Fahrstuhl Penthouse - Brandschutz - Energie

Diskutiere Fahrstuhl Penthouse - Brandschutz - Energie im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Die Frage de sich mir stellt: ist es ein Mangel??? So, wie es aussieht und aufgrund der Zugerscheinungen: ja. Messtechnische Sicherheit gibt ein...

  1. #21 Ralf Wortmann, 03.09.2015
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    So, wie es aussieht und aufgrund der Zugerscheinungen: ja.
    Messtechnische Sicherheit gibt ein Blower-door-Test, den man schon für wenige hundert Euro machen lassen kann.

    Es handelt sich indes um einen Mangel, der vor allem das Gemeinschaftseigentum betrifft (der Fahrstuhl ist Gemeinschaftseigentum), sodass es, falls die übrigen WEG-Mitglieder mitspielen, sinnvoll wäre, diese Ansprüche durch die Wohnungseigentumsgemeinschaft gegenüber dem Bauträger durchsetzen zu lassen. Aber ein erstes fristsetzendes Aufforderungsschreiben kannst du durchaus auch selbst verfassen und dich dabei auf „actio pro socio“ berufen.
     
  2. #22 Gast036816, 03.09.2015
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    Gast036816 Gast

    Medicusi - ohne jetzt panik anzustiften, da kann und darf man nicht wohnen. ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas einmal genehmigt wurde.

    du solltest dir einen brandschutzsachverständigen besorgen, der den sachstand aufnimmt und ein brandschutzkonzept aufstellt, bzw. das brandschutzkonzept prüft und mit dem bestand vergleicht, welches zur gebäudeerrichtung vorlag. eventuell kannst du mit dem brandschutzsachverständigen die zuständige bauaufsicht einschalten. ich halte deine wohnung für nicht bewohnbar, wenn im brandfall feuer und rauch vom erdgeschoss bis in deine wohnung ohne hindernisse durchmarschieren kann.

    du solltest morgen schon handeln. das, was dir da verkauft wurde ist obermurks!

    hast du wenigstens einen rauchmelder in der wohnung, wenn nicht kleb morgen einen unter die decke, 1 m von der aufzugstür nur entfernt.
     
  3. #23 Kater432, 03.09.2015
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    Die Zeichnung stellt aber nicht das dar, was auf dem Bild zu sehen ist, oder ?

    Auf der Zeichnung / Schnitt sieht es so aus, das man vom Fahrstuhl im oberen Geschoss in den Hausflur gelangt, wo auch die Treppe ankommt. Von dort geht nach hinten die Tür zur Wohnung / Penthouse ab.

    Auf dem Bild sieht es aber ganz anders aus. So wie du schreibst, ist gegenuber des Fahrstuhles eine Tür die zur Treppe / Hausflür führt.

    Mir scheint das nachträglich der Grundriss im Penthouse verändert wurde. Wer hat dies beauftragt ?
     
  4. #24 Medicusi, 03.09.2015
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    das ist die Sicht vom Treppenhaus in meinen Flur ...


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  5. #25 Medicusi, 03.09.2015
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  6. #26 Medicusi, 03.09.2015
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    Sieht die Angelegenheit noch jemand so Kritisch wie Rolf? Ich möchte natürlich auf keinen Fall meine Familie gefährden. Sollte ich das zuständige Bauamt informieren? Oder ist das RP zuständig?


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  7. Taipan

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    guggst Du #7 und #20. Das habe ich nicht aus Spaß geschrieben. Wenn ich mir den Grundriss anschaue, dann verstehe ich nicht, wie man im Amt dermaßen pennen konnte. Außerdem hat der Aufzug ein weiteres Schallschutzproblem ... aber auch das ist erstmal nebensächlich.
     
  8. kike

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    Da sind doch gem. HBO ein Paar mehr Rauchmelder erforderlich!?

    Sind die in den relevanten Räumen vorhanden?
     
  9. #29 Medicusi, 03.09.2015
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    Was hätte man denn für den Schallschutz tun müssen?


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  10. #30 Gast036816, 03.09.2015
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    wenn ich mir den grundriss anschaue, sehe ich das noch kritischer. wenn rauch über den aufzugsschacht bis in deine wohnung dringt, kommst du nicht einmal zum treppenhaus, damit du flüchten kannst, dann musst du mit deiner familie auf dem balkon oder am fenster warten, bis die feuerwehr euch dort abholt.

    ich habe den verdacht, dass gegenüber der baugesuchsplanung 2 türen entfallen sind!
     
  11. Taipan

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    bspw. nen doppelschaligen Aufzugschacht.
     
  12. Baumal

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    ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie auf dem
    amt dermaßen gepennt haben.

    für mich schaut das nach 2 geplanten arpartments aus,
    nun als eine wohnung verkauft wurden.
     
  13. #33 Kater432, 04.09.2015
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    Das habe ich oben auch schon gemeint. Der Grundriss und das Bild passt nicht zu der Schnittzeichnung. Daher die Frage ob der TE Veto. Gewünscht hat, das dies geändert wird. Im Grundriss schätze ich mal das links eine Mauerbwar und rechts die Eingangstür. Oder es waren oben 2 Wohneinheiten geplant. In den anderen beiden Stockwerken scheint es ja pro Etage 2 zu geben.
     
  14. #34 Der Bauberater, 04.09.2015
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    Ich sehe das auch so!
    Bauaufsicht informieren!

