Erfüllungspflicht BGB-Vertrag Handwerkerleistung

Diskutiere Erfüllungspflicht BGB-Vertrag Handwerkerleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wäre denn überhaupt eine Lagermöglichkeit auf deiner Baustelle für 6 Monate gegeben? Wer übernimmt die Haftung bei Schäden oder Diebstahl ? Naja...

  1. #21 simon84, 04.05.2021
    simon84

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    Moderator

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  2. #22 Fabian Weber, 04.05.2021
    Fabian Weber

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    Der Bauunternehmer bringt das Material früher als geplant auf die Baustelle, dafür bekommt er vom Bauherrn schonmal das Material bezahlt (Abtretung). Dann kommt er im Herbst und baut es ein.

    Hat für beide Vorteile, der Bauherr kann ruhig schlafen und der Bauunternehmer muss im Herbst keinen höheren Preis zahlen.

    Ich habe gerade den ganzen Stahl vom Rohbauer auf meine Baustelle liefern lassen und dann den Stahl-Anteil aus der Leistung Bewehrung schon bezahlt, der Rohbauer war überglücklich.
     
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  3. #23 Horst3000, 05.05.2021
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    Hallo,

    soetwas wie Fabian vorgeschlagen hat wäre eine Möglichkeit die für mich durchaus in Frage kommen würde. Aber dafür bräuchte es etwas Engagement der ausführenden Firma, und da kommt halt leider nichts.
    Deswegen habe ich hier die Rechtslage nachgefragt.

    Mir ist klar dass sich keine Firma solche Mengen auf eigene Kosten auf Lager legt.

    Ich kenne aber aus anderen Branchen, welche auch größtenteils auf Just-In-Time-Warenanlieferungen angewiesen sind wie die Baubranche, andere Vorgehensweisen. Hier ist es oft üblich Ware bereits viele Monate im Voraus zu bestellen (und teilweise auch zu bezahlen) bei deutlich nachgelagerten Liefertermin. Teilweise entstehen hier dann auch Kosten für die Lagerung beim Hersteller / Händler / Spediteur, diese werden aber getragen da ein Lieferverzug erheblich größere Probleme verursachen würde.
    Die Bauindustrie ist anscheinend sehr verwöhnt dass bisher so gut wie alles in ein paar Tagen auf der Baustelle war und auch erst dann bezahlt werden musste.
     
  4. #24 Gast85808, 05.05.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Horst, in der Aussage liegt ein Kardinalfehler: Industrie ist eine Sache, der Handwerker vor Ort eine völlig andere. Der Handwerker vor Ort hat den lagerführenden Händler, der dafür halt Logistik und Preise vorhält. Blöd ist nur, daß der lagerführende Händler nix mehr vorhält, weil er selbst nix hat. Und selbst die Industrie hat Ihre Probleme. Das ist Wildwest, was da im Moment abgeht. Da werden avisierte Lieferungen vor dem Werkstor an den Mann mit dem Koffer voll Geld anders verkauft.

    Das hat nichts mit verwöhnt zu tun. Im Gegenteil, diese Aussage ist gegenüber dem Handwerk schon heftig um nicht zu sagen frech. Frag doch mal Siemens, ob die Kühlschränke verkaufen und wenn nicht, woran es hapert. Oder Fendt, oder oder oder..
     
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  5. #25 Gast85808, 05.05.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Wer übernimmt das Risiko des Diebstahls und die Garantie dafür, daß das Material, was jetzt geliefert wird, im Herbst auch noch brauchbar ist? OK; beim Stahl sollte nicht so viel passieren außer Diebstahl, aber bei Putzträgerplatten sieht das schon ganz anders aus.
     
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  6. #26 Fabian Weber, 05.05.2021
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    Das Risiko und die Garantie übernimmt der Bauherr, daher die Abtretungserklärung.
     
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