Erforderliche Statiken

Diskutiere Erforderliche Statiken im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; 1. Welche Statikberechnungen sollten oder müssen beim schlüsselfertigen Bau eines EFH [in Bayern] gemacht werden :confused: 2. Reichen die...

  1. #1 Matthias Hitzl, 11.01.2004
    Matthias Hitzl

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    1. Welche Statikberechnungen sollten oder müssen beim schlüsselfertigen Bau eines EFH [in Bayern] gemacht werden :confused:

    2. Reichen die Statiken von Dach und Filigrandecken oder sollte bzw. muss da noch was anderes da sein [z. B. WU-Beton-Keller, Mauerwerk, etc.] :confused:

    3. Sollten oder müssen die Statiken vorab gemacht werden oder reicht es auch, wenn das Bauunternehmen diese nachträglich erstellen lässt :confused:

    Bereits jetzt vielen Dank für eure Hilfe! :winken
     
  2. mls

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    1.
    alle.
    vom dach bis zur gründung. einschl. nachweise für kritische bereiche im mauerwerk und für die aussteifung.
    nicht direkt von der genehmigungsbehörde gefordert sind, neben den standsicherheitsnachweisen, die gebrauchstauglichkeitsnachweise (decken- oder balkendurchbiegung; schiefstellungen aus wind/ungleichlasten; ungleiche setzungen; "dichtigkeit" usw.) - die verpflichtungen ergeben sich aus der hoai.
    brandschutz klammer ich mal aus, ok?

    2.
    nein, s.o.

    3a.
    theoretisch gehören die standsicherheitsnachweise zur genehmigungsplanung, praktisch wird das fast immer nachgeliefert - bei der (architektonischen) genehmigungsplanung hat der tragwerksplaner üblicherweise seine "vorplanung" (lph.3) fertig - das entspricht auch in der tiefe der architektenleistung "genehmigungsplanung"
    bis zum baubeginn hat das aber auf der baustelle (!) im erforderlichen umfang auszuliegen, sonst kann´s sogar baustopp geben.

    3b.
    "nachtragsstatik" ist ein schlechter witz. hab ich natürlich auch schon gemacht: die beauftragung für mir gänzlich unbekannte bauten kam da regelmässig ein halbes jahr nach deren fertigstellung. und genauso regelmässig kam mit fertigstellung der standsicherheitsnachweise die notwendigkeit für erhebliche bauliche änderungen...
    die lügen, die einem da aufgetischt werden, lassen münchhausen vor neid erblassen...
    leichter tut sich, wer nicht zu genau schaut - ob das im sinne des erfinders ist? ich glaube kaum ;)
     
  3. Ebel

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    Es kommen nicht nur Lügen, die Qualifikation wird angezweifelt usw.

    "Das haben wir immer schon so gemacht - und nie ist etwas passiert" usw. Das nächste Mal ist vielleicht der Wind etwas stärker, der Hausbesitzer stellt mehr Möbel als üblich rein, ein unterirdischer Hohlraum bricht, ein besonders schwerer LKW fährt nah heran oder, oder ...

    Es geht immer um das ganze statische System - das Zusammenstellen von bequemsten Sachen - die jede für sich in Ordnung sein können - ergibt kein geschlossenes statisches System. Und deswegen oft die Nachforderungen, wenn das System vollständig betrachtet wird.
     
  4. #4 Matthias Hitzl, 11.01.2004
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    Obwohl vertraglich vereinbart ...

    ... dass ich alle technischen Planungsunterlagen ausgehändigt bekomme, wurde mir bisher lediglich die Statik des Dachstuhls nachträglich geliefert.

    1.
    Welche Statiken müsste ich denn noch erhalten?
    Wie heißen die genau?
    Was soll ich tun, damit ich die endlich bekomme?
    Wir sind ja schon seit 3 Monaten eingezogen ...
    Und in wie weit sind diese Statiken dann auch glaubwürdig?
    Sicherlich kann im Nachhinein doch vieles "schön gerechnet" werden ...

    2.
    Habe in der Außenmauer zwei Wasserleitungen.
    Meines Wissens eigentlich unzulässig.
    Habe dem aber mündlich zugestimmt.
    Muss ich für diese beiden kritischen Bereiche trotzdem einen Nachweis erhalten?

    3.
    Was ist mit dem Brandschutz?
    Müsste der auch irgendwie nachgewiesen sein?

    @ mls: Danke für die ausführliche Antwort!
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    jetzt nehm ich mal ne abkürzung (die im anlagenbau, im gewerbl. hoch- u. efh-bau durchaus üblich ist: da wird die übergabe einer "vollständigen, prüfbaren statischen berechnung" vereinbart):
    me. hast du anspruch auf vollständige, richtige statik - also lass mal bei deinem vertragspartner durchblicken, dass du die statik selber prüfen lassen wirst...

    problematisch kann vielleicht das kleingedruckte sein:
    so hatten wir einene fall, da wurde vom gu eine "ausführung nach statischen erfordernissen und den berechnungen" angeboten ... im kleingedruckten stand: "eine schriftliche statik erhält der bauherr nach gesonderter vereinbarung" - was bedeutete, es gibt keine statik. so sah der bau auch aus...

    bin mal neugierig, wie´s weitergeht - vielleicht hast du ja einen einfachen grundriss und als bauunternehmer einen kleinen thalhammer, der ordentlich arbeitet und auf nummer sicher geht.
    dann wären ja schon mal einige knackpunkte gelöst - es gibt aber immer genug problempotential:
    "Es geht immer um das ganze statische System" !

    warum nur predigen wir, dass VOR dem bauen geplant werden muss? wie würdest du jetzt probleme beseitigen? mit welchem baulichen aufwand, mit welcher nervlichen belastung?
    nöö, ich glaub du willst das nicht :)
    mich wundert´s nur, weil dich wahrscheinlich jedes hier diskutierte detail (WW, ringanker, fensteranschlag) mehrere schlaflose nächte gekostet hat ... und weil das ganze mehr ist, als die summe der teile.
     
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