Estrich

Diskutiere Estrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo alle zusammen -- ein eigentlich 5 cm geplanter Zementestrich ist zu dünn geraten - teilweise nur 30 mm . Nun soll ein Epoxidharz ca. 15...

  1. #1 Murksgeplagt, 28.11.2003
    Murksgeplagt

    Murksgeplagt Gast

    Hallo alle zusammen --

    ein eigentlich 5 cm geplanter Zementestrich ist zu dünn geraten -
    teilweise nur 30 mm .
    Nun soll ein Epoxidharz ca. 15 mm aufgespachtelt werden --
    sind für später ( also nicht während der Herstellung ) gesundheitlichen Bedenken für den BAuherren berechtigt -
    ist Epoxidharz gesundheitlich unbedenklich ?
    Ein Fliesenleger empfiehlt anstatt Spachteln Entkopplungsmatten - sind diese preislich vergleichbar ?
    Welche Lösung ist zu empfehlen ?

    Vielen Dank -- ein Murksgeplagter .
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Für Epoxi muss der Estrich weitgehen ausgetrocknet sein, wie bei Fliesen auch.
    Die meisten Epoxi sind nach dem aushärten gesundheitlich Unbedenklich (bei Brand zweifelhaft).
    Erscheint mir aber die teuerste Möglichkeit. Was ist mit mineralischen Spachtelmassen? Und was ist mit Entkopplungsmatten gemein?
    http://www.schlueter.de/produkt.aspx?doc=6-1-ditra.xml&pg=funktion
    Falls die gemeint sind, das erscheint mir besser als ein Epoxidharzausgleich.
     
  3. #3 Pinball Z, 30.11.2003
    Pinball Z

    Pinball Z

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    Meines Erachtens ist eine Ergänzung des Estrichs an den zu dünn geratenen Stellen die bessere Lösung. Mit den richtigen Mitteln lässt sich eine dauerhafte Verbindung mit dem vorhandenen Estrich herstellen. Ich meine hier Epoxidharz- Fertigmörtel von z.B. SIKA-Chemie oder gleichwertige.
    Damit lassen sich Unebenheiten hervorragend ausgleichen. Es ist jedoch zu Beachten, dass wirklich die Grundierungen aufgetragen werden.

    Bei dem Mattenaufbau hat man nur die Kleber als Höhenausgleich.

    Wie teuer das wird spielt für den Bauherrn keine Rolle, da die ausführende Firma den Mangel beseitigen muß!
     
  4. IBS

    IBS Gast

    @ Pinnball Z

    diese Systeme erfordern in der Regel einen ZE 30, so dass die im Eigenheimbau üblicherweise verwendeten Estriche der Festigkeitsklasse ZE 20 als Untergrund ungeeignet sind.

    @ Lebski

    es sind auch Systeme auf dem Markt, die für mattfeuchte Untergründe geeignet sind.

    @ Murksgeplagt

    um was für einen Estrich handelt es sich hier?

    MfG

    IBS
     
  5. #5 Murksgeplagt, 30.11.2003
    Murksgeplagt

    Murksgeplagt Gast

    Hallo zusammen -

    vielen Dank für die Zuschriften soweit .

    Es handelt sich um einen ZE 20 im EG und OG .
    Aufbau EG : 5 cm PS-T + 5 cm PS 20 SE +/- 30 mm ZE
    OG : 5 cm PS-T +/- 30 mm ZE .

    Der Spachtel soll also nicht nur Unebenheiten ausgleichen ,
    sondern in EG Und OG vollflaächig auf 160qm aufgetragen werden .

    Gruß , ein Murksgeplagter .
     
  6. #6 bauworsch, 30.11.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ohne Kenntnis der weiteren

    Hintergründe ( Wer hat was geplant /vorgesehen, was war ausgeschrieben, was war beauftragt, wer hat es ausgeführt- BT oder Einzelvergabe ) stell ich mich auf den Standpunkt raus mit dem Gelumpe und fachgerecht mit den erforderlichen Mindestdicken neu einbauen und basta.

    Nicht zur Strafe, nur zur Übung.

    Dann hat sich auch die Diskussion über Gesundheit und wie oder was und Entkopplung und sonstigem Rumgebastel ( wer übernimmt denn überhaupt dann im Nachgang für was die Gewähr? ) erledigt.

    Klar, Schadensminderungspflicht und Angemessenheit nicht außer Acht zu lassen, aber wer von Euch würde denn seinen Allerwertesten für die vorgeschlagenen Maßnahmen hinhalten ????
     
  7. IBS

    IBS Gast

    Hallo Murks geplagter

    ich kann Ihnen nur empfehlen, den Vorschlag "raus mit dem Gelumpe" nicht zu befolgen. Ohne die vertragliche Vereinbarung zu kennen, kann man wohl zweifelsfrei davon ausgehen, das Sie einen schwimmenden Estrich haben, der "teilweise nur 30 mm" dick ist. Die erforderliche Mindestdicke von 30 mm wurde somit eingehalten. Von dieser Seite liegt erstmal keine Abweichung von den a. R. d. T. vor.
    Als weiteres Beurteilungskriterium wäre die Nenndicke heran zu ziehen. Hierzu liegen Ihnen sicherlich keine Angaben vor, deshalb sind weder Aussagen zu einem u. U. in Frage kommenden Abriß, noch zu den eventuell erforderlichen Sanierungsmaßnahmen möglich.
    Sie werden wohl ohne fachliche Beratung vor Ort nicht weiter kommen.

    MfG

    IBS
     
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