Erfahrungen mit einvernehmlicher Vertragsaufhebung?

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  1. ViKoNiBa

    ViKoNiBa

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    Hallo zusammen,
    wir haben mit einem Fertighaushersteller im Mai 2025 einen Vertrag zur Herstellung eines EFH abgeschlossen - Rücktrittsrecht für Grundstück eingeschlossen.
    Grundstück haben wir im November 2025 gekauft und daraufhin den ersten Termin mit dem Architekten des Fertighausherstellers wahrgenommen. Schon bei diesem Termin hatten wir den Eindruck, dass dieser unsere Vorstellung nicht ganz erfassen kann.
    Ende November 2025 erhielten wir eine Planung, welche nicht wie besprochen war und das Haus nicht an der besprochenen Stelle im Grundstück darstellte. Nach telefonischer Rücksprache und Zusendung von zeichnerischen Darstellungen zu den gewünschten Änderungen wurde uns vor Weihnachten 2025 ein „korrigierter“ Plan übermittelt, welcher wieder nicht dem Besprochenen entsprach.
    Im Januar 2026 beschwerten wir uns bei dem Fertighaushersteller über die bisherige Planung und forderten einen anderen Architekten. Der Fertighaushersteller teilte mit, dass ein Architektenwechsel nun nicht mehr ginge und der jetzige Architekt die Auflage erhalten habe, die Planung nun entsprechend vorzunehmen.
    Im Februar 2026 wurde uns dann der Bauantrag zur Freigabe zugeleitet, die Planung entsprach nun endlich dem im November 2025 Besprochenen.
    Leider wurde dann zuerst durch das Bauamt mitgeteilt, dass die falsche Zuständigkeit ermittelt wurde. Nach Hinweis darauf reichte der Architekt den Bauantrag bei der korrekten Stelle ein, jedoch ohne unsere Freigabe und abweichende Angaben zum vorherigen Antrag.
    Der Ferighaushersteller kam daraufhin auf uns zu und teilte mit, dass die Ausführung der Planung so nicht möglich sei und nochmal umgeplant werden müsste - die Wärmepumpe konnte nicht mit Luftzugang bei der Terrassenüberdachung ausgeführt werden. Konsequenz war, dass eine andere Variante der Wärmepumpe, Hochsetzen der Überdachung und Sonderanfertigungen bei den Fenstern im OG notwendig werden.
    Der Architekt hatte uns darauf zu keinem Zeitpunkt in der Planung hingewiesen.
    Nun sollten wir Mehrkosten von 2.900 € tragen, wobei man aus Kulanz eine Kostenbeteiligung von 1.000 € bei uns fordern würde.
    Da der Architekt uns weder darauf hingewiesen hatte, noch die Planung auf dem Hintergrund der Mehrkosten wissentlich so ausgeführt werden sollte, forderten wir, von einer Kostentragung unsererseits abzusehen.
    Nach zweimaliger Fristsetzung und langen Schilderungen, dass die Umplanung auch bei uns begründet sei, lenkt nun der Ferighaushersteller ein und übernimmt die Kosten.

    Wir haben leider durch den Umgang mit uns und der fehlenden Beratung durch den Architekten das Vertrauen in den Ferighaushersteller verloren.
    Eine ordentliche Kündigung des Vertrags beinhaltet allerdings eine mögliche Werklohnersatzleistung von 10% des Bruttokaufpreises (ca. 40.000 €).

    Hat jemand dahingehend bereits Erfahrungen mit einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung gemacht? Wir würden selbstverständlich für die bisher tatsächlich angefallenen Kosten aufkommen.
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wegen sowas würde ich nicht kündigen.
     
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