Fahrtkosten in Nachträgen

Diskutiere Fahrtkosten in Nachträgen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, Ich habe eine allgemeine Frage zu Nachtragsangeboten bei VOB Verträgen: Ist es rechtens, Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten...

  1. #1 Nordland, 06.12.2024
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    Hallo Zusammen,

    Ich habe eine allgemeine Frage zu Nachtragsangeboten bei VOB Verträgen:

    Ist es rechtens, Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten in einem Nachtragsangebot separat auszuweisen, auch wenn dies im Hauptauftrag nicht gesondert gefordert wurde und über die Einheitspreise zu kalkulieren war?

    Mit besten Grüßen und schon mal ein schönes Wochenende.
     
  2. #2 Fred Astair, 06.12.2024
    Fred Astair

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    In ein Angebot kannst Du alles reischreiben, was Dir in den Sinn kommt. Die Frage ist, was musst oder solltest Du als Auftraggeber akzeptieren und da kommt es auf die besonderen Umstände des jeweiligen Falles an. Mit allgemeinen Fragen kommst Du nicht weit. Werde bitte konkret.
     
  3. SIL

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    Ja.

    Hier gibt es einige Bewegung nachdem das BGB 2018 darauf abgestellt wurde 'zieht" so langsam die VOB nach ,
    20.06.2022 – 1 U 2211/21 (BGH, Beschluss vom 15.02.20223 – VII ZR 138/22

    1. Sowohl im Fall der Mengenmehrung als auch der geänderten Leistung ist die Ermittlung des neuen Preises für die Mehrleistung im VOB/B-Vertrag auf der Grundlage der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge vorzunehmen.
    2. Der Auftragnehmer hat die tatsächlich erforderlichen Kosten schlüssig darzulegen. Will er mangels Nachweisbarkeit der Kosten auf Marktpreise abstellen, erfordert dies eine substantiierte Darlegung der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Marktpreise.
    3. Baustellenbezogene Gemeinkosten können nicht als Zuschlag, sondern nur nach tatsächlichen Kosten in Ansatz gebracht werden.
    4. Soweit Allgemeine Geschäftskosten abgerechnet werden, ist dies zwar grundsätzlich über angemessene Zuschläge möglich. Allerdings kann die Angemessenheit des Zuschlags nicht mit dem Verweis auf die Kalkulation des Auftragnehmers begründet werden.
    Im Fazit wird hier abgestellt auf 'die tatsächlich erforderlichen Kosten' und nicht auf 'erforderliche Kosten' , im Prinzip ist ein Nachtragsangebot mit detaillierten Kosten und begründet für dich als AG immer vorzuziehen.
     
  4. #4 Nordland, 06.12.2024
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    Gehen wir mal von einem relativ hohen Auftragswert aus. Der AN kalkuliert in der Vergabe die Fahrt/Unterbringungskosten für den geforderten Leistungsumfang, diese werden in den Einheitspreis einkalkuliert.

    Wenn jetzt Leistungen in deutlich geringerem Volumen, aber, um in dem Beispiel zu bleiben, trotzdem hohem Personalaufwand (und daher eingehend Fahrt/Hotelkosten) als Nachtrag angeboten werden, wäre der prozentuale Teil aus dem ursprünglichen Aufschlag ja in € deutlich geringer und u.U. nicht mehr kostendeckend.

    Daher die Frage - Wird in dem Fall der Aufschlag auf der Einzelposition erhöht oder sollten diese Kosten separat ausgewiesen und angeboten werden. Im Grunde gilt/galt ja, dass Nachträge gleich zum Hauptauftrag zu kalkulieren sind.

    Danke schon mal für euren Input.
     
  5. SIL

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    Nein ! Seit 2019 nicht mehr
    BGH vom 08.08.2019 – VII ZR 34/18 war sich die obergerichtliche Rechtsprechung ganz überwiegend darin einig, dass die Vergütung für Nachträge beim VOB/B-Bauvertrag nach § 2 Abs. 5 oder Abs. 6 VOB/B nach Maßgabe der dem Vertrag zugrunde liegenden Urkalkulation im Wege der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung zu ermitteln ist. In Abhängigkeit von den (vor-)kalkulatorischen Annahmen konnte dies im Einzelfall zu einer Gewinn- oder Verlustmaximierung beim Auftragnehmer führen (OLG Koblenz, Urt. v. 24.5.2006 - 6 U 1273/03).
    Offensichtlich bist du einige Jahre im Rückstand mit deinem Wissen :closed: wie oben separat ausweisen.
     
    simon84 gefällt das.
  6. #6 Fabian Weber, 06.12.2024
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    Geht es jetzt um einen Nachtrag über Fahrtkosten oder um eine zusätzliche Leistung, in der auch Fahrtkosten ausgewiesen werden?

    Sind wir noch in der ursprünglichen geplanten Bauzeit?
     
  7. #7 Nordland, 09.12.2024
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    Moin,

    danke für eure Antworten. Und ja - ich hatte einige Jahre keine Berührungspunkte zu dem Thema und muss mich wohl wieder intensiver damit auseinandersetzen.

    Wir befinden uns in der ursprünglich geplanten Bauzeit und es handelt sich um einen Nachtrag zu Leistungen, die aber eben auch erheblich Fahrtkosten aufwerfen. Die Arbeiten können aus terminlichen Gründen nicht parallel zu arbeiten des Hauptauftrages umgesetzt werden.
     
  8. #8 Fred Astair, 09.12.2024
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    Aha, war meine Forderung also berechtigt:
    Und nun soll der AN aus der entlegensten Ecke seine unverschuldet späteren Arbeiten zu Einheitspreisen des Ursprungs-LV durchführen?
     
  9. #9 Nordland, 09.12.2024
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    Das wäre der Wunsch des AG‘s ;-) Wie gesagt, da prallen natürlich auch ganz offensichtlich veraltete und lückenhafte Informationsstände (auf beiden Seiten!) aufeinander. Aber da ich in dem Nachtragsthema eh bisher unzureichend bewandert bin, hat mich das ganze jetzt doch nicht losgelassen.
     
  10. SIL

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    Wünschen kann jeder such viel + hier wird wie oben vermerkt komplett neu kalkuliert es ist auch unverständlich warum ein detaillierter Nachtrag nicht gewünscht ist , vermutlich liegt dieser höher und deshalb wird versucht entgegen der Norm Bezug auf den Ursprung zu nehmen.
     
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