falsch eingebautes Balkontürelement: Mangel?

Diskutiere falsch eingebautes Balkontürelement: Mangel? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, habe eine Neubauwohnung vom Bauträger "schlüsselfertig" gekauft. Bei der Abnahme ist aufgefallen, dass die Balkontüre (bzw. das...

  1. nowo

    nowo

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    Hallo zusammen,

    habe eine Neubauwohnung vom Bauträger "schlüsselfertig" gekauft.
    Bei der Abnahme ist aufgefallen, dass die Balkontüre (bzw. das Element) "seltsam" eingebaut wurde.
    Eine Korrektur ist wohl nicht möglich (Aufwand zu groß bzw. zu teuer), weshalb nachgebessert wurde.
    Optisch einwandfrei sieht es dennoch nicht aus, auch ist der Griff der Balkontüre deutlich schwergängiger als von anderen Balkontüren gewohnt.

    Gibt es evtl. Vorgaben/Richtlinien die Regeln, mit welchem Kraftaufwand eine Balkontüre zu öffnen sein muss?

    Gilt bzgl. einer "so gut wie möglich"-Nachbesserung der Mangel als "behoben" oder kann ich hier einen Nachlass ansetzen?

    MfG.
    NoWo
     

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  2. #2 Gast56382, 08.09.2020
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    Gast56382 Gast

    Steht schief, wah? Wurden die Fenster reingekloppt und dann schnell weggerannt, nehme ich an. Das zu korrigieren ist ein sehr hoher Aufwand. Das Fenster wird deshalb so schwergängig gehen, weil das Element schief steht. Normal müsste alles raus und ordentlich gemacht werden. Pflaster raus, Estrich raus, WDVS runter etc. pp das macbt niemand freiwillig.
     
  3. nowo

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    Was genau falsch gelaufen ist weiß ich leider nicht. Dem Bauträger ist das auch erst im Zuge der Vorabnahme aufgefallen und war ziemlich überrascht...
    Für mich stellt sich jedenfalls die Frage, wie ich vorgehen muss bzgl. Rechnungsminderung bzw. was es kosten würde diesen Mangel beseitigen zu lassen (vermutlich könnte ich dann diesen Betrag ansetzen).
    Im Zuge der Abnahme wurde eine 14-Tages-Frist bis zum 31.08.20 vereinbart, welche aber nicht eingehalten werden konnte, da die Handwerksfirmen überlastet sind.
    Evtl. handelt es sich aber auch um eine zu akzeptierende "Toleranz", aber da kenne ich mich zu wenig im Baugewerbe aus...
     
  4. #4 Gast56382, 08.09.2020
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    Gast56382 Gast

    Es kommt darauf an, wie halt immer. Es wäre unverhältnismäßig alles neu aufzureißen. Da solltest du evtl. einen Sachverständigen mal fragen, aber billig wird es für die Firma nicht.
     
  5. #5 Fabian Weber, 09.09.2020
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    Nein, Du kannst nur etwas im gegenseitigen Einvernehmen abziehen.

    Erstmal ist ein Mangel grundsätzlich zu beseitigen.
     
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  6. #6 driver55, 09.09.2020
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    Weshalb schreibt man seltsam und nicht schief? Oder ist was anderes gemeint, was man garnicht sieht? Was genau ist das Problem?

    Und deswegen ist die Türe nicht schwergängig. Vorausgesetzt, sie wurde auch oben schief eingebaut, ansonsten ist sie ja „verwunden“ und das ist Murks im Quadrat.
     
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  7. nowo

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    ok vielen Dank. Ich habe seltsam geschrieben, da mir die richtigen Begriffe (wie z.B. verwunden) nicht bekannt sind. Das Problem ist genau das was man auf dem Bild sieht.
    Ich schätze, dass das Element verbogen angeliefert wurde und ohne Prüfung einfach eingebaut wurde, aber da kann ich nur spekulieren.
    Ich weiß aber nun, dass ich da wohl einen Sachverständigen benötige, der dann hoffentlich weiß was es kosten würde den Mangel zu beheben (egal wie groß der Aufwand ist) bzw. mir die entsprechenden Regelungen/Vorschriften nennen kann um entweder den Mangel zu bestätigen oder eben nicht (falls innerhalb der Toleranz).
     
  8. #8 driver55, 09.09.2020
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    Schon mal mit ner Wasserwaage das Lot geprüft?

    Wenn die wirklich „verzogen“ eingebaut ist, müsste man beim Schließen oben und unten unterschiedliche Abstände von Türe und Rahmen sehen können!
     
  9. #9 simon84, 10.09.2020
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    Auch mal die Diagonalen kontrollieren
     
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