Fahrradstellplatz auf dem Grundstück

Diskutiere Fahrradstellplatz auf dem Grundstück im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, wenn es nicht hier rein passt dann bitte löschen. Vor paar Jahren hat mein Vater auf einem Grundstück eine DHH errichtet und...

  1. Reco43

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    Hallo zusammen,

    wenn es nicht hier rein passt dann bitte löschen.

    Vor paar Jahren hat mein Vater auf einem Grundstück eine DHH errichtet und ein ZFH.
    Damals hat ein Erwerber des DHH nach einem Fahrradstellplatz gefragt.
    Mein Vater hat damals zugesagt und einen handschriftlich verfassten Zettel unterschrieben, dass der Person ein Fahrradstellplatz versprochen wird.
    Es wurde danach ein Fahrradständer vor dem ZFH für 5 Fahrräder von uns angebracht. Dieser befindet sich auf unserem Grundsrück (5, da ursprünglich hier auf dem Grundstück 5 Parteien geplant waren).
    Das haben die Erwerber dann zum Anlass genommen alle Fahrräder dort abzustellen. Die Mieter im ZFH haben die Erwerber mehrfach darum gebeten die Fahrräder zu entfernen nachdem wir auch mit den Leuten gesprochen haben, da hier einfach Fahrräder abgestellt werden die weder genutzt noch fahrtauglich sind.
    Können wir den Fahrradständer abmontieren, da dieser auf unserem Grundstück steht? Wie verhält sich es mit dem Schmierzettel der von meinem Vater unterschrieben worden ist?
    Ein Bild habe ich angehängt.
     

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  2. #2 nordanney, 31.03.2024
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    Euch hat ja auch niemand davon abgehalten, auf eigene Kosten auf Eurem Grundstück den Ständer zu montieren? Wer soll Euch denn jetzt an der Demontage Eures Fahrradständers auf Eurem Grundstück hindern?
    Sehe ich als Vertrag an, der zu erfüllen ist. Warum wurde denn bei der DHH kein Stellplatz zur Verfügung gestellt?
    Dann stellt die Fahrräder ohne Eigentümer doch einfach auf den Sperrmüll. Vorher bitte allen Parteien mitteilen, dass sich herrenlose Fahrräder auf Eurem Grundstück befinden, die Ihr entsorgen würdet.
     
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  3. Alex88

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    bei einer unserer Eigentumswohnungen hatten wir genau das Problem,
    Vom Verwalter wurde ein Aushang mit Fristsetzung (ca, 4-6 Wo.) gemacht und danach alle nicht benutzten oder
    Schrottfahrräder entfernt.
    Eine längere Fristsetzung ist erforderlich wegen Urlaub, Krankheit o,ähnl.
     
  4. #4 Kriminelle, 31.03.2024
    Kriminelle

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    Es scheint ja so, als wenn ZFH und DH nah beinander sind und Ihr Euch einen Hof teilt - Du schreibst:
    Mit „unserem Grundstück“ meinst Du das familiäre, worauf insgesamt 4 WE gebaut wurden?!
    Also macht es doch Sinn, den dort für jede WE, für jeden erreichbar, stehen zu lassen?!
    Für Missstände oder Spermüllnutzung gibt es Hausordnungen, ggf. durch ein Schild hingewiesen.
    Warum sollte der Fahrradständer entfernt werden? Er wird ja anscheinend auch so genutzt, wofür er da ist?!
     
  5. Reco43

    Reco43

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    Wir teilen uns einen Hof. Dieser wurde damals aufgeteilt. Da wo die Fahrräder stehen ist laut Plan ein Pkw-Stellplatz. Die Mülltonnen gehören zum ZFH. Die Mülltonnen der DHH stehen auf ihrer Seite vom Hof
     
  6. #6 Baggerbedrieb, 31.03.2024
    Baggerbedrieb

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    Inklusive Einlagerung der entfernten Sache über ein halbes Jahr!
     
Thema:

Fahrradstellplatz auf dem Grundstück

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