erste Rechnung vom Architekten

Diskutiere erste Rechnung vom Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; AK 30.000 unter Eurem Limit kann eigentlich gar nicht funzen. Begründung: Anrechenbare Kosten sind: Alle Kosten des Gebäudes ohne Technik (Elt,...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    AK 30.000 unter Eurem Limit kann eigentlich gar nicht funzen. Begründung:
    Anrechenbare Kosten sind:
    Alle Kosten des Gebäudes ohne Technik (Elt, Sani, Lüftung, Hzg, ....)
    Technikkosten - je nach Höhe ganz oder nur anteilig
    Nicht anrechenbar sind
    Grundstückserschliessung
    Aussenanlagen mit einem Wert von > 7.500 € (wenn der Planer das mit im Auftrag hat, ist es eine gesonderte Rechnungposition)
    Honorare für Architekt, TWP, Baugrund, Haustechnik. EnEV, Brandschutz usw
    Nebenkosten wie TK, Kopien, Gebühren usw

    vor allem aber
    ohne Mehrwertsteuer !!!!!

    Beispiel:
    Ihr habt ein Limit von 300T. Davon ziehen wir mal (bei HZ IV) 15 % für KG 7 (Honorare, Nebenkosten usw) ab.
    Bleiben 255T als max. Summe für den Bau. (Aussenanlagen usw schon aussen vor)
    Davon die MWST ab bleiben noch rd. 207.000 anrechenbare Kosten.
    Also rd 1/3 fliegt raus.

    Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass entweder die Kostenermittlung Euer Budget heftig sprengen wird.
    Dann ist die Rechnung nicht fällig, weil Ziel deutlich verfehlt
    Oder die anrechenbaren Kosten sind falsch berechnet.
    Dann ist die Rechnung zwar fällig, aber nicht der Höhe nach.
     
  2. #22 Manfred Abt, 18.01.2011
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    Ziel nachvollziehbar/beweisbar?

    z.B. dafür liegt es ja im Interesse des Bauherrn, das Ziel/die Aufgabe zum Beginn der Zusammenarbeit beweisbar festzuhalten.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
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    Manfred - für MICH schon. In wie weit das Budget beweisbar "vereinbart" wurde ohne Vertrag, in dem es fixiert wurde, ist natürlich ne andere Frage.

    Aber bleiben wir mal bei den 300T. Wenn der Kollege jetzt mit einer Kostenermittlung über 400T anrückt, wird jeder Bauherr sagen - so nicht.
    Also ist der Entwurf nicht fertig - nach meiner Meinung.
     
  4. #24 Manfred Abt, 18.01.2011
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    Ralf, ist schon klar, ist es für mich auch und für Juche wohl auch.

    Meine aktuellen Beiträge dienen nur dazu, Juche mal aufzuwecken, dass er aktiver werden muss.

    So Sätze gehen halt nicht:
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
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  6. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Also bleiben wir mal bei den 300tsd. Dann haben wir als anrechenbare Kosten 270tsd gennant bekommen. Grundstück fällt komplett raus das hatten wir schon. Ebenfalls Galen die kompletten Aussenanlagen aus dem Budget raus. Wurde nicht beauftragt und soll auch nicht gemacht werden. Unser hier angenommenen maximalerer von 300k sind nur für den Bau mit allen benötigten Dingen, inkl wand und Bodenbeläge, inkl aller Honorare und inkl. Erschließung. Jedoch komplett ohne Möbel und Küche.

    Also können wir mit rd. 207tsd anrechenbaren Kosten rechnen. Dann würde das schon ganz anders aussehen.

    P.S.
    Woher weiß ich ob eine Kostenschätzung oder Kostenberechnung realistisch ist?
    Steht irgendwo das eine Rechnung erst zu zahlen ist wenn gewährleistet ist, dass das Gebäude auch so wie geplant errichtet werden kann?
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
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    Falsch Juche

    300T Gesamtbudget abzgl KG 7 = 255T
    255T Baukosten abzgl 19 % MWST = 207T
    207T = anrechenbare Kosten!!!!!!!

    Natürlich nicht exact berechnet.
     
  8. #28 Thomas B, 18.01.2011
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    ...ich finde es insgesamt "interessant" daß die Kollegen, die hier eine Rechung offeriert haben, dies zu einem etwas ungünstigen Zeitpunkt tun. Anscheinend (korrigiert mich wenn ich falsch liege) hat der BH bis heute noch keine Kosten gesehen. wie kann dann der Entwurf fertig sein? das ist doch etwas was Hand in Hand geht. Aber "hier ist der fertige Entwurf, hier sind die geschätzten Kosten...und hier ist die Rechnung" ist mal mindestens komisch.

