Estrich wird nicht trocken.

Diskutiere Estrich wird nicht trocken. im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Vinylböden & Designbodenbeläge sind dampfdichte Beläge, entsprechend den anerkannten Regeln des Fachs sowie der DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten"...

  1. #61 Manu3005, 13.05.2018
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    Verlegt wurde Zementestrich Silatex Dispersion.
    Bautrockner wurden erst nach 3 1/2 Monate für 2 Wochen ins Haus gebracht.

    Anbei die letzte Mail des Bodenlegers mit seiner Elektromessung.


    EG: Luftfeuchtigkeit 68,8% Temp. 22,4°C Estrich Temp 26,2°C

    EG:
    Flur 1,7 - 2,0% Fliesenhöhe Technik und WC 5mm = OK
    Büro 2,2 - 2,2%
    Wohnen 1,7 - 2,1%
    Speis 2,3% Hier ist keine FBH

    OG:
    Flur 2,2 - 2,2% Fliesenhöhe Bad 5mm = OK
    Schlafen 2,0 - 2,2%
    Ankleide 2,1 - 2,3%
    Kind 1 2,0 - 2,1%
    Kind 2 2,2 - 2,2%
    Abstell 2,3% Hier keine FBH
     
  2. #62 Manu3005, 13.05.2018
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    Die Frage hab ich bereits an meinen Bauleiter weitergegeben er wollte uns dieses zukommen lassen.
    Der Bodenleger hat auch noch keins erhalten.
     
  3. SIL

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    Mal noch eine kurze Bemerkung zum Messen mit elektronischen.... Das einzig zugelassene und allgemein anerkannte Verfahren für Estriche, um die Restfeuchte zu bestimmen, ist die Messung mit einem Calciumcarbid-Messgerät (CM-Gerät).
    Bei dieser CM-Messung, die normativ vorgeschrieben ist, wird eine bestimmte Menge Estrich entnommen, zerkleinert und unter Zugabe von Calciumcarbid in einem Gefäß aufgeschüttelt. Im Anschluss misst man den dadurch entstandenen Manometerdruck und rechnet ihn in CM-% (Einheit für die Restfeuchte) um.

    Diese Messung ist maßgebend oder das Verfahren nach Darr ist aber in einem Labor macht fast keiner.
     
  4. #64 Manu3005, 13.05.2018
    Manu3005

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    Ja kenn ich, leider die letzten Wochen zu oft darüber informiert usw. :-)
     
  5. #65 Gast82596, 13.05.2018
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    Gast82596 Gast

    Ich würde mal überlegen den Bodenleger in die Wüste zu schicken. Der hat keinen Bock auf deine Baustelle. Warum auch immer.
     
  6. #66 Manu3005, 13.05.2018
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    Ja sagen viele aber jetzt wo wer anderes die Haftung übernimmt kommt er ja auch direkt das passt ja auch nicht zusammen....
    Lt seiner Aussage würde er gerne den Boden verlegen da er aktuell 6-7 Baustellen hat bei denen alle das gleiche Problem ist die er ständig schieben muss...
    Echt zum ko... wir wollen doch einfach nur einziehen und das ohne Folgeschäden...
     
  7. #67 Fabian Weber, 13.05.2018
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    Dieses Haftungskonstrukt zweifel ich weiterhin ganz stark an und behaupte mal, dass das vor Gericht keinen Bestand hat.

    Es wird keinen Schaden am Estrich geben, sondern es kann zu Blasenbildung und Ablösung des PVC-Belag kommen. Genau für diesen Schafen wird der Estrichleger nicht die Haftung übernehmen und Du entlässt gerade den Bodenleger aus derselben. Wenn Du das so machst und es gibt einen Schaden, trägst Du auch alle Kosten. Darauf arbeitet der Bodenleger die ganze Zeit hin.

    Nochmal: unabhängige CM-Messung und gut ist. Wenn er dann nicht spurt, schmeiß Ihn raus und den Bauleiter gleich mit, wenn er Dir so einen Schwachsinn empfiehlt und noch nich mal das Aufheizen überwacht hat.

    Baust Du eigentlich mit GU? Dann wäre die ganze Diskussion sowieso hinfällig.
     
    Fred Astair gefällt das.
  8. #68 Fabian Weber, 13.05.2018
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    Ah sehe gerade Bauträger, dann hast Du doch gar kein Vertragsverhältnis mit dem Bodenleger oder ist das ne Eigenleistung? Wenn nein bleibt Dir eigentlich nichts anderes übrig als eine Verzugsanzeige gegenüber dem Bauträger, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin in Gefahr ist.

    Hinweis auf Vertragsstrafe, wenn eine vereinbart ist nicht vergessen.
     
  9. #69 Manu3005, 13.05.2018
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    Gu?
    Auf der anderen Seite hat er auch nichts schriftliches von mir das ich ihn verlegt haben möchte...
     
  10. #70 Fabian Weber, 13.05.2018
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    GU = Generalunternehmer
    BT = Bauträger

    Der Bauträger entwickelt in der Regel das komplette Projekt inkl. Grundstück. Man kauft am Ende das fertige Produkt.

    Der Generalunternehmer baut Dir ein Haus auf Deinem Grundstück, z.B. Weberhaus oder eine andere Hausbaufirma.

    Also ganz grob umrissen.
     
  11. #71 Manu3005, 13.05.2018
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    Ah okay.
    Ja wir haben Bauträger, haben das Grundstück selbst erworben.
     
  12. #72 Fabian Weber, 13.05.2018
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    Naja ich tipppe mal eher auf GU. Das spielt in Deinem Fall aber auch jetzt keine Rolle, weil es für Dein Problem rechtlich das Gleiche ist.

    Dir gegenüber haftet nur Deine Baufirma (GU), denn mit der hast Du einen Vertrag über ein Haus geschlossen. Der GU macht dann seinerseits wieder Verträge mit einzelnen Handwerkern.

    Du darfst dem Bodenleger somit weder direkte Anweisungen geben noch sonstige Abstimmungen treffen, sondern es muss alles offiziell über die Baufirma (GU) laufen.

    Jetzt machen es sich viele Baufirmen leicht und sagen z.B., dass man die Steckdosen direkt mit dem Elektriker oder die Fliesen direkt mit dem Fliesenleger abstimmen soll. Wenn es gut läuft ist das auch durchaus sinnvoll, nur formal korrekt ist es nicht.

    In Deinem Fall kommt es jetzt eigentlich nur darauf an, ob Du mit der Baufirma einen Fertigstellungstermin und eine Vertragsstrafe vereinbart hast.

    Die Bedenkenanzeige kannst Du dem Bodenleger zurücksenden mit dem Hinweis, dass er sich an seinen Auftraggebern wenden soll.
     
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