Erneute Zahlung Gutachten Energieberater rechtens?

Diskutiere Erneute Zahlung Gutachten Energieberater rechtens? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Wir bauen mit einem GU. Seit Anfang des Jahres gibt es ja nun eine höhere Förderung für KfW153. Jetzt verlangt der GU 250€ für ein zweites...

  1. #1 Malefero, 29.04.2020
    Malefero

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    Wir bauen mit einem GU. Seit Anfang des Jahres gibt es ja nun eine höhere Förderung für KfW153. Jetzt verlangt der GU 250€ für ein zweites Gutachten (welche sich wir für die Finanzierung benötigen), da sich die Förderung geändert hat....?
    In der Bauleistungsbeschreibung steht nicht explizit, dass es nur ein einzelnes Gutachten gibt, sondern dass das Gutachten (allgemein) inkludiert ist. Die Gutachten unterscheiden sich nur in der Ausweisung des maximalen Förderkredits (also Änderung einer Zeile). Am Haus und den Daten hat sich nichts geändert. Also keine Neuberechnung etc. Wir sehen nicht ein hierfür die 250€ extra zu zahlen. Hat vielleicht jemand diesbezüglich Erfahrung?

    auf unsere Nachfrage hieß es nun:
    "...
    Für die Beantragung des KfW-Darlehens wurde die Online Bestätigung für Sie am 17.12.2019 erstellt. Diese ist im Leistungsumfang enthalten.

    Somit haben wir diese Leistung erbracht. Da eine Überarbeitung nur notwendig ist, wenn zum Beispiel eine Umplanung gemacht wurde oder wie in Ihrem Fall eine neue aktuelle Bestätigung bzgl. der Fördersumme benötigt wird, liegt dies nicht in unserer Verantwortung.

    Deshalb müssen die Kosten auch jeweils von den Bauherren getragen werden.

    ..."

    Vielen Dank
     
  2. #2 simon84, 29.04.2020
    simon84

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    sehe hier keinen Grund warum der GU ein weiteres Gutachten kostenlos unterschreiben muss, damit ihr eine höhere / andere Förderung bekommt , leider

    wie hoch ist denn der Förderungsunterschied ?

    250 EUR hört sich zwar viel für eine Unterschrift aber ist jetzt auch nicht unverschämt
     
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