Estrich Rohrüberdeckung Norm ? - Anspruch bei Nichterfüllung

Diskutiere Estrich Rohrüberdeckung Norm ? - Anspruch bei Nichterfüllung im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, bei mir in der Wohnung wurde CA-C20-F4 Anhydrit Estricht verlegt mit Fussbodenheizung. Lt. meiner Recherche muss eine...

  1. #1 Bauherr3009, 13.07.2017
    Bauherr3009

    Bauherr3009

    Dabei seit:
    13.07.2017
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    Liebe Experten,

    bei mir in der Wohnung wurde CA-C20-F4 Anhydrit Estricht verlegt mit Fussbodenheizung. Lt. meiner Recherche muss eine Rohrüberdeckung von ca 4 cm eingehalten werden. Bei der Messung waren es allerdings nur 2cm – 2,9 cm. Der Verdacht liegt nun natürlich nahe das dies in der ganzen Wohnung der Fall ist (ca 70 qm). Der Fussboden ist bereits verlegt (Holz / Fließen) allerdings bezweifel ich die Standfestigkeit des Bodens nach dieser Messung an. Welche Möglichkeiten gibt es ? Der Bauträger weist aktuell jegliche Schuld von sich ab. Habe ich einen Anspruch auf Besserung (was schwer wird da alle Türenmaßen etc. nicht mehr passen würden) ? Bzw. kennt sich jmd damit aus ob es Sinn macht einen externen Gutachter zu bestellen? Ferner wäre es interessant im Falle von 1-2 cm fehlender Höhe über die gesamten 70 qm welche Forderungen ich stellen kann sofern dies nicht ausgebessert werden kann.

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe !
     
  2. #2 Andybaut, 13.07.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo,

    das ist schon mal außer der Norm und vermutlich auch außerhalb dem Stand der Technik.
    Ich kenne momentan jedenfalls keinen Estrich der in der Dicke funktionieren würde.
    Aber da gibt es so viele Produkte die ich nicht kenne....
    Außerhalb der Norm dürfte er eventuell, außerhalb dem Stand der Technik nicht.

    Nun kann der Bauträger ja gerne die Schuld von sich weisen, aber er sollte dies auch begründen können.
    Im ersten Schritt würde ich um eine Beschreibung des realisierten Bodenaufbaus bitten und
    um einen Nachweis, dass die Dicke den Herstelleranforderungen genügen.

    Wenn er das tut und alles paßt, ist das gut, aber eher unwahrscheinlich.
    Wenn er das nicht tut, würde ich zuerst zum Anwalt gehen un mich beraten lassen.

    Der Gutachter kostet nur Geld und das Ergebnis des Gutachtens muss von der Gegenseite
    und vor Gericht nicht anerkannt werden. Was es in der Regel auch nicht wird.
     
  3. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.039
    Zustimmungen:
    2.606
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    wo oder bei wem hast denn recherchiert? Beim Hersteller anfragen
     
  4. #4 Bauherr3009, 13.07.2017
    Bauherr3009

    Bauherr3009

    Dabei seit:
    13.07.2017
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    recherchiert habe ich im Internet. Ich habe außerdem die Aussage von einem Fachmann die Auskunft erhalten unabhängig vom Estrich dürfen 3,5 cm Rohrüberdeckung nie unterschritten werden...

    Hersteller ist mir bislang nicht bekannt, ist aber auf jedenfall nochmal ein guter Ansatz.

    Gibt es jmd. der sich auch mit den Forderungen auskennt die man geltend machen kann im Fall dass der Boden so drin bleiben muss weil Bautechnisch nicht höher gebaut werden kann?
     
  5. #5 Andybaut, 13.07.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Die Maximalforderung wären wohl die Kosten für:

    kompletter Abbruch, Türen und Treppen höher und kompletter Neuaufbau und Herrichten aller Oberflächen.

    Die Kosten für den Estrich mit 25€/m² werden nichts helfen. Wenn ein Schaden auftritt, muss Szenario 1 gefahren werden.
    Wer weiß schon wie lange das gutgeht? Aus meiner Sicht niemand.
     
  6. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.039
    Zustimmungen:
    2.606
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    das kann nur ein BauFACHanwalt beantworten,
    das Problem liegt m.E. aber beim Risiko das du trägst, wenn du eine Entschädigung oder einen Preisnachlass erhalten hast,
    ich würde definitiv auf fachgerechte Ausführung bestehen, egal was der BT oder Estrichleger sagen, sollen sie dir doch beweisen, dass
    das so wie ausgeführt fachgerecht ist
     
  7. #7 saar2and, 13.07.2017
    saar2and

    saar2and

    Dabei seit:
    02.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ebt
    Ort:
    saar
    Es gibt anhydrit estrisch welche eine Gesamthöhe von 4.5cm haben können.

