Fairer Grundstückspreis bei Verkauf an Gemeinde?

Diskutiere Fairer Grundstückspreis bei Verkauf an Gemeinde? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Lassen Sie mich rekapitulieren: Die Stadt hat (vor ewigen Zeiten) eine Straße auf ihr Grundstück gebaut. Der Vermesser hat's gemerkt. Jetzt...

  1. #21 Tami123, 06.02.2016
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    Exakt rekapituliert. Wobei ich mich gegen die Sanierung wohl kaum wehren kann. Die Strasse ist seit 50 Jahren nicht saniert. Normalerweise sollte das nach 20 bis 25 Jahren geschehen, wie ich irgendwo gelesen habe. Und der Anwalt ist halt eine Frage, ob es sich rechnet.
     
  2. #22 Tami123, 06.02.2016
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    Sind ungefähr 2,5 m auf über 40 m Länge. Nachgemessen habe ich damals nicht, sondern mich auf das Grundbuch verlasssen. Es gab ja auch keine Grenzsteine o.ä. Wie hätte ich nachmessen sollen. Die Vermessung war von Anno-Dunnemals und eben falsch. Vermessungsfehler. Ich bin auf dem Anschaffungspreis und der Bewertung durch das FA, weil ich natürlich die ganzen Jahre hindurch alle Abgaben wie Grundsteuer etc. pp. aufgrund dieser Werte bezahlt habe, und das ganze ist ja nicht mein Fehler, sondern Vermessungsamt.
     
  3. #23 Tami123, 06.02.2016
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    Ja, Gartenland macht Sinn. Wie wird Gartenland im Verhältnis zu den Bodenrichtwerten angesetzt? 1/3? 1/4? 1/5? oder noch niedriger?
     
  4. #24 mastehr, 06.02.2016
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    Da würde mich mal interessieren, was "irgendwo" bedeutet. "Meine" Straße ist bestimmt seit über 40 Jahren nicht saniert worden.
     
  5. #25 Tami123, 06.02.2016
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    An etwas anderes habe ich noch garnicht gedacht: Wenn ich einen Streifen meines Grundes an die Gemeinde verkaufen muss, dann mindert sich doch aufgrund der Abstandsregelungen die Bebaubarkeit meines verbleibenden Grundes? Mein jetziges Haus steht recht nah an der vorgeschlagenen neuen Grundstücksgrenze... Da könnte ich doch auch keine Umbaumaßnahmen, wie Aufstockung z.B. mehr durchführen, oder?
     
  6. Nana55

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  7. Nana55

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    P.S.: Ich bin kein Jurist, insofern weiß ich auch nicht, worauf man letztendlich genau Anspruch hätte.
    Aber: Wir haben einen Fall in der Familie:
    Schwiegervater besitzt Grund, Gemeinde will zur Erschließung eines neuen Baugebietes eine Straße bauen. -> Übereinkommen zwischen Gemeinde und Schwiegervater: Schwiegervater bleibt bei Erschließung, Instandhaltung / Sanierung und Wartung der Straße kostenfrei, er tritt aber im Gegenzug das Nutzungsrecht an die Gemeinde ab, ist aber weiterhin Eigentümer der Straße.
    Die Frage, die sich bei dir stellt, ist doch die, ob die Gemeinde tatsächlich den allerletzen Schritt der Zwangsenteignung gehen könnte, wenn es andere Alternativen des Übereinkommens gäbe. Z.B. dass du einer Sanierung deines Eigentums zustimmst, wenn du hierbei kostenfrei bleibst. ;)

    Von wem habt ihr damals das Grundstück eigentlich gekauft?
     
  8. #28 Tami123, 07.02.2016
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    Das ist sehr interessant. Soetwas geht? Ich muß wirklich einen Anwalt einschalten, denn langsam steigt mir das über den Kopf. Ich habe inzwischen auch weiter gesucht: Die bei Grenzregelungsverfahren anzubietende Entschädigung entspricht wohl, wenn ich das richtig verstehe, dem Verkehrswert. Und der Verkehrswert wiederum orientiert sich am Bodenrichtwert. Woher das Vermessungsamt damals die Entschädigungssätze genommen hat, kann ich nicht nachvollziehen. Da stand nur eine Summe, ohne Begründung. Geht wohl nach §58 BauGB, und dann analog zu einem Enteignungsverfahren: §93 BauGB und dann: §95 BauGB und dann §194 BauGB. Und dann zur Ermittlung des Verkehrswertes die ImmoWertV und dort dann §15 und §16 und die orientieren sich am Bodenrichtwert. Bei dem Grundstück handelt es sich laut Grundbuch um "Gebäude- und Freifläche", auch wenn sich auf dem Teilgrundstück aktuell nur Straße befindet.

    Gekauft haben wir damals von den jetzigen Nachbarn.

    Danke für all Eure tollen Ideen!

    Gruß,

    tamaschi
     
  9. #29 Tami123, 07.02.2016
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