Estrich 3-4cm zu dünn - welche Auswirkungen kann das haben?

Diskutiere Estrich 3-4cm zu dünn - welche Auswirkungen kann das haben? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Was andererseits bedeutet, dass Du dem Estrichleger juristisch vermutlich nichts anhaben kannst. Die TE hat mit einem GU/GÜ gebaut! Der Estricher...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    Die TE hat mit einem GU/GÜ gebaut! Der Estricher ist gar nicht ihr direkter Vertragspartner, sondern dessen AG, der GU/GÜ!!!
     
  2. #22 Maximiliane, 28.11.2012
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    Guten Morgen,

    mir wird nichts anderes übrigbleiben als vom Bauunternehmer eine Garantieerklärung über den Estrich zu verlangen - und einen Minderungsbetrag zu verlangen. Wie hoch sollte ich diesen ansetzen, gibt es hierzu Meinungen?

    Fliesen / Laminat aufbohren möchte ich ungerne (kann es auch gar nicht, würde aber in Gottes Namen den Fliesenleger hierzu beauftragen) - bei meinem Glück trifft es dann irgendwelche Rohre darunter und dann habe ich noch grössere Schäden :-(
     
  3. #23 coroner, 28.11.2012
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    Du kannst einen Planungs- und/oder Ausführungsfehler nicht mit x € heilen.
    Mist bleibt mist, auch wenn die Kohle danach ausgegeben ist (...für was anderes)
     
  4. #24 Jessi75, 28.11.2012
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    Also, bei uns kostet der Estrich um die 18,- brutto pro qm. Wenn du 100 qm hast, hat der Estrich in etwa einen Wert von 1800,-. Wenn ich die Bilder, z. B. von dem nackten HT (?) Rohr sehe, das einfach überfliest wurde, wird mir anders. Zudem angeflickte Türstürze, nachträglich versetzte Steckdosen und Schalter (wer hat das gemacht und bezahlt?) und eine nicht passende Küche. Ich finde, die Schäden stehen in keinem Verhältis zum fehlerhaften und verursachenden Bauteil. Du hast einen Neubau an dem gepfuscht wurde, das lässt sich nicht mit ein paar Euro gutmachen. Ich habe zwar keine Ahnung aber ich glaube nicht, dass deine Baufirma sich auf hohe Zahlungen einlassen wird. Zumindest nicht so hoch, dass du damit irgendwann alles richten kannst... ICH hätte lieber 2 Monate irgendwo in einer billigen Ferienwohnung oder im Gästezimmer gelebt als mein Leben lang mit solchen Mängeln im teuren Neubau wohnen zu müssen.
     
  5. #25 Maximiliane, 28.11.2012
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    Immer noch neue Vorwürfe bringen mich aber nicht weiter! Hätte wenn und aber ebenfalls nicht !!!! Ich muss jetzt schauen, wie wir dieses Kapitel zu Ende bringen - ich kann es mir nicht leisten, alles herausreissen zu lassen und neu machen zu lassen, Punkt.

    Die Kosten für Anwältin und Sachverständige belaufen sich inzwischen sicher auch auf 5000 Euro inkl. Gerichtskosten. Es wird auf einen Vergleich rauslaufen, und dafür muss ich wissen, was ich fordere!

    Könnten sich die Leute, die mir nur NOCH einmal sagen wollen wie doof ich doch war, bitte zurückhalten!
     
  6. uban

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    Ich an deiner Stelle wuerde von der Baufirma die Kosten des Abrisses+Neuherstellung des Estriches einfordern (500€+1800€?)

    Dafür dass weitere 'Schäden' dazugekommen sind kann die Baufirma nichts, schliesslich hast du eingewilligt dass auf dem Pfusch weitergearbeitet werden darf.


    Bessere Auskünfte sollte deine Anwältin geben können.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2012
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    Es geht nicht drum, Dir "DOOF" zu sagen, sondern darum, Dir Deine Chancen auf Geld klar zu machen.
     
  8. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    So ist es.
    Und wenn Du jetzt mit irgendwelchen Kompromißforderungen an den GU/GÜ herangehst, bekommst Du ein Butterbrot - und noch den Großteil der Verfahrenskosten aufgebrummt...

    Wie kann man übrigens sehenden Auges 5T€ an Verfahrenskosten in einen Streit über einen Mangel buttern, der ursprünglich mit weniger als der Hälfte komplett und kompromißfrei zu beseitigen gewesen wäre? Und dann nicht mal die echte Beseitigung verlangen...

    Das ist ME die Folge von undurchdachtem "ich will aber" und "ich kann doch nicht"!
     