    RP erst, wenn die Bauaufsicht nicht in die Pötte kommt!
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 04.09.2015
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    Geh mal zum zuständigen Bauamt und beantrage Akteneinsicht in die Bauakte und dann prüf mal, ob der Verdacht "Aus zwei mach eins" richtig ist.
    Dann besässest Du nämlich einen Schwarzbau.

    Ausserdem informier Deine Hausratversicherung wegen des erhöhten Einbruchsrisikos. Denn selbst wenn man Deine Etage nur über einen Schlüsselschalter anfahren kann, muss man nur das Paneel öffnen, um den Schalter rückseitig zu brücken und bis in Deine Bude zu fahren - und das ist keine besondere Kunst!

    Eine Möglichkeit, bei dem Grundriss irgendwas zu heilen, sehe ich derzeit nicht.
    Das mit dem Rauch könnte noch über zwei rauchdichte Türen im Flur gelöst werden, die über Rauchmelder in den Schliessern zugehen. Die heilen aber weder die Luftundichte noch die Gefahr des unbefugten Betretens.
    Es sei denn, man würde flurseitig in die Wandöffnung der Schachttür eine rauchdichte, mit einem Türschliesser mit Zulassung versehene, abschließbare Tür einbauen, die man vom Aufzug aus nur mit einem Schlüssel (mechanisch) öffnen kann.

    Hier aber bitte mit dem TÜV klären, ob das zuläsig ist. Denn die kommen alle X Monate auch in Deine Wohnung, um die Abnahme durchzuführen, ebenso der Aufzugsmechaniker für Wartungen und Reparaturen!
     
  16. Baumal

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    wenns den schlüsselschalter überhaupt gibt...:D
    schnitt und grundriß passen jedenfalls nicht zusammen.
    da waren 2 wohnungen geplant.
     
  17. #37 Alfons Fischer, 04.09.2015
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    Darf ich mal nachfragen:
    Was, wo und wie wurde denn gemessen? nur die betroffene Wohnung? Oder das gesamte Gebäude?
    Für mich hört sich das nämlich so an, als sei nur die Wohnung gemessen worden. Damit ist der dabei ermittelte Wert nur ein in Hinblick auf die Anforderung der Luftdichtheit unbedeutendes Faktum.
    Die Anforderung der DIN 4108-7 an die Luftwechselrate ist nämlich eine Eigenschaft der gesamten Gebäudehülle und bezieht sich nicht auf Teile eines Gebäudes und schon gar nicht auf innen liegende Gebäudeteile.

    in DIN 4108-7 werden Anforderungen nur an die Luftdichtheit der (äußeren) Gebäudehülle gestellt. Die 4108-7 stellt auch nur Ausführungsbeispiele dar. An Einbauteile stellt die DIN 4108-7 gar keine Anforderungen gestellt.
    die 4108-7 sagt "die Ausführungsbeispiele behandeln keine funktionsbedingten Fugen und Öffnungen idner wärmeübertragenden Umfassungsfläche, z.B. Schließfugen von Türen und Fenstern, Gurtdurchführungen bei Rollladenkästen sowie Briefkästen".

    Auch muss man aufpassen, da der übliche Blower-Door-Messunterdruck im Normalbetrieb ja gar nicht anliegt und damit die dabei über Funktionsfugen auftretenden Leckageluftströmungen im Realbetrieb vielleicht gar keine (so große) Rolle mehr spielen.

    hier wird meines Erachtens (ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren) man vielleicht schon eher in Richtung "übliche" Qualität oder Gebrauchstauglichkeit bewerten müssen. Vielleicht auch Brand-/Rauchschutz...
     
  18. #38 Alfons Fischer, 04.09.2015
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    Damit muss man sich auch die Frage stellen, ob eine bei Unterdruckmessung mit 50Pa Druckdifferenz einer einzelnen Wohnung in einem MFWH an einer innen liegenden Funktionsfuge festgestellte Leckageluftströmung wirklich ein "ernstzunehmender" Mangel ist...? Auf die 4108-7 bezogen vermutlich nicht...
     
  19. #39 Alfons Fischer, 04.09.2015
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    ...
    vor langer Zeit habe ich mich mal mit einem Kollegen unterhalten, der sich fast ausschließlich mit Bauakustik beschäftigt. Er sagte mir, dass 1-schalige Aufzugwände u.U. durchaus ausgeführt werden könnten. Zum Beispiel würde man eine "leise laufende" Aufzugmechanik einbauen und die schutzbedürftigen Räume nicht direkt am Aufzugschacht anordnen.
    Was die schutzbedürftigen Räume angeht, sehe ich dort jeweils mindestens einen m.E. untergeordneten Pufferraum dazwischen...
     
  20. #40 ThomasMD, 04.09.2015
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    Der Schall spielt bei modernen Aufzügen, wenn möglich mit Riemenantrieb kaum noch eine Rolle.
    Bei uns hängt der Antrieb direkt an der einschaligen Fertigteilwand zum Gäste-WC. Zum Raum hin befindet sich noch eine TB-Abkofferung für die Steigstränge.
    Im WC selbst ist absolut nichts zu hören, wenn der Aufzug fährt. Selbst bei offener Reviklappe ist Stille.

    Rauch-,luftdicht und einbruchsicher bekommt man Aufzugstüren allerdings nicht. Wir müssen bei einem Neubau mit ähnlicher Konstellation eine separate Tür mit diesen Eigenschaften vor die Aufzugstür setzen.
     
Thema: Fahrstuhl Penthouse - Brandschutz - Energie
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