    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
     
  8. #8 simon84, 13.07.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.701
    Zustimmungen:
    5.534
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Aber nicht mit Fussbodenheizung.
     
  9. #9 Fred Astair, 14.07.2017
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.576
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Auch diese generelle Aussage ist falsch.
    Wenn die FBH-Leitungen unterhalb des Estrichs liegen, reichen 4,5 cm aus.
    Hier geht es aber überhaupt nicht um die Estrichdicke. Die kennt nämlich von uns keiner, sondern um die Estrichüberdeckung, die vermutlich nicht einhehalten wurde.
    Hier können Sachverständige, und einen solchen braucht der TE, durchaus verschiedener Ansicht sein.
    Solch ein Boden kann versagen, kann aber auch 30 Jahre problemlos funktionieren.
    Was meint Ihr, bei wievielen Böden die Überdeckung nicht stimmt? Die Leute wissens bloß nicht.
    Ich würde verlangen, das unter Aufsicht ein verschärfter Streßtest gefahren und protokolliert wird. Zusätzlich wäre eine verlängerte Gewährleistung verhandelbar, falls Aussicht besteht, dass der AN so lange am Markt ist.
     
  10. #10 Fred Astair, 14.07.2017
    Zuletzt bearbeitet: 14.07.2017
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.576
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Die Frage ist auch, wie die fehlende Überdeckung gemessen wurde und warum zugelassen wurde, dass trotzdem die finalen Beläge gelegt wurden.
     
  11. #11 driver55, 14.07.2017
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.776
    Zustimmungen:
    1.194
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Das habe ich mich auch schon gefragt.
    Mann wusste es und verlegt trotzdem?:yikes
     
  12. #12 Andybaut, 14.07.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    also ich hätte da eine einfach Erklärung dafür:hammer:

    schlechte oder fehlende Werkplanung, die zu wenig Bodenaufbau vorsieht.
    Treppen und Türstürze sind alle drin.
    Frage an den Bauleiter: "was tun wir jetzt, alles abreißen oder pfuschen"
    Antwort des Bauleiters kann sich jeder selbst denken :-)
     
  13. #13 Bauherr3009, 14.07.2017
    Bauherr3009

    Bauherr3009

    Dabei seit:
    13.07.2017
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    Folgendes ist passiert. Der Estrich wurde verlegt auf die Fussbodenheizung. Estrich ist ca 4-5 cm , Rohrüberdeckung ist 2-3 cm.
    Aufgefallen ist dies durch ein sehr dummen Zufall weil jmd in die Heizung gebohrt hat. Somit musste der Belag runter an der Stelle und der Estrich aufgestemmt werden. Das Rohr wurde geflickt. Hier hat sich dann die fehlende Rohrüberdeckung gezeigt. Bei der Estrich Messung auf Feuchtigkeit wird an einer STelle ohne Rohre gemessen - so konnte der Parkettleger nicht wissen das die Rohrüberdeckung zu schmal ist.

    Ein Neuaufbau ist ziemlich unwahrscheinlich da m.E. die Planung falsch war. (ggfs. im ganzen Haus?!) Wo sollen denn die fehlenden cm herkommen beim Neuaufbau? Die Balkontüre / Balkonhöhe steht ja bereits alles. Ich warte aktuell auf Rückmeldung seitens des Bauträgers / Estrichverleger die bereits schon gesagt haben Sie nehmen Stellung dazu und es wäre wohl in Ordnung.

    Hier kommt noch eine Zusatzfrage: Der Bauträger meint Sie hätten an einer anderen Stelle gemessen (Bodenauslass für Elektro) und da wäre alles in Ordnung. Meine Frage ist ob dies überhaupt zulässig ist dass ich an einer Stelle nur 2cm Rohrüberdeckung habe und an einer anderen Stelle 4 ?! Ich dachte der Estrich muss immer gleichbleibend verlegt werden.

    Vielen Dank für eure konstruktiven Beiträge bisher !! Nächste Woche gibts dann die offizielle Stellungnahme seitens des BT
     
  14. #14 Fred Astair, 14.07.2017
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.576
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Kommt doch mal von Eurem Schnellschuss von zu geringer Estrichdicke runter.
    Wie stark genau der Estrich ist, wissen wir nicht. Bauherrenschätzungen sind gern inteteressengesteuert.
    Wer schon mal beim Legen dabeiwar weiß, wie die mit den Rohrleitungen umgehen.
    Da werden Tacker rausgerissen, Rohrleitungen werden hochgezogen und wieder niedergetrampelt und dann ist eben an dieser Stelle die vorgeschriebene Überdeckung nicht vorhanden. Shit happens.

