Erfahrungen mit einvernehmlicher Vertragsaufhebung?

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  1. #1 ViKoNiBa, 07.03.2026
    ViKoNiBa

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    Hallo zusammen,
    wir haben mit einem Fertighaushersteller im Mai 2025 einen Vertrag zur Herstellung eines EFH abgeschlossen - Rücktrittsrecht für Grundstück eingeschlossen.
    Grundstück haben wir im November 2025 gekauft und daraufhin den ersten Termin mit dem Architekten des Fertighausherstellers wahrgenommen. Schon bei diesem Termin hatten wir den Eindruck, dass dieser unsere Vorstellung nicht ganz erfassen kann.
    Ende November 2025 erhielten wir eine Planung, welche nicht wie besprochen war und das Haus nicht an der besprochenen Stelle im Grundstück darstellte. Nach telefonischer Rücksprache und Zusendung von zeichnerischen Darstellungen zu den gewünschten Änderungen wurde uns vor Weihnachten 2025 ein „korrigierter“ Plan übermittelt, welcher wieder nicht dem Besprochenen entsprach.
    Im Januar 2026 beschwerten wir uns bei dem Fertighaushersteller über die bisherige Planung und forderten einen anderen Architekten. Der Fertighaushersteller teilte mit, dass ein Architektenwechsel nun nicht mehr ginge und der jetzige Architekt die Auflage erhalten habe, die Planung nun entsprechend vorzunehmen.
    Im Februar 2026 wurde uns dann der Bauantrag zur Freigabe zugeleitet, die Planung entsprach nun endlich dem im November 2025 Besprochenen.
    Leider wurde dann zuerst durch das Bauamt mitgeteilt, dass die falsche Zuständigkeit ermittelt wurde. Nach Hinweis darauf reichte der Architekt den Bauantrag bei der korrekten Stelle ein, jedoch ohne unsere Freigabe und abweichende Angaben zum vorherigen Antrag.
    Der Ferighaushersteller kam daraufhin auf uns zu und teilte mit, dass die Ausführung der Planung so nicht möglich sei und nochmal umgeplant werden müsste - die Wärmepumpe konnte nicht mit Luftzugang bei der Terrassenüberdachung ausgeführt werden. Konsequenz war, dass eine andere Variante der Wärmepumpe, Hochsetzen der Überdachung und Sonderanfertigungen bei den Fenstern im OG notwendig werden.
    Der Architekt hatte uns darauf zu keinem Zeitpunkt in der Planung hingewiesen.
    Nun sollten wir Mehrkosten von 2.900 € tragen, wobei man aus Kulanz eine Kostenbeteiligung von 1.000 € bei uns fordern würde.
    Da der Architekt uns weder darauf hingewiesen hatte, noch die Planung auf dem Hintergrund der Mehrkosten wissentlich so ausgeführt werden sollte, forderten wir, von einer Kostentragung unsererseits abzusehen.
    Nach zweimaliger Fristsetzung und langen Schilderungen, dass die Umplanung auch bei uns begründet sei, lenkt nun der Ferighaushersteller ein und übernimmt die Kosten.

    Wir haben leider durch den Umgang mit uns und der fehlenden Beratung durch den Architekten das Vertrauen in den Ferighaushersteller verloren.
    Eine ordentliche Kündigung des Vertrags beinhaltet allerdings eine mögliche Werklohnersatzleistung von 10% des Bruttokaufpreises (ca. 40.000 €).

    Hat jemand dahingehend bereits Erfahrungen mit einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung gemacht? Wir würden selbstverständlich für die bisher tatsächlich angefallenen Kosten aufkommen.
     
  2. #2 Fabian Weber, 07.03.2026
    Fabian Weber

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    Wegen sowas würde ich nicht kündigen.
     
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  3. #3 Kriminelle, 07.03.2026
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    Ich wohl auch nicht.
    Im Prinzip kann man hier auch nichts bewerten, wer hier im Recht ist. Zumindest hat die Firma ja schon Zugeständnisse bei den 2900€gemacht.

    Ich bin seit über 10 Jahren beratend in Foren zum Thema Grundrisse und Lage auf dem Grundstück aktiv, und wenn man zu 90% so bauen würde, wie es die Bauherren wollen, würden massive Mehrkosten, unfunktionelle Häuser und schlecht zu nutzende Grundstücke das Resultat sein.

    Was bei Euch also kommuniziert wurde oder wie oder was weiss ich, das können wir hier nicht herauslesen.

    Auch setze ich voraus, dass man weiß, dass man beim "schlüsselfertige Bauen" nicht die Betreuung bekommt, wie man es denkt oder erwartet.

    Augen zu und durch.
     
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  4. #4 simon84, 07.03.2026
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    variiert je nach Anbieter
    Mit sind Anbieter bekannt die zumindest erstinstanzlich die volle Vertragsstrafe durchziehen

    die sind meist recht gut das zurecht zu rechnen ….

    Ich würde daher erstmal davon ausgehen alles zahlen zu müssen und wenn es weniger wird zu feiern

    Eine ausführliche Rechtsberatung gibts nur beim
    Anwalt vor Ort und zu den anderen Kommentaren möchte ich mich nur äußern falls vom Fragesteller gewünscht und mehr Infos vorliegen
     
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  5. #5 driver55, 09.03.2026
    Zuletzt bearbeitet: 09.03.2026
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    Jetzt, wo ihr quasi am Ziel seid?
    Wg. dieser Summe einen Aufstand machen?
    Habt ihr euer Projekt „Hausbau fix und fertig“ mal durchkalkuliert? Puffer heißt das Zauberwort.

    Bei dem Geschilderten könnte man meinen, mehr als 2x sind Archi+Bauherr nicht zusammengesessen.
    Gab es keinen intensiven Austausch?
     
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  6. 11ant

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    Also wenn ich der Story recht folgen kann, müßt Ihr nun einige wenige architektonische Krötchen schlucken, aber das war es dann im wesentlichen auch schon. Ihr habt also nicht frei von eigener Schuld / Dämlichkeit etwas Ärger und Zeitverlust gehabt. Nun denn - in allen Foren, in denen ich tätig bin, wird man vor der Schnapsidee gewarnt, die Architekterei einem Beauftragten des Auftragnehmers (GU) zu überlassen/übertragen. Das war dumm - aber so kurz vor dem Ziel den Schleudersitz zu betätigen, würde das nochmals deutlich übertreffen.
     
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