  9. #29 Maximiliane, 28.11.2012
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    Uban: Schön. Wie soll das praktisch umsetzbar sein? Küche auseinandernehmen und einlagern, dito Wohnzimmer und Esszimmer. Rausreissen aller Bodenbeläge plus Neuinstallation. Geschätzte Kosten - mind. 5.000 Euro?

    Ralf: Wenn man es realistisch sieht, sind die Chancen vor Gericht eher nicht so gut. Ich habe das Gewerk "Estrich" wohl faktisch abgenommen in dem Moment als mein Fliesenleger flieste. Der Richter wird das nicht anders sehen - und wenn es schlecht läuft, darf ich die Kosten der Gegenseiten auch noch tragen, obwohl DIE mich angeklagt hat.

    Julius: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Vielleicht möchtest Du nochmal nachlesen, dass das Estrich-Thema nur eins von vielen ist in dem Rechtsstreit. Das ist m. E. die Folge von "ich schreibe mal was, weiss aber nicht genau, worüber ich spreche".
     
  10. uban

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    Ich meine nicht dass die Firma da noch was macht sondern dass die Firma den Aufwand, den sie zur Herstellung eines mangelfreien Estrichs gehabt hätte, dir als finanzielle Entschädigung zugesteht. Damit würde ich bzgl Estrich in den Vergleich reingehen.

    Dass der Estrich Murks ist kann keiner leugnen, fragt sich nur welche Teilschuld du bekommen könntest. Es kann auch keiner leugnen dass der Unternehmer die Abbruch- und NEuerstellungskosten im normalen Fall hätte tragen müssen. Eventuell kannst du ihn überzeugen dass auch ein Richter das so sehen wird so dass er diesen Posten aussergerichtlich eine Einigung mit dir findet.
     
  11. #31 Maximiliane, 28.11.2012
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    Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa ENDLICH, genau das ist mein Plan Uban!!!! :-)))))

    Manchmal glaube ich echt, ich spreche eine andere Sprache als die Männer !!!

    Jetzt sag mir bitte noch, WIEVIELE EURO ich dem Bauunternehmer vorschlagen soll. Der Deal muss (leider) heissen: Murks gegen Moneten, Rückbau ist nicht möglich.
     
  12. #32 Maximiliane, 28.11.2012
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  13. Lebski

    Lebski Gast

    Juristisch gesehen, kann folgendes passieren: Wenn man nach Abnahme mit Mängelvorbehalt einen Betrag XXXX € als Minderung in den Raum wirft, macht die Gegenseite ein Abnahme daraus. Somit ist aus dem im Raum stehenden Rückbau und neu eine Minderung geworden.
    Geht es vor Gericht, bleibt nur noch das Verlangen auf Minderung. Rest liegt dann bei RA, SV und Richter.

    Andere Möglichkeit: Mangelbeseitigungsvorschuss einfordern.

    Frage: Bei welcher Version hat man mehr Verhandlungsspielraum?

    Persönlicher Rat: Kompetenten Anwalt suchen, mit Beziehungen zu kompetenten SV (privat). Scheint hier zu fehlen, trotz angeblicher Speziallisierung. Die Rechtsberatung, die hier wehement vom TE eingefordert wird, und von Laien fröhlich mit Zahlenvorschlägen beantwortet wird, ist für die Katze.

    Typische Lösung, zur Freude des Mangelverursachers: Fauler Kompromiss, Schaden bleibt beim AG. Die Kosten für RA und SV sind ja jetzt schon bei einer Höhe, die den Einbehalt erreicht. Der Vergleich wird ein Minusgeschäft.
     
  14. uban

    uban

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    Die Abnahme ist doch schon lange erfolgt, Bauherrin wollte unbedingt einziehen und hat, auf falschen Rat hin, einen vermurksten Kompromiss hingenommen damit sie weitermachen konnte.
    Leider wurde von ihr damals der Schaden nicht beziffert und eingefordert, jetzt versucht sie es nachträglich zu machen.


    Der Verursacher kommt bisher absolut ungeschoren davon, ob er das auch im Gerichtsverfahren auch noch schafft bezweifel ich denn ohne den Murks am Estrich war ja alles i.O.

    Und der Vorschlag mit dem kompetenten Anwalt und SV ist so toll, am besten Anwalts- und SV Tausch betreiben bis man eventuell ein reines Gefälligkeitsgutachten bekommt (wo nur das steht was man gerne hören will) das vor Gericht von der Gegenseite komplett zerrissen wird. Woher soll der Laie wissen ob der Anwalt/SV bevor es nicht zum Rechtsstreit kommt? Wenn man verliert weiss man dass die Gegenseite die besseren Anwälte/SV hatten.
     
