliche Versionen zur Prüfung der Bonität gibt...

    Wenn der Sachbearbeiter mir die Anforderung schon per Mail schickt, wäre ein link irgendwie geil mit dem Hinweis, dass ich 2x30€ zahlen muss. Dann weiß man doch als Laie, was ich brauche und wo ich evtl falsch bin...

    Zumal ärgert mich, dass ich beim Kreis RE keinen erreichen kann um mal nachzufragen. Sie schicken dir nur dann eine Mail, wenn sie es für nötig halten und gehen nicht ans Telefon. Es gibt somit keine echte Möglichkeit, persönlich zu klären, was sie konkret brauchen und worauf ich achten muss. So vergehen Wochen...
     
  8. cc24

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    Hier mal ein Ausschnitt aus der Eingangsbestätigung.

    Warum soll die Behörde einen Hinweis über die Preise geben ?
    Preis steht doch auf der Schufa Seite.
     

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  9. #1589 EndlessStorm, 28.03.2025
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    Sieht bei mir weit einfacher aus :e_smiley_brille02:
    Das BEEG Dokument war beigefügt

    Screenshot_20250328_113705_Gmail.jpg

    Wäre das Wort Bonität wie bei dir nicht nur fett sondern auch unterstrichen, hätten wir vielleicht genauer geguckt... Wer weiß
     
  10. cc24

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    Hmmmm.
    Merkste jetzt aber selbst….. :lock
     
  11. cc24

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    So sieht der Vordruck etwa aus. Kommt von der Bewilligungsbehörde:
     

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  12. Gambino

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    Bei uns hat das völlig ausgereicht, wozu sollen die auch den Score erfahren sollen. Hauptsache keine negativen Einträge.
     
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  13. #1593 EndlessStorm, 28.03.2025
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    Dann bin ich gespannt was der Kreis RE daraus macht ;)
     
  14. Pianous

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    Bedeutet das, dass unter dem Förderprogramm "Eigentumsförderung – Neubau und Kauf" nur solche Objekte förderfähig sind, die von Anfang an unvermietet sind und dies auch bis zum Übergang von Nutzen und Lasten bleiben? In Städten wie Düsseldorf, Bonn oder Köln ist das meiner Erfahrung nach jedoch kaum realistisch.
    Angenommen, alle weiteren Fördervoraussetzungen sind erfüllt, aber das Kaufobjekt ist derzeit noch vermietet. Eine Eigenbedarfskündigung wäre grundsätzlich möglich, allerdings kann man das bestehende Mietverhältnis doch erst dann beenden, wenn man Eigentümer geworden ist – also nach dem Übergang von Nutzen und Lasten.
    Das scheint ein Widerspruch in sich zu sein. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
    Ich wäre sehr dankbar für eine kurze Klärung.
     
  15. #1595 nordanney, 28.03.2025
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    Nur bei vermieteten Objekten. Das siehst du richtig. Hat aber nichts mit der Stadt zu tun. Wäre in MeckPom auch nicht anders. Sie sind aber nicht das Ziel der Förderung. Eigentum zur eigenen Nutzung soll gefördert werden. Jemanden rauswerfen kann sich über Jahre ziehen. Deshalb wird so ein Fall mit Vermietung ausgeschlossen.

    Wer kauft, möchte ins Heim einziehen. Kauft daher auch bisher selbst genutzte Objekte. Und deshalb ist in der Regel auch eine Kaufpreisfälligkeitsvorsussetzung, dass das Objekt geräumt ist. Und damit gibt es bei Übergang Nutzen/Lasten (da ist nicht mit dem Eigentumsübergang zu verwechseln - der kann auch mal Monate später sein, wenn das Grundbuchamt trödelt) keine Probleme.
     
