Ersteiger Dir einen Architekten - was zu beachten wäre...

Diskutiere Ersteiger Dir einen Architekten - was zu beachten wäre... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; aaah ja .. ;) SCNR ... wär ja auch sensationell, wenn Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc. ihre Dienste unter Wettbewerbssituationen...

  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    aaah ja .. ;)

     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2010
    Zuletzt bearbeitet: 06.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie war das doch gleich?

    Keine Antwort ist auch ne Antwort. :bounce:

    Absolute Zustimmung hierzu:
    Insbesondere ausbleibende Antworten sind sehr [D]informativ[/D] aussagekräftig. :D
     
  3. #23 Skeptiker, 06.05.2010
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    Aus genau diesem Grund (Verbraucherschutz) und lustigerweise auch Baupreissenkung ist die HOAI lt. meines früheren Bauwirtschaftsprofs. K.-H. Pfarr
    zum Beginn des Wirtschaftswunders 1950 eingeführt worden.
     
  4. #24 Tragwerksplaner, 06.05.2010
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    Haben die kritisierenden Consultants und Dienstleister den Link überhaupt gelesen?

    Wenn auch nach der Lektüre noch diese Sprüche kommen, so wünsche ich ihnen eine baldige und sehr enge Zusammenarbeit mit obigen "Planern" :D
     
  5. #25 dquadrat, 06.05.2010
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    kritik an der hoai ist nicht gleichbedeutend für unbedingtes haben wollen von billiger planung, nech?

    ich will gar nicht darauf hinaus zu behaupten, daß es allen archis und b.ingenieuren spitzenmäßig gut geht. ich kenne da durchaus auch fälle, da bin ich froh handwerker geworden zu sein :D (was unter anderem auch damit zu tun haben könnte, daß die hoai eine marktzugangshürde für junge archis und ing. ist)

    das ist eher so ein generelles ding, weißt du. die verteidigung von gebührenordnungen zeugt von tiefem misstrauen in marktwirtschaftliche prinzipien und bedeutet nix anderes als zwang, weil es zwei vertragspartnern nicht gestattet wird, verträge mit einem frei verhandelten preis zu schließen.

    als antwort kommt dann immer so geschwurbel über qualitätssicherung und so zeugs. schön und gut (und schlecht nachweisbar), aber ich finde es recht häufig ziemlich anmaßend, wenn personengruppe a(für archi) über die preis/leistungsbedürfnisse der personengruppe b(für bauherr) bestimmen will.

    und gerade das passiert gerade hier im forum auch recht häufig, was insofern dann allerdings gerechtfertigt ist wenn die leute rumheulen weil nicht richtig geplant wurde. generell aber halte ich das nicht unbedingt für einen legitimen weg.

    mein bauingenieursstudium habe ich i.ü. mangels mathematischem verständnis abgebrochen. und vorher wollten die mich nicht als architektenstudent weil mein hausboot in der aufnahmeprüfung wahrscheinlich nicht den vorstellungen der jury entsprach :o
     
  6. Roth

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    Eine Frage:
    Die Gebühren sind gesetzlich geregelt, aber wie steht es mit der Weiterbildung?
    Gibt es da Auflagen vom Gesetzgeber oder der Architektenkammer?

    Danke.
    F. Roth
     
  7. #27 Skeptiker, 06.05.2010
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    Bei einigen Kammern (Bundesländern, z.B. Hessen) ist die absolvierte Weiterbildung jährlich nachzuweisen - und zwar in einem ganz erheblichen Umfang.
     
  8. #28 coroner, 06.05.2010
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    Leute...

    ihr diskutiert ja jetzt doch...
    :bef1011:
     
  9. #29 Skeptiker, 06.05.2010
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    Nach einem erfolgreich absolvierten Studium, das allein an Studiengebühren und Arbeitsmaterialien mittlerweile mind. 10.000 Euro gekostet haben dürfte, beim Kammereintritt von einer Markthürde zu schreiben ist Quatsch. Das sind zusätzlich lediglich zwei Jahre Praxis nachzuweisen, was für eine verantwortliche Tätigkeit bei Projekten jenseits der 50.000 Euro das absolute Minimum ist und die 450 Euro für die Aufnahme sind dann auch Peanuts. Auch nach mittlerweile 15 Berufsjahren fühle ich mich keineswegs in allen Tätigkeitsbereichen der HOAI ohne Vorbereitung völlig sicher - ständige Weiterbildung ist ein Muß. Was waren doch gleich die wesentlichen Änderungen durch die Flachdachrichtlinie 2008, die ENEV 2009 oder die VOB 2009?

    Ein junger Arzt ist prima, aber der allererste Patient möchte keiner sein.
     
  10. Roth

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    Auf jeden Fall.
    Die Weiterbildung wird ja über die Honorare der Bauherren bezahlt. Wenn sie gemacht wird (nachgewiesen durch Seminare oder privat mit eigenem Bemühen- lass ich mal dahingestellt), dann finde ich die Sätze angemessen.

    Wenn aber einer auf dem techn. Stand von vor 20, 30 J. stehenbleibt, was dann?
     