  15. Lebski

    Lebski Gast

    Das Problem mit Laien: nur Teile lesen, und dann nicht richtig. Geht jetzt gegen keinen Persönlich, auch wenn es als Antwort erfolgt. Und es ist auch nicht relevant, wenn der AG sich selbst zurücknimmt und zweifelt. Nur, wenn jetzt durch weiter Handlungen anderer Fakten geschaffen werden, dann ist es juristisch endgültig gelaufen.
     
  16. #36 Maximiliane, 28.11.2012
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    Die Fakten sehen so aus: Der Richter wollte, dass es einen Ortstermin gibt, an dem alle Beteiligten vor Ort im Haus nochmal die vorgeworfenen Mängel besichtigen. Dieser Termin fand statt. Die Gegenseite möchte nun eine Aufstellung der Mängel samt Forderungen unsererseits.

    Das Gutachten unseres Sachverständigen wird vor Gericht irrelevant sein weil dieses wohl nur EIGENE Gutachter akzeptiert.

    Falls wir uns nicht so einigen, wird es einen neuerlichen Gerichtstermin geben und der Richter wohl ein eigenständiges Beweisverfahren einleiten. In diesem Termin dann kommt ein gerichtlich bestellter Gutachter und prüft die bemängelten Punkte nach. Wer die Kosten trägt, sei dahingestellt (vermutlich der Prozessverlierer, wobei ich immer noch davon ausgehe dass das Gericht irgendwann sagt jeder trägt seinen Teil selbst).

    Lebski: Ich habe die Schlussrate einbehalten weil diverse Mängel da waren - nicht als Minderung für den vermurksten Estrich.
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    Bei Mängeln vor Gericht immer die Beseitigung verlangen. Falls der Estrich viel zu dünn ist, und bei Abnahme aufgeführt ist, bedeutet dies: Abschnittsweise erneuern, Schnellestrich, Staubschutz, umräumen, Auszug für 10 Tage bei relevanten Bereichen (z.B. Bad, wenn kein 2. vorhanden ist) usw.

    Das Privatgutachten brauchst du, um die Kosten zu schätzen und festzstellen, ob die Forderung überhaupt eine Grundlage haben könnte. Diese Kosten kann ein guter Anwalt als Schadenersatz geltend machen. Es gibt durchaus Fälle, in denen dies gelungen ist.

    Gehen wir von dem üblichen Fall aus: keine Einigung. Dann kann das Gericht einen SV bestellen. Das darf nicht deiner sein, da der ja für eine Partei tätig war. Es ist üblich, dass der Beweisbelastete (in deinem Fall dein BU) einige Vorschlägt, und die Gegenpartei dazu Einwände oder Gegenvorschläge macht. Hier entscheidet sich schon ein Teil des Ausgangs, man kann (und muss) ein bischen Einfluss nehmen.

    Kommt dann der SV vom Gericht und prüft die bemängelten Punkte, ist einiges falsch gelaufen! Dann ist der Fall fast sicher verloren. Der SV soll keine Mängel suchen!
    Typische Frage (völlig falsch): Ist der Estrich mangelhaft, weil zu dünn?
    Richtige Frage: Entspricht der Estrich der DIN 18xxx, C-CT-yyyy usw.
    Die Fragen muss dein SV mit dem RA zusammen entwickeln. Bei der richtigen Frage, kann der SV nur noch Antworten: Nein.
    Das dies ein Mangel ist, muss der RA dem Richter beibringen. Das ist eine juristische Frage, die darf ein SV gar nicht bearbeiten, da er kein Jurist ist.

    Kosten entscheidet am Ende das Gericht, aber nicht nach Lust und Laune. Das geht nach Obsiegen, wer mehr recht hat, muss weniger zahlen. Wer 100 % recht hat (selten), bezahlt 0 %. Jeder trägt seine Kosten ist nur bei einem Vergleich üblich. Dafür braucht man kein Gericht.

    Das mit der Schlussrate habe ich verstanden. Ich habe auch verstanden, dass jetzt schon mehr Kosten angefallen sind, als Geld einbehalten wurde. Bei einem Vergleich darst du die Mängel behalten und den Einbehalt an Anwalt, Gericht und SV zahlen. Deshalb sagte ich ja: Typische Lösung, zur Freude des Mangelverursachers: Fauler Kompromiss, Schaden bleibt beim AG.

    Irgend etwas läuft da falsch. Vermute ich mal.
     
