Falsche Drainage - längere Gewährleistung

Diskutiere Falsche Drainage - längere Gewährleistung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe ein (fast fertiges) EFH erworben. Leider hat sich nun rausgestellt, dass die Drainage nicht nach DIN4095 ausgeführt wurde....

  1. #1 Frank Löwener, 01.10.2004
    Frank Löwener

    Frank Löwener Gast

    Hallo,

    ich habe ein (fast fertiges) EFH erworben. Leider hat sich nun rausgestellt, dass die Drainage nicht nach DIN4095 ausgeführt wurde. (Meine bisherige Erfahrung war wohl zu sehr auf WW ausgerichtet). Naja, ist erstmal so und soll nun geklärt werden.

    Problem, mir ist das ganze erst jetzt, nachdem ich andere Firmen mit Errichtung der Außenanlage beauftragt hatte aufgefallen. Ausbuddeln würde also imense Kosten (und ich fürchte wärend der Prozessdauer eine Pleite der GmbH) verursachen und ist nicht die Lösung.

    Vorschlag zur Güte (womit auch die Firma einverstanden ist, da der Baumensch von der Funktion der Drainage wirklich überzeugt scheint) ich erhalte eine erweiterte Gewährleistung, für die sowohl die GmbH als auch deren aktuellen GF als Privatperson haftet, von 45 Jahren auf die Drainage.

    Wie ist der technische Teil einer solchen Vereinbarung zu formulieren, da ja nicht für z.B. die Dickbeschichtiung gehaftet werden soll?

    Vorschlag bislang: "Da die Drainage nicht gemäß den Anforderungen der DIN 4095 errichtet wurde, gilt für durch diesen Umstand entstehende Schäden eine erweiterte Gewährleistung auf die Dauer von 45 Jahren als vereinbart."

    Mein RA meint, das klingt vernünftig, er kenne sich aber mit Drainagen (trotz Erfahrung im Baurecht) nicht aus.

    Gruß
    Frank
     
  2. #2 Achim Kaiser, 01.10.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    45 Jahre Gewährleistung ....das ist der absolut verlängertste Treppenwitz den ich je gehört habe.

    Wenn die GmbH *heute* schon so wackelig dasteht, das sie einen Bauprozess wahrscheinlich nicht überlebt...dann ist der Gewährleistungsanspruch gegen den Teil der *Hafter* mindestens so viel wert wie die tolle Rolle, die bei mir am Haken im stillen Örtchen hängt.

    Für den Fall, dass der Geschäftsführer *heute* schon vielleicht 50 Jahre alt ist, bleibt blos zu hoffen, dass er dann 95 Jahre alt wird und eine gute Rente oder sonstiges Einkommen bezieht, denn mit dem Einkommen nach Harz und folgende ist der Zustand der Drainage wahrscheinlich ziemlich egal....Motto...man kann ja mal versuchen einem nackten Mann in die Tasche zu greifen....

    Auf der anderen Seite .... wenn die Brühe zur Wand reinkommt, so muß zuerst mal bewiesen werden, dass es an der *fehlerhaften* Drainage liegt (Beweislast liegt dann wohl beim Kläger)...tuts dann aber zunächst nicht, denn die Wandbeschichtung ist ja undicht.

    Wenn eine Drainage nicht nach DIN ausgeführt ist, dann ist das zunächst mal etwas ungeschickt....funktionieren wird sie vielleicht trotzdem....nur keiner weiss wie lange.

    Auf Gewährleistungsversprechungen länger als 5 Jahre geb ich persönlich keinen Pfifferling...das Einzige auf was ich mich einlassen würde ist eine entsprechende Wertminderung *oder* Hinterlegung einer entsprechende Versicherungspolice, die Sicherstellt das im Schadensfall auch nach entsprechender Zeit *garantiert*bis zu einem Betrag von.......bezahlt werden kann, für den Fall das.....

    Dieser Humbug mit den *Versprechungenen* in die Zukunft sollte man mehr als kritisch gegenüber stehen...was passsiert wenn der Geschäftsführer einen privaten Konkurs hinlegt...dann ist die *Gewährleistung* auch was für die Tolle Rolle...an dem bestimmten Haken.

    Die beste Gewährleistung ist die, die ich nie brauche, da das Ergebnis in Ordnung ist....wer sich auf Gewährleistung verlässt ist regelmäßig meistens verlassen, wenns drauf ankommt.....

    Nur mal wieder meine Meinung...nichts anderes.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Laermi

    Laermi Gast

    Hallo Herr Kaiser,
    ich finde, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Gewährleistungen von maroden Unternehmen sind nix wert!
    Mir wäre eine Preisreduktion heute mehr wert als eine Garantie.
     
  4. #4 Frank Löwener, 01.10.2004
    Frank Löwener

    Frank Löwener Gast

    Das ja nicht.

    Wieviel Geld wäre denn eine sinnvolle Summe für die Drainage?

    Was kostet ca.30m Optidrain (oder was es sonst so an starrer zugelassener Drainleitung gibt) und 3 Spülschächte (nur Material).


    Mit Prozessdauer meinte ich einen Prozess. Die GmbH ist sicherlich nicht bereit, mir meine Ganze Außenanlage neu anlegen zu lassen und eine GmbH pleite gehen zu lassen ist ja wohl gerade bei Baufirmen gang und gebe. Ein privater Konkurs hingegen ist da wohl in keiner Weise vergleichbar hinzulegen. Zumal er dann 7 Jahre in keiner seiner GmbHs als GF arbeiten kann. Privatkonkurs ist schon eine recht schwierige Angelegenheit.
     
  5. Eric

    Eric

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    Haben Sie schon gezahlt? War die GmbH GU oder BT, d.h. was hat die GmbH außer der Drainage noch gemacht? Wurden die Arbeiten der GmbH schon abgenommen.

    Übrigens: Wenn Ihre Drainage nicht funktionieren sollte, kann hierdurch auch die Abdichtung beschädigt werden > je nachdem für welchen Lastfall die Abdichtung ausgelegt ist. Bei defekter Drainage müßte die Abdichtung für den Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser geeignet sein.

    Daß Ihr Anwalt Ahnung im Baurecht hat, ist zu bezweifeln, wenn er den Vorschlag der GmbH tatsächlich für " vernünftig " erachtet haben sollte. Über einen derartige Vorschläge lohnt nicht einmal das Nachdenken.
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mit" dem Treppenwitzkomentar

    schließ ich mich an ... "es" sei den der Bauunternehmer liefert Ihnen eine Bankbürgschaft die die voll Sanierung deckt ... Stichworte: "Terrasse entfernen, Aufgraben unter schwierigen teil´s unzugänglichen Flächen, Aushubmaterial irgendwo zwischenlagern, Drainung fachgerecht herstellen und Baugrube sachgerecht verdichten und den Garten "neu" anlegen ... "so" über Daumen wird daß ein Beitrag der weit in den 5 stelligen Bereich reingeht (!)
    -
    "mmmh" ich weiß ned ob´s ned gescheiter wäre gleich in den sauren Apfel zu beissen ... sprich die Drainung "gleich" fachgerecht herstellen ?!?
     
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