    Was für ein System ist denn verlegt? Tacker, Noppen oder Wärmeleitbleche?
     
  15. #15 Leser112, 14.07.2017
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Die notwendige Rohrüberdeckung bei FB Heizflächen ist aus statischen Gründen erforderlich (Rissbildungsvermeidung).
    Je nach notwendigem Verlegeabstand und Dm der FB Leitungen ist der Estrich ein löchriger „Schweizer Käse“;-)
    [​IMG]
    Notwendige Rohrüberdeckungen sind beim Bundesverband für Flächenheizungen (BVF) sowie div. DIN Normen zu finden.
    Wandheizungen kommen mit deutlich geringeren Überdeckungen aus, da hier die statische Beanspruchung z.B. durch Verkehrslasten fehlt, wodurch diese deutlich weniger träge sind.
    Hoffentlich wurde bei der Dimensionierung der FB Heizflächen die unterschiedlich dämmende Wirkung der FB Oberbeläge berücksichtigt.
    [​IMG]
    Welche Estrichüberdeckung steht im Vertrag mit dem BT? Vermutlich keine ;-)
    Ein GU/GÜ/BT haftet für sein Werk, gemäß vertraglichem Inhalt. Wenn sich der GU/GÜ/BT dabei über aRT hinwegsetzt, ist das sein Risiko. Hieraus resultierende, nachweisbare Schäden müssen die Einzelbeteiligten selbst einklagen.
    Bei x m² FB Fläche machen sich Einsparungen hier in der Kostenbilanz bei größeren Objekten durchaus bemerkbar ;-)
    Rechtliche Ansprüche dürften hier daher nur erfolgreich sein, wenn sich später Risse bilden, Fliesen aufschüsseln oder Ähnliches.
    Ich bin nicht nur als TGA Planer, Energieeffizienzexperte, sondern auch als Gutachter tätig.
    Selbstverständlich freue ich mich über jeden Auftrag. Vor Auftragsübernahme prüfe ich jedoch stets die Aussicht auf Erfolg, der in Deinem Fall jedoch wenig erfolgversprechend sein dürfte.

    NB:
    Vielleicht sollten sich angehende Käufer von BT Objekten bzw. Bauherren mit GU/GÜ Vorhaben etwas intensiver mit der jeweiligen BLB beschäftigen (vertragliche Inhalte) und im Zweifelsfall vor Vertragsunterzeichnung einen Fachkundigen konsultieren!
     
  16. #16 Andybaut, 14.07.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo Leser112,

    über die aRT darf er sich aus meiner Kenntnis nicht hinwegsetzen.
    Diese sind durchaus einklagbar. Sie stellen gewissermassen das dar, was ein unbedarfter als Mindestanforderung erwarten darf.

    http://btga.de/almanach/2014/104-107.pdf
     
  17. #17 Bauherr3009, 14.07.2017
    Bauherr3009

    Bauherr3009

    Dabei seit:
    13.07.2017
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    IMG_6322.JPG IMG_6325.JPG

    so sieht das aktuell aus...
     
  18. #18 Leser112, 15.07.2017
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    In welchem Gesellschaftssystem lebst Du?
    ART werden von BT/GU/GÜ ständig verletzt und nach meiner Vermutung häufig sogar mit Bedacht bzw. "geplanter" Voraussicht.
    Wo kein Kläger, da auch kein Richter;-)
    Mir ist kein Urteil bekannt, wo allein die Verletzung der aRT einen Klageerfolg erbracht hätte.
    Zu den aRT gehört z.B. bei Heizungsanlagen, dass neben anderen Anforderungen/Notwendigkeiten, z.B. eine Heizlastberechnung nach DIN 12831 durchgeführt wird.
    Jährlich werden in EFH/ZFH 0,1 Mio Heizungsanlagen eingebaut, wo meist keine notwendige Anlagendimensionierung durchgeführt wurde.
    Überhöhte Energieverbräuche und CO2 Emissionen sind die Folge.
    Niemand interessiert das!
    Theoretisch kann man zwar die Einhaltung der aRT einklagen, aber mit welcher Aussicht auf Erfolg (rechtlich, fachlich) und mit welchem Aufwand?
    Aus meiner Gutachtertätigkeit weiß ich, dass hierfür den Bauherren nach Abschluß eines BV meist die finanzielle Puste ausgeht. Vom Nervenkrieg und Zeitaufwand mal ganz abgesehen.
    Das wissen auch die Anbieter ;-)
     
  19. #19 Andybaut, 15.07.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Leser112,

    ich lebe in der Welt des BGB und berufe mich auf ein Urteil des BGH.
    Die aRT sind gesetzlich verbindlich einzuhalten.
    Das ist kein nicetohave und auch nicht diskutierbar, dass ist der Mindeststandard, den jeder
    zu Recht verlangen kann.

