Fachmännisch Gelände aufschütten gegen bestehende Grenzmauer

Diskutiere Fachmännisch Gelände aufschütten gegen bestehende Grenzmauer im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, vor 20 Jahren haben wir unser Grundstück gegen ein unbebautes Nachbargrundstück aufgeschüttet und mit einer Mauer aus Pflanzsteinen...

  1. #1 mmusterm, 13.04.2025
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    Hallo,

    vor 20 Jahren haben wir unser Grundstück gegen ein unbebautes Nachbargrundstück aufgeschüttet und mit einer Mauer aus Pflanzsteinen gesichert. Nun baut der Nachbar und will sein Gelände gegen unsere bestehende Grenzmauer aufschütten, wogegen wir nichts einzuwenden haben.

    Was muss bei der Aufschüttung bedacht werden?

    1. Sollte eine Drainage zur Entwässerung auf der Höhe des Originalgelände eingebaut werden?
    2. Sollten die Pflanzsteine mit einer Noppenfolie geschützt werden oder kann man einfach Erde gegen die Pflanztröge anfüllen?
    3. Der Nachbar wird unterhalb der bestehenden Mauer bleiben. Gibt es dabei noch etwas zu bedenken z.B. im Hinblick auf spätere Wartungs-/Instandsetzungsarbeiten oder ggf. das Anbringen einer Einfriedung Grenzmauer_Pflanzsteine.png ?

    Oder wäre es rechtlich/technisch einfacher, wenn der Nachbar seine eigene Stützmauer anbringt, also Mauer gegen Mauer?

    Gruß Max.
     
  2. #2 007Chris, 14.04.2025
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    Kommt bisschen drauf an, wie stabil eure Pflanzsteinmauer wirklich ist und wie hoch genau er aufschütten will. Wenn er unterhalb bleibt, ist das schon mal gut – aber sobald da zusätzlicher Druck durch Erdreich dazukommt, würd ich trotzdem ne Drainage einplanen. Am besten auf Höhe des gewachsenen Bodens, mit Vlies drumrum und einem Anschluss, wo das Wasser auch ablaufen kann.

    Noppenbahn würd ich auch empfehlen, damit Feuchtigkeit nicht direkt an den Steinen steht – die Pflanzsteine sind ja selten wirklich dicht, und wenn da dauerhaft Feuchtigkeit anliegt, setzt sich das irgendwann.

    Wegen Wartung: Wenn’s irgendwann zu Problemen kommt (Setzungen, Wurzeln, Schäden an der Mauer), ist’s natürlich besser, wenn man noch rankommt. Also entweder Abstand lassen oder mit dem Nachbarn klären, wie man’s im Zweifel regelt.
    Und ja – rein rechtlich ist man oft auf der sicheren Seite, wenn jeder seine eigene Stützmauer macht. Kommt halt drauf an, wie gut ihr euch versteht und ob’s baulich überhaupt Sinn ergibt.

    Grüße
    Chris
     
  3. #3 Fred Astair, 14.04.2025
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    Wozu soll denn überhaupt die Mauer nützen? Und dann gleich zwei :mauer
    Welcher Druck?
    Bist Du Noppenbahnverkäufer?
     
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  4. #4 mmusterm, 14.04.2025
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    @Fred Astair
    1. Ich gebe Dir Recht: Wenn Erde vom Nachbargrundstück angeschüttet wird, muss die bisherige Stützmauer nichts mehr "stützen". Physikalisch sollten sich die Gewichtskräfte der beiden Erdmassen ausgleichen.

    2. An eine Drainage habe ich natürlich nicht wegen dem "Druck" gedacht, sondern um die anfallende, zukünftig versickernde Feuchtigkeit kontrolliert z.B. in eine Schottersickergrube zu entwässern. Im schlechtesten Fall läuft das Sicker-Wasser zum tieferliegenden Nachbar. Das ist aber im engeren Sinn nicht mein Problem, sondern - wenn es denn auftritt - das Problem des Neubau-Nachbarn.

