fachgerechte Anbringung von Blechabdeckungen?

Diskutiere fachgerechte Anbringung von Blechabdeckungen? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; In waagerechter Ebene werden die Üblicherweise mit Vorstoßblechen oder Haftblechen eingefalzt. Normale Schrauben mit Hauerbuckel gehen auch....

  1. #21 Kalle88, 19.06.2015
    Kalle88

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    In waagerechter Ebene werden die Üblicherweise mit Vorstoßblechen oder Haftblechen eingefalzt. Normale Schrauben mit Hauerbuckel gehen auch. Kleben geht auch - da scheiden sich aber die Geister. Bei Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen sind Spengler völlig okay. Da ist die Wasserbelastung meist sehr sehr gering. Für deinen Fall muss man da aber wie gesagt keine Wissenschaft drauf gemacht werden. Das Blech an sich gehört da nicht hin und hilft auch nicht für den konstruktiven Holzschutz - das müsste meiner Meinung nach anders aussehen.
     
  2. rose24

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    Ja, jede Menge. Ich traue mich kaum noch, die hier auszupacken... Man kann das eigentlich nur noch mit Galgenhumor betrachten.
    Ich hatte schon überlegt, ob ich die Bleche in die Humorecke einstellen soll. :boxing
     
  3. rose24

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    Hi Kalle,

    danke für die Aufklärung.
    Wie gesagt - der Balkon muss sowieso einmal neu - da ist es egal, was die Spengler mit den Blechen noch so alles veranstalten...
     
  4. #24 Gast036816, 20.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die baumurkskiste ist für den fachmann und für die fachfrau die zweite humorecke.

    stell ruhig weiteres ein, du musst kein schlechtes gewissen haben. das sollen andere dir gegenüber haben.
     
  5. rose24

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    Hi Kalle,

    habe heute mit unserem Gutachter telefoniert. Er hat bestätigt, dass auf keinen Fall ins Hirnholz der Pfetten geschraubt werden darf.
    Ich habe das dem GÜ mitgeteilt und bin gespannt, welche Lösung er jetzt präsentiert...

    Grüße in den Norden aus dem sonnigen Oberbayern!
     
  6. rose24

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    So, wir haben dem GÜ nach Rücksprache mit unserem Gutachter mitgeteilt, dass keine Schrauben ins Hirnholz geschraubt werden dürfen (er war auch dieser Meinung).
    Der GÜ will jetzt seinen Privatgutachter fragen - allerdings teilt er auch mit, dass die Anbringung mit Kleber fachgerecht war. Der Spengler sie im Übrigen der Meinung, dass die Schrauben auch fachgereicht wären.
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das ist alles viel zu einfach ;)

    die traditionelle lösung sind hölzerne "zapfen", die
    die stirn deckeln. wenn die nicht am letzten sparren
    (fachgerecht) angenagelt werden konnten, dann
    wurde schräg in die stirn genagelt, wer das nicht
    schaffte, nagelte geradeaus. gehalten hat´s meist,
    fachgerecht war´s nicht immer.

    die lösung mit blechen, die man im gegensatz zu
    holz kanten kann, macht e. einfachere, fachgerechte,
    seitl. befestigung möglich - kostet aber mind. 3 gr
    hirnschmalz oder erfahrung.
     
  8. rose24

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    So ist es. Aber laut unserem Fachanwalt haben wir bei der Wahl der Nachbesserungsmaßnahme kein Mitspracherecht.
    Nur - bevor ich jetzt ins Hirnholz schrauben lasse, ist es wohl besser nichts mehr zu unternehmen.

    Was ich noch nicht kapiert habe: warum der GÜ bei der Mängelbehebung plötzlich soviel Aktionismus zeigt... :think
    Schließlich wurde er gekündigt, weil er die wesentlichen Mängel eben nicht behoben hat.
     
  9. #29 Gast036816, 23.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    weil sein anwalt ihm seine chancen vor gericht aufgezählt hatte?
     
  10. rose24

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    Das vermute ich zwar auch - allerdings handelt es sich ja hier vergleichsweise um Peanuts. Übrigens hat sein Anwalt vom privaten Baurecht überhaupt keine Ahnung.
    Aber das will nichts heißen - Frechheit siegt ja bekanntlich. :hammer:
     
  11. Eric

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    Kann ich Dir sagen: Die Kündigung führt lediglich dazu, dass die noch ausstehenden Teile der Leistungen nicht ausgeführt werden. Die weitere Erfüllung des Vertrages wird also zum Kündigungstermin gekappt.

    Hinsichtlich der bereits begonnen Teile der Leistung bleibt es bei dem Vertrag. Der Unternehmer ist also zur Beseitigung von Mängeln an den bereits fertiggestellten Teilen der Leistung verpflichtet und berechtigt. Also müssen ihm insoweit Mängel angezeigt und er unter Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert werden. Erst nach fruchtlosem Fristablauf erlischt sein Nachbesserungsrecht und der AG kann zur Ersatzvornahme usw. übergeben.

    Wurde dem AN vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt und hat er diese fruchtlos verstreichen lassen, verstehe ich nicht, warum Du ihn noch mit Acryl hast herumpfuschen lassen. Du hättest jede weitere Arbeiten verweigern können.
     
  12. rose24

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    ...weil es sich hier um Mängel handelt, die vor der Kündigung noch nicht bekannt waren (wobei die Acryl-Ausbesserung ja den Putzabschluss betraf... anderes Thema!)

    Die Rechtslage ist mir schon bekannt. Trotzdem danke für Deinen Beitrag!
     
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