Extreme Hanglage - Bauvorhaben

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  1. #1 Amidamaru, 20.06.2021
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2021
    Amidamaru

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    Hallo Liebe Experten,

    Leider sind für mich die Gesetzeslagen etwas schwer zu verstehen. Deshalb suche ich um Rat.
    Als Laie und Anfänger in diesem Berreich verusche ich zu Verstehen was ich darf und was nicht.

    Ansässig in NRW.

    Folgender Sachverhalt.
    Das Haus wurde in extremer Hanglage von meinem Vater gebaut.
    Eine Aufschüttung hinter dem Haus erfolgte bis fast an die Hauswand mit ca. 32°.

    Also befindet sich nur ein schmales Wiesenstück hinter dem Haus.
    Nun versuche ich aus dem was vorhanden ist so viel rauszuholen wie es mir eben möglich ist.
    Da greifen nun verschiedene Gesetze.
    Gegoogelt habe ich auch schon viel. Leider lässt das ganze viel raum wie man es auslegt.

    Geplant ist in richtung zum nicht bebauten Nachbargrundstück eine Terasse zu Bauen. Sollte es möglich sein soll ein Spielturm das ganze ergänzen. Ich Versuche alles stück für stück zu erläutern.

    Laut Bebaungsplan sind jegliche Aufschüttungen nicht erlaubt.

    Nun zu meiner Vorstellung:
    Ich möchte richtung Nachbarsgrenze eine Terasse aus Holz bauen. Durch die Aufschüttung und Hanglage ergibt sich generell schon ein extremer Höhenunterschied.

    Da der Hang zur Nachbarsgrenze leider nicht Optimal ist und immer wieder Steine und ähnliches auf des Nachbars Grundstück rollen möchte ich dort weitere Pflanzringe setzen.
    Wie ich bisher entnehmen konnte ist man wohl auch dazu Verpflichtet dies zu Verhindern.
    Die Ringe sollen dann in schräglage mit dem Hang, um von der Grenze Abstand zu bekommen, gesetzt werden.
    Dahinter soll keine Aufschüttung erfolgen. Ich möchte den Hang so wie er ist nicht Aufschütten. Lediglich die Pflanzkübel müssten gefüllt werden.

    Kommt das dennoch schon einer Aufschüttung gleich ?

    Dann möchte ich die Terasse bis vor die Pflanzringe Bauen ohne dahinter aufzuschütten.
    Bedeutet das ein Rahmenkonstrukt mit H-Ankern gebaut wird und darauf die Terrasse mit Holzdielen.
    Die Terrasse soll natürchlich auf die höhe der Wiese anschließen.

    Mit dem ganzen habe ich aber nicht genügend Abstand zur Nachbarsgrenze.

    Ab hier bin ich leider auch mit der Gesetzeslage irritiert.

    - Baulast (Ja-Nein?)
    - Nebenanlage (Gebäudeähnliche Wirkung!?)
    - Bei Terrassen spricht man von 2 Metern entfernung zur Grenze
    - Allgemein gilt die 3 Meter Abstandsregel (Lichtrecht,Brandschutz etc.)
    - Spieltturm gilt ebenso als Nebenanlage

    Nebenanlagen sind wohl genehmingungsfrei es sei denn es handelt sich um eine Gebäudeähnliche Wirkung.

    Die Gebäudeähnliche Wirkung. Wie genau ist die Definiert ? Ab wann Spricht man hier von solch einer Wirkung?
    Terrasse wird nicht überdacht und steht frei.

    Da ich die Grenzabstände nicht einhalte lese ich von einer Einwillgung des Nachbarn wenn die 2 Meter unterschritten werden.
    Nun kommt aber die Hanglage dazu. Ich bin mit der reinen Aufschüttung schon weit über dem Meter des Gewachsenen Boden des Nachbarn. Grenzeinfriedung rund ums Haus besteht schon aus Pflanzringen.

    Von den Nachbarn selbst weis ich nur das sie dort nicht Bauen möchten und seit jahren versuchen das Grundstück zu verkaufen.

    Der Spielturm würde mindestens 3 Meter von der Grenze weg Stehen. Jedoch auch in Hanglage mit direkter Anbindung zur eigens benutzen Wiese. Durch die ganze Hanggeschichte bekomme ich viel Höhe.
    Im Hang direkt sind viele Naturbäume gewachsen und fast 20 Jahre alt. Der Spielturm würde sich dazu einreihen.
    Was für mich bedeuten würde das der Turm keine wesentliche beeinträchtung geben würde da auch die Bäume in weit aus größerer Höhe dort stehen.

    Leider finde ich durch Googeln keine anhaltspunkte was Hanglagen angeht.
    Oder ist es faktisch einfach so das ich garnichts darf `?

    Ich bin Verzweifelt in wie weit ich da nun überhaupt aggieren darf !?
    Gehe davon aus das Ein Grenzabstand von ca 1 Meter enstehen würde. Logischerweise würde ich beim Bauvorhaben versuchen soweit von der Grenze weg zu bleiben wie es geht.
    Der Höhenunterschied macht mir nunmal sorgen und finde da keine konkreten aussagen.
    Foto der beschriebenen stelle folgt.

    20210620_141355.jpg

    Wo die Bäume ersichtlich sind ist die beschriebene Hanglage mit 32°. Rechts davon sieht man das Freie Stück bis zur nicht bebauten Fläche des Nachbarn. Das eingezäunte ist das Wiesenstück. Eine Terrasse würde in leicht runder Form bis an die ganz Recht-unten im Bild sehenden Pflanzringe enstehen. In der Mitte des freien Hangs ist ebenso eine Linie mit Pflangsringen zu sehen die gesetzt werden musste um ein abrutschen zu verhinden. Diese sind auf gleicher höhe wie das eingezäunte Wiesenstück
    Lg
     
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