Erhöhung der Preise

Diskutiere Erhöhung der Preise im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, Wir haben im Februar einen Bauvertrag mit der Firma [...] mit einer Preisgarantie über 12 Monate unterzeichnet. Wir haben unsere...

  1. #1 Jer, 26.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.11.2021
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    Guten Tag,

    Wir haben im Februar einen Bauvertrag mit der Firma [...] mit einer Preisgarantie über 12 Monate unterzeichnet. Wir haben unsere Baugenehmigung am 11. Juli 2021 erhalten.

    Die Firma wartete bis zum 5. Oktober, um mit dem Bau zu beginnen, und die 2 Maurer verschwanden zwei Wochen vor der Kälte wegen "Covid". Das Ergebnis ist, dass nur das Erdgeschoss gebaut wurde.

    Ich fürchte dass im Februar 2022 die Firma eine Preiserhöhung ankündigen wird.


    Was würden Sie mir raten?
    Gibt es Gesetze gegen solche Praktiken?
    Kann ich meinen Vertrag nach der Preiserhöhung beenden?

    Danke
     
  2. #2 Gast 85175, 26.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Was steht denn im Vertrag? Wann müssen die fertig sein? Die können kommen und gehen wann sie wollen und ab Februar kostet es dann mehr?
     
  3. #3 Fabian Weber, 26.11.2021
    Fabian Weber

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    COVID 19 ist kein anerkannter Behinderungsgrund.
     
  4. #4 Gast85808, 26.11.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Sorry, aber hier steht "Erwartungshaltung" vs. "Realität.

    Wenn die Baugenehmigung am 11.07. erteilt wurde, glaubst Du ernsthaft, die fangen dann sofort am 12. an ?? Glaubst Du ernsthaft, die warten nur auf Dich? Nicht ernsthaft bitte. Gerade in der heutigen Zeit, wo es Lieferzeiten gibt, da ist innerhalb von 3 Monaten anzufangen schon mal nicht schlecht. Deshalb der Firma "Verschleppung" zu unterstellen, das ist derbdreist. (@ Mods: nehmt mal den Firmennamen raus bitte ) Und für die ganze Corona-Geschichte kann auch keiner was.

    Alles andere, wie chillig schon sagte...
     
  5. #5 Gast85808, 26.11.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Bei Lockdown/Teillockdown/Shutdown/wwi schon Scheint ja Sachsen zu sein...
     
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  6. Jer

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    die Firma 200 Arbeitstage, um die Arbeiten zu beenden.
    Das ist alles!
     
  7. #7 Gast 85175, 26.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja gut, das hast aber schon im Februar gewusst und auch schon als die Baugenehmigung erst im Juli kam. Alles was dir da bleibt ist jetzt schon zu versuchen die kommenden Preise festzuzurren, wenn das unerträglich wird, dann kannst wenigstens die Notbremse ziehen. Einfach wortlos zu warten ist jedenfalls das Schlechteste was Du tun kannst.

    Darüber hinaus ist es ein Fall für Fachjuristen, gilt die Preisgarantie für Baubeginn bis Februar, oder für die ab da ausgeführten Arbeiten, was ist mit dem Schadensminimierungsgebot, etc…
     
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  8. #8 Fabian Weber, 26.11.2021
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    Wo gab es denn das auf dem Bau?
     
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  9. #9 Gast85808, 26.11.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    200 Arbeitstage, beginnend ab Genehmigung vermutlich? Oder ab Baubeginn? So, wenn jetzt Lockdown, dann Weihnachten, dann Schlechtwetter, dann wieder Lockdown, da biste ja locker im Sommer nächsten Jahres.