    3. Zur Noppenbahn: Ich denke, die sollte nur zum Zeitpunkt des Anfüllens schützen, wenn z.B. der Minibaggerfahrer mit der Schaufel gegen die Pflanztröge stößt.

    Fred, kannst Du meine Überlegungen bitte noch kommentieren?

    Vielen Dank.

    Gruß Max.
     
  5. #5 chris84, 14.04.2025
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    Sorry, der musste sein. Gegen die Baggerschaufel kann die nNoppenbahn gar nichts ausrichten, nichtmal bei nem Bagger der 1t-Klasse.
    Eine Noppenbahn dient ausschließlich dem Schutz der eigentlichen Abdichtung vor Einwirkungen aus dem Verfüllmaterial (Steine). Wo keine Abdichtung ist, hilft auch keine Noppenbahn
     
  6. #6 mmusterm, 14.04.2025
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    @chris84
    OK, gebe mich geschlagen ;-).
    Dann bleibt nur die Schutzwirkung der Noppenbahn, wenn das Verfüllmaterial gegen die Mauer angeschoben wird. Eine Wirkung als Abdichtung im Sinne von Schutz gegen Sickerwasser unterstelle nicht einmal ich (als Laie) der Noppenbahn.

    Es muss auch nichts abgedichtet werden: Links Erde, rechts Erde, dazwischen die Pflanztröge. Ich möchte nur nicht, dass mir die Pflanztröge beim Anfüllen zerschlagen oder beschädigt werden. Dann geht die Stabilität verloren und der darin gefüllte Schotter rieselt raus.

    Gruß Max.
     
  7. 415B

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    Wenn der Nachbar seine geile Mauer entfernt was dann?
    Oder der Nachbar verkauft und dem nächsten gefällt diese imposante Bauwerk nicht?
     
  8. #8 Fred Astair, 14.04.2025
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    Ist denn bisher keine Feuchtigkeit angefallen?
    Das ist es doch dann bisher auch schon.
    wie kommst Du darauf?Solange der Nachbar mit seiner Auffüllung unterhalb Deines geländes bleibt, seid immernoch Ihr es, die aufgefüllt haben und dafür zu sorgen haben, dass Euer Niederschlagswasser bei Euch bleibt.

    415B hat mal wieder nichts verstanden.
     
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  9. #9 mmusterm, 14.04.2025
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    @Fred Astair
    Bisher ist tatsächlich keine Feuchtigkeit/Sickerwasser angefallen. Zumindest hat es sich auf dem mit Sträuchern und mannshohem Gras bewachsenen Grundstück so verteilt, dass es nicht auffiel/kein Problem bereitet hat.

    Wenn man nun den Baugrund durch Baumaschinen verdichtet, mit Erde auffüllt, das natürliche Gelände umgestaltet etc., könnte ich mir eine Änderung der Wasserhaltung vorstellen. Deshalb mein Vorschlag eine Drainage einzubauen.

    Wenn das Wasser vom Nachbargrundstück auf ein anderes Grundstück fließt, sieht man dem Wasser nicht an, wo es final herkommt. Im Zweifel wird man sagen, dass es auf dem Grundstück entsteht, von dem es wegfließt.
     
  10. #10 Fred Astair, 15.04.2025
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    Du kannst bei Dir auf Deinem Grundstück gern eine sinnlose Drainage auf Deine Kosten einbauen.
    Deinen Nachbarn kannst Du zu nichts verpflichten, solange er nicht höher aufschüttet, als Du es getan hast.

    Wen interessiert Wasser, welches vom Nachbarn irgendwo anders hinfließen könnte?
     
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  11. #11 mmusterm, 15.04.2025
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    Hier stimme ich Dir zu.
    Sinnlos ist das nicht.
    Mich nicht, aber den Nachbarn und denjenigen, den das Wasser trifft.
     
  12. #12 Fred Astair, 15.04.2025
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    Dann machs doch.
    Was kümmerst Du Dich um mögliche Streitereien zwischen Deinem Nachbarn und einem Dritten? Hast Du nichts zu tun?
     
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