Fahrstuhl Penthouse - Brandschutz - Energie

Diskutiere Fahrstuhl Penthouse - Brandschutz - Energie im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Darf ich mal nachfragen: Was, wo und wie wurde denn gemessen? nur die betroffene Wohnung? Oder das gesamte Gebäude? Für mich hört sich das...

  1. #41 Ralf Wortmann, 04.09.2015
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    Deshalb bin ich ja auch gespannt auf das Gutachten. In unserem Fall war es so, dass nach Aussage unseres klägerseitigen Privatgutachter, wenn ich mich recht erinnere, dieser nur die Wohnung selbst maß, weil der Aufzugsschacht seiner Meinung nach nicht mehr zur wärmeübertragenden Umfassungsfläche gehöre, da er unbeheizt sei und darüber hinaus (ohne Zwischentüren) bis hinunter in den unbeheizten Keller führte.
     
  2. #42 Alfons Fischer, 04.09.2015
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    diese Einschätzung bezüglich der Beurteilung eines Aufzugschachts teile ich für quasi alle von mir bisher untersuchten Gebäude nicht. Der Aufzug lag immer innerhalb der thermischen Hülle.
    Bezüglich des Aufzugschachtes, welcher bis in den unbeheizten Keller reicht, könnte man übrigens auch argumentieren, dass der Aufzug ja gar kein Raum, sondern ein technisches Einbauteil ist (wie ein Briefkasten auch, nur halt etwas größer), an den es nach EnEV gar keine Anforderung gibt.

    Aber selbst wenn Gegenteiliges der Fall wäre, dann hätte er das gesamte Gebäude, dann halt ohne Aufzugschacht, messen müssen. Auch dafür vermute ich, dass er das nicht tat.
    Das Messen zum Ermitteln der Luftdichtheit einer einzelnen Wohnung geht i.d.R. nur als Schutzdruckmessung. Aber auch dann darf er eine einzelne Wohnung eines Mfwh nicht der Beurteilung der DIN 4108-7 unterziehen, da hierin ja keine Anforderungen für Teile eines Gebäudes gestellt werden.

    In der Praxis wird das trotzdem immer mal gemacht, auch ich habe schon Teile eines Gebäudes gemessen. Da hatten wir aber jeweils aus dem Ergebnis der Einzelmessung auf das Gesamtergebnis geschlossen, aber niemals ein Einzelergebnis als KO-Kriterium für die gesamte Gebäudehülle bewertet.

    Beispiel zur Erläuterung der Problematik: Angenommen, es gäbe in der Wohnung noch andere, für sich aber nicht hinsichtlich 4108-7 zu beurteilende Undichtheiten (z.B. Wäscheschacht in einen anderen beheizten aber nicht mitgemessenen Gebäudeteil, undichte Wohnungseingangstüren ins nicht mitgemessene Treppenhaus, Installationsdurchdringungen in andere Gebäudeteile), so käme es auch über diese zu empfindlichen Luftvolumenströmen in die gemessene Wohnung aus anderen beheizten Gebäudeteilen. Für die Beurteilung der Gebäudehülle wären diese aber eigentlich unrelevant. Durch das Ausweisen eines scheinbaren (behaupteten) Grenzwertes für die Wohnung (den es aber gar nicht gibt), nimmt man dies wissentlich oder unwissentlich in Kauf und führt dann als Alleinverantwortlichen die Aufzugtür ins Feld.

    Und dann könnten ja auch andere Fehlstellen (die aber außerhalb Ihrer Fragestellung liegen) ursächlich für den schlechten Wert sein.

    Leider kenne ich jetzt diesen Fall nicht, das würde hier aber auch zu weit führen.
     
  3. #43 Ralf Wortmann, 04.09.2015
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    Sehr interessant, vielen Dank. Das klingt für mich plausibel, wenngleich es der Ingenieur, der den privaten Blower-door-Test durchführte, wohl evtl. anders gesehen hat.

    Wir hatten die mangelnde Luftdichtigkeit im Prozess sowieso bezüglich des "gesamten Gebäudes" gerügt, sodass diese etwaige Fehleinschätzung des Ingenieurs, der den privaten Blower-door-Test durchführte, ohnehin prozessual folgenlos bleiben dürfte.
     
  4. #44 Medicusi, 04.09.2015
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    Also Rücksprache mit dem Bauträger ergab, das es sich aus seiner Sicht um ein Gebäude der Klasse 3 handelt wofür es keine Gebäudespezifische Brandschutzplanung gibt. Man habe sich an die Brandschutzrichtlinien der HBO gehalten.

    Außerdem habe der TÜV ja die Aufzugsanlage anstandslos abgenommen, nur prüft dieser sicher nicht den Brandschutz des übrigen Gebäudes ....




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  5. kike

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    Hast Du die Rauchmelder eigentlich?
     