  11. #31 Skeptiker, 06.05.2010
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Und wenn das Honorar frei vereinbart werden kann, ist Dir egal, ob ich mich weiterbilde?:yikes
     
  12. R.B.

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    Wenn der Preis stimmt, musst Du noch nicht einmal Deutsch können. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Siehste (Sorry) Keine Ahnung, aber mitreden!
    Natürlich können Bauherr und Architekt auch andere Verträge als die nach Leistungsphasen schliessen. Zu Stundenlohnsätzen, zu denen Du Deine Gesellen nicht auf die Baustelle lassen würdest (alte HOAI 38 € netto, neue = keine Regelung mehr :cry)

    Tja, und meine Frage hast Du immer noch nicht beantwortet :D

    Ordentlich was auf den Deckel.
    Leider ist noch nicht in allen Kammern der Begriff Fortbidung und Qualitätsmanagement angekommen :cry.
     
  14. #34 coroner, 06.05.2010
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    @R. Dühlmeyer
    Antwort? gabs doch schon :D

    Aber Chips und Cola gehen langsam aus...
     
  15. #35 Jessi75, 06.05.2010
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    Auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen...

    Wisst ihr, worin ich das große Problem sehe? Hier werden jeden Tag von teuren Architekten geplante Grundrisse eingestellt um dann auch von Nicht-Architekten verbessert zu werden. Ich kann schon verstehen, dass man sich da fragt, wofür zahle ich viele Tausend € um dann feststellen zu müssen, dass das alles Mist ist. Bei uns war es genau so. Von unserem Architekten kam NICHTS! Der Erste hielt es nicht mal für nötig, uns nach dem ersten Gespräch seinen Vorschlag zu machen. Der Zweite wollte uns nicht mal einen Termin geben. Beim Dritten waren wir auch nicht glücklich, wollten aber nicht noch mehr Zeit verlieren. Ich weiß, selbst schuld aber jetzt tut es uns leid. Ich glaube, die Architekten stehen nicht in der Kritik, weil sie grundsätzlich zu viel verdienen, sondern eher weil die abgelieferte "Ware" oft nicht dem bezahlten Preis entspricht.
     
  16. Roth

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    Nein, egal auf keinen Fall.
    Wenn das Honorar frei (d.h. wahrscheinlich niedriger?) vereinbart werden könnte, hätte man einen geringeren Anspruch auf Leistung, auch auf Weiterbildung. Denn irgendwas müsste der Arch. ja einsparen.
     
  17. Terra

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    Ich weiß gar nicht was Ihr habt! In meinem Beruf hält sich keiner an die Gebührenordnung und dass, seitdem ich den Beruf kenne. Und da gab es noch kein My Hammer, geschweige denn www.

    Es ist purer Konkurrenzkampf. Da gibt es auch schon mal Dumpingangebote. Nachdem aber der RP den Leuten auf die Finger geguckt hat, nähern sie sich an ;-)

    Das machen viele. Letztens noch gehört, dass an der FH im ersten Semester 22% abgebrochen haben.
     
  18. #38 Thomas B, 06.05.2010
    Thomas B

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    ...ich finde mittlerweile sogar den Unterhaltungswert dieser Pro-Contra-HOAI Diskussionen fragwürdig...

    Sicher ist (siehe Urteile), daß es schlichtweg gesetzeswidrig ist. Sicher ist auch, daß Billig-Honorare zwangsläufig zu abgespeckten Leistungen führen müssen (ich kann halt keinen Entwurf, Planung, Bauantrag, der sich über mehrere Wochen hinzieht für 600 oder von mir aus 1.000 EUR anbieten...geht halt nicht).

    Das aber muß auch den BH, die sich ob Ihrer erfolgreichen Einsparungen die Finger reiben klar sein. Sie erhalten dann eben lustlos hingepinselte Grundrisse (Architekt zwichnet das, was ihm der BH vorlegt?) und müssen dann ggf. mit der Fehlplanung leben.

    Thomas
     
  19. BJ67

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    Da geb ich dir sogar Recht. Das würde viele schwarze Schafe vom Hof fegen.

    Ich wäre sogar für eine Schriftform bei bestimmten Verträgen, das würde die Gerichte entlasten und manchmal auch das Erinnerungsvermögen der Kunden auffrischen !

    Im übrigen geht es mir hier insbesondere um die Kollegen von Dir, die bei der Planung die vorgegebenen Kosten etwas aus dem Auge verlieren und dann meinen, durch die HOAI gezwungen zu sein, für die Fehlleistung noch eine Rechnung stellen zu müssen.

    Allerdings muss ich einschränken, wir hören hier in der Regel nur die eine Seite, nämlich die des Rechnungsempfängers.
     
  20. #40 dquadrat, 06.05.2010
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    um was gehts hier sonst, als um eine hoai-diskussion? seid froh daß noch niemand mit myhammer angefangen hat ;)

    ich bezog mich vor allem auf festgesetzte preise, nicht auf die kosten von verkammerung und weiterbildung. und oftmals ist es eben so, daß man als neuer marktteilnehmer erstmal vorrangig über günstigere preise zugang zum markt findet.

    ich muß zugeben daß ich die möglichkeit der abrechnung nicht kannte. eine wirkliche planbare alternative zu einem pauschalen betrag ist das aus auftraggebersicht aber trotzdem nicht :p

    (stundensatz facharbeiter knapp 28 €. und einen meisterstundensatz bezahlt sowieso niemand :winken)
     
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