Ergebnis Blower Door Test für Wohnung im Mehrfamilienhaus nicht erfolgreich

Diskutiere Ergebnis Blower Door Test für Wohnung im Mehrfamilienhaus nicht erfolgreich im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Guten Morgen zusammen, zunächst einmal vielen Dank für Eure bisherige Unterstützung im Forum! Kurz zum Hintergrund: Wir haben eine...

  1. Lothar

    Lothar

    Dabei seit:
    13.02.2019
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Guten Morgen zusammen,

    zunächst einmal vielen Dank für Eure bisherige Unterstützung im Forum! Kurz zum Hintergrund: Wir haben eine Neubau-Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft und die Wohnung war für die Abnahme fertiggestellt. Ein vom Bauträger kurz vor der Abnahme durchgeführter Blower Door Test ergab, dass dieser nicht erfolgreich war und deshalb in der Wohnung teilweise wieder die Gipskartonverkleidung rückgebaut wurde, um Fehlstellen nachzubessern. Das wurde jetzt - aus meiner Sicht eher halbherzig und ohne Sinn und Verstand nach dem Zufallsprinzip - gemacht.

    Zwischenzeitlich wurde jetzt ein neuer Blower Door Test in unserer Wohnung durchgeführt, der einen Wert von 2,1 1/h ergab. Nachdem die Wohnung eine kontrollierte Wohnraumlüftung hat, wurde damit der Wert von 1,5 1/h (deutlich) überschritten. Der Bauträger bietet mir nun zwei Möglichkeiten an, unter denen ich mich entscheiden soll:

    1. Eine Messung für das Gesamtgebäude, also für die gesamte Gebäudehülle, durchführen - dieses wird nach seiner Aussage den Wert von 1,5 1/h unterschreiten, sodass die gesetzliche Vorgabe eingehalten wird oder

    2. In unserer Wohnung die komplette Gipskartonverkleidung wieder zurückbauen und eine komplett neue Dampfbremsfolie einsetzen und dann wieder schleifen, spachteln und streichen und erneuter Blower Door Test.

    Wäre die Wohnung nicht bereits komplett fertiggestellt, wäre ich natürlich sofort für Alternative 2. Nachdem wir aber schon Parkett, Elektrik etc. schon alles in der Wohnung verbaut haben, gehe ich davon aus, dass im Zuge der Rückbaumaßnahmen bei 1. hier weitere Schäden entstehen, deren Beseitigung vermutlich nicht in dem von mir erwünschten Maße erfolgen wird.

    Meine Frage wäre nun, ob der Wert von 2,1 1/h für eine Wohnung (im gesamten Gebäude befinden sich insgesamt 8 Wohnungen: 3 im Erdgeschoss, 3 im 1. OG und 2 im Dachgeschoss (eine davon ist unsere)) noch ok ist oder ob ich dann mit Schäden an Bauteilen (Schimmel etc.) fast schon rechnen muss.

    Oder führt die Undichtigkeit von 2,1 1/h "nur" zu einer etwas schlechteren Energiebilanz der Wohnung bzw. einem geringeren Wirkungsgrad der Lüftungsanlage?

    Über Eure Einschätzung würde ich mich freuen!

    Vielen Dank schonmal und viele Grüße
    Lothar
     
  2. #2 Fabian Weber, 31.07.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.442
    Zustimmungen:
    5.102
    Ich würde zweitens nehmen, der Rest wird einfach gut geschützt werden müssen.
     
  3. #3 Fred Astair, 31.07.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.576
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Richtig, Vorschlag 1 ist einfach ein unmoralisches Angebot. Was nützt es Dir, wenn der Hausdurchschnitt geradeso die Vorgaben erfüllt aber in Deiner Wohnung vagabundierende Luftströmungen in unzugänglichen Hohlräumen kondensieren?
     
    reschu gefällt das.
  4. #4 BlowerdoorRheinland, 31.07.2020
    BlowerdoorRheinland

    BlowerdoorRheinland

    Dabei seit:
    31.07.2020
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zertifizierter Prüfer der Gebäudeluftdichtheit
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Luftdicht ist Pflicht und macht Sinn!
    Das eine hat mit dem anderen nichts wirklich zu tun!
    Die Antwort finden Sie in der Energieeinsparverordnung unter §6

    Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
    § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
    (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Wird die Dichtheit nach Satz 1 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.
    (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.