    Das macht auch Sinn, da jedem klar ist, dass nicht alles in Normen beschrieben sein kann und man
    ja irgendwie einen Konsens über Ausführungen finden muss.
    Zeig mir eine Norm, dass man in eine neue Türe als Handwerker NICHT 100 Nägel reinschlagen darf.
    Das ist nirgends normiert, aber Regel der Technik ist eine Türe ohne 100 Nägel.

    Ob das jemand tut oder nicht tut und einklagt oder nicht einklagt ist dabei völlig gleichgültig.
     
  20. #20 Bauherr3009, 18.07.2017
    Bauherr3009

    Bauherr3009

    Dabei seit:
    13.07.2017
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    Hi,

    jetzt kommt wieder etwas Bewegung in die Sache. Der Estrichverleger nimmt die volle Gewährleistung für den Estrich, bezieht sich darauf dass dieser eine Gesamtdicke von 55mm hat (an der offenen Stelle ist dies nicht der Fall) und an den Rohren es teilweise variieren kann aufgrund der "Unebenheit der Betondecke". Nun ist an der Stelle die Rohrüberdeckung (siehe Bilder oben) keine 2,5cm - 3 cm stark. Muss ich mich nun dieser Stellungnahme beugen ? Es kann doch nicht sein das an der einen Stelle gerade mal 4,5 gesamtaufbau ist und an anderen stellen über 20% Unterschied ist. Das hört sich nach Pfusch an.
     
Thema: Estrich Rohrüberdeckung Norm ? - Anspruch bei Nichterfüllung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. rohrüberdeckung estrich

    ,
  2. estrich rohrüberdeckung

    ,
  3. rohrueberdeckung bei fußbodenheizung

    ,
  4. rohrueberdeckung fußbodenheizung,
  5. 3 cm estrich über fußbodenheizung,
  6. estrich fbh rohrüberdeckung,
  7. Überdeckung von FBH Rohre,
  8. estrichüberdeckung über Rohre,
  9. rohrüberdeckung anhydritestrich,
  10. 2cm estrich über leitungen,
  11. fußbodenheizung überdeckung,
  12. estrichhöhe rohr,
  13. estrichrohr,
  14. überdeckung fußbodenheizung calcium,
  15. Estrich Rohrüberdeckung Norm ? - Anspruch bei Nichterfüllung,
  16. rohrabdeckung anhydrit,
  17. mindestüberdeckung estrich,
  18. überdeckung heizungsrohre estrich,
  19. estrich über rohr was heißt das,
  20. estrich 4 cm rohrüberdeckung,
  21. rohrueberdeckung fussbodenheizung,
  22. estrichüberdeckung rohre,
  23. estrich Höhe uberdeckung,
  24. leitung überdeckung estrich,
  25. estrichdicke über rohr
Die Seite wird geladen...

Estrich Rohrüberdeckung Norm ? - Anspruch bei Nichterfüllung - Ähnliche Themen

  1. Estrich bricht im Kreuz mittig und längs

    Estrich bricht im Kreuz mittig und längs: Hallo alle zusammen, Wir haben gerade neu gebaut bzw. noch dabei. Der Estrich wurde Ende August 2023 eingebracht. Gefliest wurde Ende Oktober....
  2. DG-Ausbau: Auswirkungen eines zu dünnen Estrichs

    DG-Ausbau: Auswirkungen eines zu dünnen Estrichs: Hallo allerseits, in meinem Mehrparteienhaus wurde im Rahmen einer umfassenden Gebäudesanierung im Jahr 2014 der Dachstuhl abgetragen und 2...
  3. Estrich im Treppenbereich verfüllen

    Estrich im Treppenbereich verfüllen: Hallo zusammen, nachdem meine Treppe eingebaut wurde, muss nun der Estrich wieder verschlossen werden. Zwischen Estrich und Kellerdecke befindet...
  4. Estrich mit oder ohne ungenutzte Noppenplatten

    Estrich mit oder ohne ungenutzte Noppenplatten: Hallo zusammen, wir haben im DG in manchen Räumen Fußbodenheizung und in anderen Räumen Deckenheizungen. Jetzt wurden aus Versehen im...
  5. Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?

    Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?: Hallo, wir wollen das ganze OG unseres Einfamilienhauses mit ca 90 m² Bodenfläche im OG neu aufteilen, z.T. stehen dort noch gar keine Wände...