  6. kike

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    Von Deiner Wohnung geht doch noch mal eine Treppe eins höher - oder? Ist der Bereich im Dachboden begehbar?
     
  7. #47 Kater432, 04.09.2015
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    Beantworte doch auch mal bitte die Fragen bzgl. der aufteilung. War das dort oben als 2 getrenne Wohnungen geplant, und ihr wolltet aber die ganze Etage haben, weswegen das dann auf euren Wunsch geändert wurde ?

    Weil der Schnitt mit den etagen sagt eindeutig, das dies vom Fahrstuhl in den Hausflur geht. Wie im stockwerk darunter.
     
  8. #48 Medicusi, 04.09.2015
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    Also als ich die Wohnung zum ersten Mal gesehen haben war es eine Wohnung, ob jemals zwei geplant waren entzieht sich meiner Kenntnis. Der Grundriss ist auch ein bisschen anders als auf den Bildern zu sehen. Es ist alles viel offener und unten gibt ein einen großen Ess- und Wohnbereich und keine Sauna. Die Treppe nach Oben führ zu einem ausgebauten Dachboden.

    Selbstverständlich habe ich Rauchmelder (10 Stück) in allen wichtigen Räumen (auch im Flur vor dem Fahrstuhl) angebracht.

    Also ich habe heute mal den "Lärm" vom Fahrstuhl im Flur gemessen ... dieser bewegt sich in der Spitze bei 43 dB was ich nicht als unangenehm empfinde.


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  9. #49 lawrence, 04.09.2015
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    Hast du denn keinen korrekten Pläne deiner Wohnung?
     
  10. #50 Medicusi, 04.09.2015
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    Nein leider nicht das ist alles was ich habe


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  11. #51 Pruefhammer, 04.09.2015
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    ich drücke es mal höflich aus: es ist nicht sehr schlau eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen insbesondere wenn es ein Neubau ist, wo entsprechende Baupläne nicht Vertragsbestandteil sind. Dann passiert nämlich genau sowas.
    Ob es aus baurechtlichen oder sonstigen rechtlichen Gründen eine andere als hier vorgefundene Ausführung sein muß ist sicher eine andere Frage. Dazu will ich micht nicht äußern, da Brandschutzanforderungen etc. im Geschoßwohnungsbau nicht mein Gebiet sind. Ich kann nur sagen, dass bei uns in der Gegend auch mehrere Häuser stehen in gleicher Ausführung, also direkt vom Aufzug in die Wohung ohne Schleuse oder dergl. Die Häuser sind jetzt so 5-6J alt.
     
  12. kike

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    Dann dürfte das mit den 7 Metern (w/Gebäudeklasse) aber sehr fraglich sein.
     
  13. Julius

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    Sollten Archis nicht ein besonders gutes räumliches Vorstellungsvermögen besitzen...?
     
  14. #54 Der Bauberater, 07.09.2015
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    @ Medicusi:
    Hast du im ausgebauten DG eine Rettungstreppe/einen Notausstieg zum darunterliegenden Geschoß? Eine anleiterbare Stelle im obersten (bewohnten) Geschoß?
     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2015
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    Stopp - vorher liegt die Frage - ist es als Wohngeschoß verkauft oder als solches auch genehmigt.

    Ich meine, wer solchen Murks macht, verkauft auch ungenehmigte "Wohnräume"!

    @ TE - lass einen Fachmenschen Einsicht in die Genehmigungsunterlagen nehmen und diese kopieren, damit erstmal eine Diskussionsbasis für alle Beteiligten besteht und Du weißt, wie schwarz Dein Schwarzbau ist und ob überhaupt Chancen bestehen, das ganze nachträglich baurechtlich zu heilen.

    Oder ob Du gleich den Totenschein ausstellen musst!
     
  16. rose24

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    Das kann ich nur unterstützen. Es ist gar nicht so selten, dass solche "Wohnungen" keine Baugenehmigung haben. In meiner Praxis im Bauamt ist mir so etwas öfter untergekommen. Denn die Behörde muss die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG auch ausstellen, wenn keine Genehmigung vorliegt - und nicht immer folgt darauf ein bauaufsichtliches Einschreiten.
     
  17. Taipan

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    mh ... in Sachsen und Thüringen muss nach meiner bisherigen Erfahrung die Abgeschlossenheitserklärung und damit der Notarvertrag mit der Baugenehmigung übereinstimmen. Die Pläne der Abgeschlossenheitserklärung wurden bisher immer mit den BG-Plänen abgeglichen und der Notar wollte bisher immer beides haben, bevor er eine Teilung in Gang setzt.
     
  18. rose24

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    So wäre es wohl richtig. Aber zumindest bei uns wurde meist in der Abgeschlossenheitsbescheinigung nur auf die abweichende Genehmigungslage hingewiesen. Und wenn dann die Kommunikation zwischen den verschiedenen Sachbearbeitern nicht klappt...:mauer
     
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