    Somit gibt es dazu keine Diskussion. Ein bisschen undicht gibt es genauso wenig wie ein bisschen schwanger. ;-)
    Die Grenzwerte sind für Leckagen gedacht, die bei diversen Bauteilen (z. B.) Briefschlitz, Schlüssellöcher etc.) nicht zu vermeiden sind.

    Die möglichen Bauschäden, ganz besonders im Dachgeschoss, können erheblich sein, damit ist wirklich nicht zu spaßen. Inwieweit überhaupt richtig verarbeitet wurde ist die große Frage. Die Verklebungen müssen den Lebenszyklus der Immobilie überstehen. Wenn man jetzt schon schlecht gearbeitet hat, wird dieser Punkt sicherlich ebenfalls nicht gut sein.
    Die energetische Bilanz ist sicherlich schlechter, denn die Lüftungsanlage fährt in der Gesamtbilanz einen Unterdruck in der Wohnung. Das führt dazu, dass Außenluft in das Objekt gesaugt wird.
     
  5. JanRi

    JanRi

    Dabei seit:
    05.09.2016
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    38
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Hagen
    Wenn das alles neu gemacht wird, dann besteh aber darauf, dass der Blowerdoortest gemacht wird, EHE die GK-Verkleidung wieder drangebaut wird. Für die Luftdichtheit ist die luftdicht verklebte und überall sauber angeschlossene Dampfbremsfolie gedacht, NICHT die GK-Verkleidung. Der Test muss OHNE Verkleidung bestanden werden.

    Aktuell hast du keinerlei Information, wie luftdicht der Bau hinter der Verkleidung wirklich ist. Vielleicht sind ja aktuell die GK-Platten das abdichtende Element und die eigentliche luftdichte Schicht weist gravierende Mängel auf - das hätte fatale Folge für die Bausubstanz. Von daher ist die Lösung 1 wohl mit der Hoffnung verbunden, dass die Schäden erst eintreten, wenn die Gewährleistung rum ist - würde ich in keinem Fall machen. Dazu müsste der Preisnachlass schon im höheren fünfstelligen Bereich sein, denn im Worst Case muss da ganz viel neu gemacht werden.
     
Thema: Ergebnis Blower Door Test für Wohnung im Mehrfamilienhaus nicht erfolgreich
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Wird im Mehrfamilienhaus Blower Door jede Wohnung?

    ,
  2. blower door test Ergebnisse

Die Seite wird geladen...

Ergebnis Blower Door Test für Wohnung im Mehrfamilienhaus nicht erfolgreich - Ähnliche Themen

  1. Dachüberstand streichen gelassen - Ergebnis fleckig

    Dachüberstand streichen gelassen - Ergebnis fleckig: Hallo zusammen, aktuell wird bei uns am Haus (Baujahr ca. 2000) der Dachüberstand und die Überdachung der Terrasse (beides aus Holz) zum 1. Mal...
  2. Auf Grund von Ergebnis Bodenuntersuchung Nachtrags Angebot für Keller - überzogen?

    Auf Grund von Ergebnis Bodenuntersuchung Nachtrags Angebot für Keller - überzogen?: Hallo zusammen, ich bräuchte Euren/Ihren Rat bezüglich eines Nachtrags Angebots für einen Keller. Ich bin gerade dabei in den nächsten Wochen...
  3. Blower Door Test-Ergebnis: 1.04

    Blower Door Test-Ergebnis: 1.04: Hallo zusammen, bei uns wurde soeben der Blower Door Test durchgeführt und das bisherige amtliche Endergebnis hat einen Wert von 1,04 bei n=50...
  4. Blower Door Test: Ändern die Klimadaten etwas am Ergebnis ?

    Blower Door Test: Ändern die Klimadaten etwas am Ergebnis ?: Hallo zusammen. Bei uns wurde kürzlich der BDT gemacht und in dem Zusammenhang habe ich mal folgende Frage: Auf dem Prüfprotokoll sind auch...
  5. Ergebnis Blower-Door-Test gut?

    Ergebnis Blower-Door-Test gut?: Hallo, man hat den Test in unserem Kfw60-Haus durchgeführt und bestätigt, dass der Wert für die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit...