Erschließung geht nicht voran, dadurch Erhöhung Baupreis

Diskutiere Erschließung geht nicht voran, dadurch Erhöhung Baupreis im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir haben im Januar 2018 ein Grundstück gekauft. Das Grundstück gehört zu einem Neubaugebiet, der Markler ist Mitarbeiter unserer Baufirma. Beim...

  1. #1 Franzi1111, 16.11.2018
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    Wir haben im Januar 2018 ein Grundstück gekauft. Das Grundstück gehört zu einem Neubaugebiet, der Markler ist Mitarbeiter unserer Baufirma. Beim Kauf wurde uns gesagt, dieses Jahr Weihnachten wohnen Sie in ihrem neuen Haus. Beim Grundstücksnotarvertrag wurde leider nur geregelt, dass das Grundstück erst nach Erschließung bezahlt wird aber keine Frist festgehalten.

    Nun das Problem: Die Erschließung hat erst im September 2018 angefangen (Grund angeblich Probleme mit dem zuständigen Amt und Tiefbaufirma). Unsere Festpreisbindung für unser Haus läuft am 2.12.18 aus. Wenn bis dahin die Erschließung nicht fertig ist, wird unser Hauspreis gegem Baupreisindex bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung erhöht (das wären locker 15.000€).

    Meine Frage ist jetzt: Wer hat mit so einem Ablauf Erfahrung? Sind wir jetzt wirklich die Dummen und dürfen den Mehrpreis zahlen? Können wir ggfls rechtliche Schritte einleiten?

    Vielen Dank schon Mal für eure Antworten und sorry für den langen Text.
     
  2. #2 Fred Astair, 16.11.2018
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    Ihr werdet zahlen müssen. Die Auslastung der Baufirmen ist eine Tatsache und dem billigen Geld geschuldet.
     
  3. #3 Fabian Weber, 16.11.2018
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    Kommt die Erschließung auch von der gleichen Baufirma?

    Wenn nein, dann leider Pech gehabt.
     
  4. #4 simon84, 16.11.2018
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    Selbst wenn es die gleiche Firma wäre, es ist doch vertraglich bindend überhaupt kein Termin für die Erschließung vereinbart.
     
  5. #5 msfox30, 16.11.2018
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    Ich bin kein Anwalt, daher nur die Einschätzung eines Leihen.
    Der Kauf des Grundstücks und die Festpreisbindung sind zwei getrennte Verträge. So nehme ich die Aussage des TE auf, ohne die Verträge zu kennen.
    Wenn das Grundstück also erschlossen ist, so wird es bezahlt und das Grundstück ist eure.
    Ihr müsst ja nun nicht mehr mit der Baufirma bauen, von der ihr das Festpreisangebot habt - oder?
    Lasst euch doch von einer anderen Baufirma ein Angebot machen. Das dauert zwar wieder, aber ihr hätte wenigstens einen Plan B.
    Wenn eure jetzige Baufirma nun wirklich für euch bauen will, so erhöht sie nicht den Preis.
    Wenn ihr natürlich an die Baufirma gebunden seid, kann sie nach Ablauf der Frist für den Festpreis jeden Preis verlangen - übertrieben ausgedrückt.

    Es ist schon bedauerlich, wie sich in der jetzigen Zeit die Bauherren an Strohhalme klammern, nur um an ein Grundstück zu kommen und wie dies ausgenutzt wird.
     
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  6. #6 simon84, 16.11.2018
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    Das wird vertraglich sehr warscheinlich so ausgelegt sein. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung ohne Entschädigung, nur weil Erschließung länger dauert wird nicht möglich sein.

    Einzig der Vertragsbestandteil der Festpreisbindung läuft aus, ohne negativen Einfluss auf den Rest des Vertrages, dafür wird der Vertragspartner ganz sicher gesorgt haben ;)
     
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