    Ich mein, auch wenn wir hier in Deutschland von der Industrie verscheißert werden mit unsäglichen Lieferfristen/zeiten, im Moment kannste der Firma noch nicht mal nen Vorwurf machen. Die nächste Frage die auftauchen wird ist ja, wenn Festpreis ausgelaufen, Mehrpreis für all das, was noch nicht gebaut ist, oder auf alles? Da isses dann von entscheidender Bedeutung, wie der Vertrag gefasst ist ( Du weisst doch: das Kleingedruckte)
     
  10. #10 Fabian Weber, 26.11.2021
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    @Skogen machst Du immer schön Lockdown?:bierchen:
     
  11. #11 Gast85808, 26.11.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Im letzten Jahr haben die Gesundheitsämter reihenweise die Betriebe dicht gemacht. 1 positiver Fall, Betrieb in Quarantäne. Der gesamte Betrieb! Komm mal von Deinem Kirchturm weg :p Ehrlich, hier saßen die in Quarantäne und in NRW hamse noch Karneval gefeiert...
     
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  12. #12 Fabian Weber, 26.11.2021
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    Bestenfalls 200 Arbeitstage (Bau hat rechtlich die 6-Tage Woche) ab Baugenehmigung wahrscheinlich. Ein Blick in den Vertrag genügt.

    Ohne Behinderungsgrund kann in diesem Fall die Baufirma gar keine Ansprüche stellen.
     
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  13. #13 Fabian Weber, 26.11.2021
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    @Skogen das ist aber höhere Gewalt und eben kein Behinderungsgrund. Was kann denn der Bauherr für Corona, warum sollte der dann dafür zahlen?

    Das BBR hat es jedenfalls so festgelegt.
     
  14. #14 Gast 85175, 26.11.2021
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    Jo, da gibt’s dann ja aber den Zettel vom Gesundheitsamt. Aber einfach „wegen Corona“ abziehen ist halt bisschen… naja…
     
  15. Jer

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    [QUOTE = "Skogen, post: 1314622, member: 85808"] Im letzten Jahr haben die Gesundheitsämter reihenweise die Betriebe dicht gemacht. 1 positiver Fall, Betrieb in Quarantäne. Der gesamte Betrieb! Komm mal von Deinem Kirchturm weg :p Ehrlich, hier saßen die in Quarantäne und in NRW hamse noch Karneval gefeiert...[/ QUOTE]

    Ja, ich muss die Ursache für Corona angeben. Der "Chef" hätte sich mit einer infizierten Person getroffen. Aber nachdem er dem Bauleiter gedroht hatte, dass die Mitarbeiter zurückkehren würden. Ich war sehr überrascht, den Mitarbeiter dort anzutreffen.
     
  16. Jer

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    Danke, ich werde es mir ansehen
     
  17. #17 MJanssen, 29.11.2021
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    Ich kann nur von unserem GU sprechen. Dort war es auch so, dass die Preisgarantie auch 12 Monate galt. Nach der Bemusterung, also zu dem Zeitpunkt, zu dem im Prinzip der Endpreis des Hauses feststand, konnte am Preis nicht mehr gerüttelt werden. Also auch, wenn der Baubeginn sich auf mehr als 12 Monate verzögert hätte, galt der Preis zur Bemusterung.
     
  18. BaUT

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    Glaubst Du - oder stand das so genau in deinem Vertrag?
     
  19. Alex88

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    woher nimmst du diese Erkenntnis? Das war zu Zeiten meines Großvaters so, da hatten die eine 48 Stunden Woche
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    Sommer 41 Std. Mo - Do je 8,5
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    Winter 38 Std. Mo - Do je 8
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  20. #20 MJanssen, 29.11.2021
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    Ja, stand tatsächlich so im Vertrag. Oder um genau zu sein stand etwas in dieser Art drin:
    "Die Preisgarantie gilt für 12 Monate, oder uneingeschränkt, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
    - Architektenplanung wurde vollständig durchgeführt
    - Baugenehmigung wurde erteilt
    - Endpreis nach der Bemusterung steht fest
    - Die Statik wurde berechnet"

    Den genauen Wortlaut kenne ich jetzt nicht... Das witzige an der Sache ist halt nur, dass die Termine der Bemusterung von der Firma selbst vergeben werden und, wie ich momentan durch andere Bauherren mitbekomme, werden die gerne mal außerhalb der 12 Monate gesetzt, offiziell bedingt durch verschiedene Verzögerungen durch die aktuelle Situation (Ein Schelm, der Böses dabei denkt...).
     
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