  18. uban

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    So einfach ist das nicht, die Gegenseite wird, unabhängig vom erkennbaren Pfusch, behaupten dass die Bauherrin mit den negativen Folgen leben wollte.

    Der Richter fragt nämlich auch, was sind die negativen Folgen einer nicht fachgerechten Ausführung.
    Das mit der Küche, Stecker, Zargen zieht dann nicht mehr, Bauherrin lies das anpassen so dass hier keine negativen Folgen mehr zu erwarten sind.

    Das mit den Fliessen, ja da hat der Fliessenleger/Bauherrin Teilscdhuld weil sie dennoch weitermachen wollten. Die fehlende Überdeckung der Rohre bzw die Entfernung der Rohrdämmung, ok, hier gibt es auch weiterhin negative Folgen.

    So weit mir bekannt interessiert den Richter bei solchen Fällen die nicht eingehaltene DIN/NORM nicht wirklich, er will, da er ein guter Richter sein will und eh beide Parteien Schuld sind, einen Kompromiss finden und wenn die Bauherrin einen Teil der negativen Folgen durch anschliessende Massnahmen 'behoben' hat dann ist das für ihn gut, allenfalls ihr dadurch entstandener zusätzlicher Aufwand wäre geltend zu machen (aber dann könnte der gegnerische Anwalt argimentieren dass dies bereits mit 500+1800€ abgegolten ist bzw er wird auf die doppelte Kompensation zu Gunsten der Bauherrin hinweisen).

    Das gibt einfach kein gutes Ende, wenn die Bauherrin auf die Beseitigung der Mängel besteht dann kommen nochmal geschätzte 50% zusätzliche Aufwandskosten hinzu. Formal korrekt das Vorgehen, aber der Streitwert und die Honorare steigen dadurch auch nochmal (ohne realistische chance das jemals einfordern zu können).

    Wenn es heute keine Angebote zu Baurechtsversicherungen gibt dann hat man diese Fälle aus neutraler Seite als nicht versicherungsfähig eingestuft. Bauen ist für die Versicherungen ein hohes Risiko, so wie Häuser in Überschwemmungsgebieten. Soviel zur Branche/Rechtssystem.
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 29.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Das kann auch die falsche Frage sein!
    Denn es ist ja nicht klar, ob der Höhenunterschied aus einer unterschiedlichen Estrichdicke oder einer unterschiedlichen Dicke des Unterbaus herrüht!

    Richtig ist aber die Aussage:
    Deswegen auch der Rat zum eigenen SV. Der stellt fest, was denn nun tatsächlich mangelhaft ist.
    Daraus macht die Anwältin zusammen mit dem SV die entsprechende Beweisfrage, die der Gerichts-SV dann zu beantworten hat.
     
  20. uban

    uban

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    Ralf, die Bauherrin hat sich an deine wohlfeilen Ratschläge gehalten, sowohl SV als auch Baufachanwalt engagiert.

    Zitat aus nr 17:

    ..Der Gutachter schrieb in seinem Gutachten betreffend Estrich (was ja wie gesagt nur ein kleiner Teil der Mängel ist): "Im Schnitt des Werkplanes beträgt die Höhe des Fußbodenaufbaues 17cm, im Schnitt der Statik beträgt die Höhe des Fußbodenaufbaues 15cm. Hieraus könnten die Differenzen in der Ausführung entstanden sein. Ohne den Fußboden zu beschädigen, ist nicht feststellbar, welche Schicht zu dünn ausgeführt wurde."..


    Tja, für diese Analyse* ihres SV hat die Bauherrin ein Akademiker-Honorar bezahlt. Anwälte und SV haben ihr Geld, der Bauunternehmer hat sein restliches Geld eingeklagt und die Bauherrin ist nicht viel schlauer als vorher. Das ist dir Praxis.

    *Die mangelnde Überdeckung der Rohre hat er wohl übersehen?
    Ok, kann auch sein dass die Bauherrin auch die falsche Fragestellung an den SV formuliert hat, deswegen plädiere ich ja dafür dass IMMER zwei SV zu beauftragen sind, einer der 'nur' die Arbeit macht und ein anderer der 'vorher' bzw 'hinterher' sich die richtigen Fragen überlegt.
    Dass der Fussbodenaufbau nicht der Planung entspricht bzw von der Nachbarhälfte abweicht hat die Bauherrin auch anhand der Stufe in der Verbinungstür gemerkt. Es fehlte hal nur der SV Stempel, ist wie beim Arzt, der bekommt sein Geld auch nur sein Bemühen.
     
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