    Nun ja...wie das Wort Kostenschätzung schon sagt, ist dies der versuch sich den tatsächlichen Kosten realistisch und so exakt wie möglich anzunähern. Da gibt es Kollegen, die da ordentliche Puffer mit einplanen und am Ende wird's gar günstiger , aber es gibt natürlich auch solche, die merken "hoppla...wird ganz schön eng" und dann das ganze etwas "schönrechnen". Hinzu kommen tatsächlich nicht zu planende/ berücksichtigende Preisänderungen/ Unsicherheiten (z.B. Material wird teurer, weil hersteller Preise erhöhen; Firmen sind gut ausgelastet und haben es gerade nicht nötig zu knapp kalkulierten Preisen anzubieten...Dinge, die man nicht voraussehen kann!). Insgesamt bleibt also schon ein gewisse Unsicherheit! Und da gibt es auch Urteile, was denn hinzunehmen ist. Habe das aktuelle nicht parat, lilegt aber im deutlichen zweistelligen Bereich (ca. +/- 20% und mehr!).

    Hier könnten Referenzbaustellen des Büros helfen. Zum einen sieht man was die sonst noch so gebaut haben und man kann die BH fragen, wie es denn mit den Kosten gepaßt hat...

    Grüße

    Thomas
     
  9. #29 Manfred Abt, 18.01.2011
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    Bevor das Verhältnis zerrüttet wird würd ich jetzt mal positiv rangehen.

    • Heute abend wird das Projekt vorgestellt und besprochen.
    • Juche hat dann nochmals die Chance, gem. o.g. Berechnung vorzurechnen, dass der Bau schon immer nicht mehr als so um das rum das 207.000 € netto kosten durfte.
    • Es sei denn, die bisherigen Aussagen von Juche bzgl. der Kosten waren für den Architekten doch nicht so klar interpretierbar, da kann man ja schon mal aneinander vorbeireden, s.o.
    • Nach allem, was wir bisher wissen, wird die Kostenberechnung höher liegen.
    • Dann wird doch klar, dass da noch gefeilt werden muss, vermutlich auf beiden Seiten, auch bei den Erwartungen des BH.
    • Im Idealfall ist die allseitige Erkenntnis zu erlangen, dass die Leistungsphase Entwurf noch nicht fertig ist. Und dass es noch Nachholbedarf bzgl. der Rahmenbedingungen des Vertrages gibt.
     
  10. #30 ManfredH, 18.01.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wobei aber das, was du mit Erschliessung meinst, wahrscheinlich die Ver- und Entsorgungs-Anschlussleitungen sein dürften, und die fallen gem. DIN 276 nicht unter Erschliessung, sondern (zumindest zwischen Haus und Grundstücksgrenze) unter Kostengruppe 500 ... =Aussenanlagen !

    Insofern auch ein Punkt, der hinsichtlich Zuständigkeit / Leistungserbringung und Honorierung einer genaueren Klärung bedarf.
     
  11. #31 greentux, 19.01.2011
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    Na mal sehen, ob er aus dem Koma erwacht :)
    Ansonsten helfen manchmal auch so Kleinigkeiten wie Bücher "Bauen mit Architekten" oder so ähnlich. Da steht schonmal einiges drin.
    Beim Bluerayplayer lesen die meisten Leute ja auch alle Amazonbewertungen.
     
  12. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    es hat sich gestern ZUM GLÜCK alles Richtung positives gedreht :)

    Grund für die Rechnung war, das die KS einfach zu hoch war und deshalb auch andere anrechenbaren Kosten daraus resultiert sind.

    Jetzt müssen wir schauen wie wir das gerade biegen. Gespräch war auf jedenfall gut und mit der Rechnung warten wir jetzt erst einmal.... :)
     
  13. Hansal

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    War da nicht noch die Honorarzone IV?
     
  14. Juche

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    Ja,

    da wird es noch ein Gespräch geben bzgl. Zone und Satz.

    Eventuell Zone 4 mit dem Mindestsatz oder Zone 3 mit dem Höchstsatz, lässt sich noch klären.
     
  15. #35 Skeptiker, 19.01.2011
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    Wie wurde Zone 4 unten denn begründet?
     
  16. #36 Manfred Abt, 19.01.2011
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    ist eh der gleiche Betrag
     
  17. mls

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    meine chips sind alle :)



    guter hinweis!

    meine erfahrung: der hausl genehmigt sich ein zweites architektenhonorar ..

    enev ist hier zu ersetzen durch phpp

    mich würde mal interessieren, mit welcher eleganz die fachplanerhonorare
    geschätzt wurden .. ich hab da so eine idee :p
     
  18. #38 Thomas B, 19.01.2011
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    da könnte der Hase im Pfeffer liegen. So mancher GU -habe ich mal gehört :)- spart sich durchaus unnötige Investitionen im Bereich Planung, die natürlich gerade bei einem Passivhaus durchaus ein Posten sein dürfte. Es gibt aber nunmal genügend GUs, die Architektenpläne 1:100 als einzige -und völlig ausreichnde- Planungs- u. Ausführungsgrundlage erachten. Gerät man an einen solchen mag er wirklich billiger wegkommen, weil diverse Fachplaner überflüssig wären....
     
  19. #39 Behauserin, 19.01.2011
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    Wie Manfred Abt schon festgestellt hat, ist das sowieso der gleiche Betrag. Allein die Tatsache, dass mein Architekt mir sowas nicht sagt, würde mich von einer weiteren Zusammenarbeit abhalten (Stichwort: Vertrauen).
     
  20. raaner

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    Ne, höchstens zusätzlich. Den örNachweis nach EnEV muss ich trotzdem führen.
     
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