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  16. Pianous

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    Vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung – damit ist die dahinterliegende Logik für mich nun deutlich nachvollziehbarer geworden.
    Dennoch stelle ich mir die Frage, ob es in Großstädten nicht doch Ausnahmen gibt. Aus Erfahrung zeigt sich, dass dort kaum Objekte – zumindest im Rahmen der förderfähigen Preisspanne – in bezugsfreiem Zustand angeboten werden.
    Ein Großteil der Immobilien ist aktuell noch vermietet und diente über viele Jahre hinweg als Kapitalanlage. Nun, da viele Eigentümer ein gewisses Alter erreicht haben, entscheiden sie sich vermehrt für den Verkauf. Auf der anderen Seite stehen Käufer, die dringend ein bezahlbares Zuhause für Selbstnutzung suchen – und dabei auf diesen Hürden stoßen.
    Zudem erscheint es mir wenig transparent, warum auf der Website der NRW.Bank unter dem Punkt „Welche Voraussetzungen gelten“ nicht klar und deutlich aufgeführt ist, dass vermietete Immobilien ein Ausschlusskriterium darstellen. Das hätte viel Zeit und Aufwand ersparen können – so hätte man von Anfang an den Fokus ausschließlich auf bezugsfreie Objekte legen können.
    Ehrlich gesagt wäre ich auf die Problematik mit der Vermietung gar nicht gekommen, wenn sie hier im Forum nicht thematisiert worden wäre.
     
  17. #1597 nordanney, 29.03.2025
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    Das liegt nicht an Großstädten. Das liegt daran, dass man bei Vermietung von billigen Objekten (oft nicht toller Zustand) eine richtig gute Rendite bekommt.
    Diese Wohnungen sind selten von Eigennutzern aufgrund der Qualität gesucht.
    Weil das eigentlich mit gesundem Menschenverstand klar ist. Vermietet = nicht eigennutzungsfähig bei Übergabe = warum für Vermietung, die ggf. noch Jahre dauert, Förderung geben (habe eine Nachbarin mit Herzleiden und Schwerbehindertenausweis = mindestens fünf Jahre für einen Rauswurf).
    - Job wechseln und mehr Geld verdienen
    - keine Mietwohnung vorhanden?
    - zwingt Dich jemand?
    - ländlich suchen
    etc.

    Aber ja, bezahlbarer Wohnraum an den nötigen Stellen ist DAS Problem.
     
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  18. #1598 cc24, 29.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 29.03.2025
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    Es ist eben eine Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum.
    Neben den von @nordanney angesprochenen Problemen zahlt die NRW.Bank i.d.R. nach Eigentumsumschreibung aus. Falls du noch sanieren musst/willst, geht das ja schlecht, wenn der Mieter noch die Bude bewohnt. Falls ein KfW Darlehen in Anspruch genommen wird, musst du auch hier eine Meldebestätigung vorlegen. Da gibt es zwar Fristen aber wenn sich das über Jahre hinzieht… Keine Ahnung.

    Bei uns akzeptiert die Behörde, wenn ein befristeter Mietvertrag mit Beendigung in den nächsten 12 Monaten vorliegt. Dann machen sie eine Ausnahme.

    Ich persönlich würde aber die Finger von vermieteten Immobilien bei der Förderung eh lassen.
     
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  19. cc24

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    Unter #1574 hat der TE das garnicht thematisiert. Er hat es nur nebenbei erwähnt und ich wollte lediglich einen Hinweis raushauen.
    Hat den TE aber scheinbar nicht so richtig interessiert.

    Jede kleinste Bestimmung kann ja auch nicht aufgeführt werden. Dafür gibt es ja Berater oder die Bewilligungsbehörden. Oder ein Forum.

    Steht auch nirgendwo, welche Kostenobergrenzen gelten.
     
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  20. Pianous

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    @nordanney @cc24 Vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge. Da der Antrag bereits gestellt ist und der Notartermin kurz bevorsteht, möchten wir unser Vorhaben natürlich nicht vorschnell aufgeben. Vielleicht gelingt es uns ja dennoch, gemeinsam eine Lösung zu finden – schließlich bleibt bis zum Übergang von Nutzen und Lasten noch etwas Zeit.
     
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