Falsche EnEV-Version im Bauantrag

Diskutiere Falsche EnEV-Version im Bauantrag im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Wenn ich das richtig verstanden habe, galt bis 30.04.2014 die EnEV 2009 und ab 01.05.2014 die EnEV 2014. Wenn man einen Bauantrag stellen...

  1. #1 HMeier17, 26.04.2019
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    Hallo,

    Wenn ich das richtig verstanden habe, galt bis 30.04.2014 die EnEV 2009 und ab 01.05.2014 die EnEV 2014. Wenn man einen Bauantrag stellen muss, gilt als Stichtag der Tag der Antragstellung.

    In meinem Fall hat der Bauträger die Planung seines vorherigen Neubau-Projekts von 2013, geplant nach EnEV 2009, für ein anderes Grundstück "kopiert" und ansonsten unverändert, also wieder mit Planung nach EnEV 2009, eingereicht. Antragstellung war am 30.05.2014, die Baugenehmigung dafür hat er bekommen. In der Genehmigung findet sich der Hinweis:

    "Die Vorschriften über Schall- und Wärmeschutz im Hochbau (DIN 4109 und DIN 4108) sowie die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vom 24.07.2007, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzs vom 05.12.2012, in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (DVO-EnEV) vom 18.08.2008, geändert durch VO vom 18.02.2010 und 24.01.2013, sind bei der Bauausführung zu beachten".

    Außerdem gibt es da den Text: ... um ein Vorhaben nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 der niedersächsischen Bauordnung handelt ...

    Von irgendwelchen Ausnahme-Tatbeständen oder Sondergenehmigungen ist nicht die Rede.

    Dazu folgende Fragen:

    - Gibt es Ausnahmefälle, bei denen nach Inkrafttreten der EnEV 2014 noch mit Planung nach EnEV 2009 gebaut werden darf?

    - Hätte die Baubehörde den Antrag wegen der falschen EnEV-Version ablehnen müssen?

    - Hat die Behörde die EnEV-Version wegen des "vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens" nicht geprüft?

    Gruß
    Heinz
     
  2. #2 msfox30, 26.04.2019
    msfox30

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    Bei uns war es so, dass wir noch bis 31.12.2015 unseren Bauantrag einreichen mussten, damit nicht die EnEV von 2016 greift. Haben wir im Dez. 2016 auch gerade so geschaft.
     
  3. #3 HMeier17, 26.04.2019
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    Hallo,

    Bei den Änderungen zwischen EnEV 2009 und 2014 habe ich keinen Unterschied bei der erforderlichen Dämmung gefunden (Referenzgebäude bleibt gleich, und damit auch die Grenzen für Primärenergie und Wärmeverlust - erst ab Anfang 2016 sind die Grenzwerte niedriger). Der Bauträger musste demnach die Planung der Wärmedämmung nicht ändern.

    War der Bezug auf die falsche EnEV-Version im Bauantrag unproblematisch, weil es keinen Unterschied macht?

    Gruß
    Heinz
     
  4. #4 Gast 85175, 26.04.2019
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    Gast 85175 Gast

    Der Hinweis auf die EnEV ist vollkommen unnötig, das ist nur wichtigtuerischer Füllstoff. Die EnEV ist eine Verordnung und so einzuhalten wie sie gerade aktuell gilt, Übergangsvorschriften ausgenommen.

    Vielleicht könntest Du uns erzählen worauf Du überhaupt hinaus willst, das würde evtl. dabei helfen das Ganze erstmal einzusortieren.
     
  5. #5 HMeier17, 27.04.2019
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    Hallo chillig80,

    Nehmen wir mal an, dass mit der Berechnung nach EnEV 2009 KfW 70 knapp erreicht wird. Die Finanzierung geht deshalb über KfW. Nehmen wir außerdem an, die EnEV 2014 hätte gegenüber der 2009 verschärfte Grenzwerte. Hätte der Bauträger mit der EnEV 2014 gerechnet, wäre KfW 70 vielleicht nicht erreicht worden. Dann wäre die Zusicherung "KfW 70" aus der Baubeschreibung nicht erfüllt, und die KfW-Finanzierung hätte so nicht laufen dürfen.

    Eine Berechnung mit der EnEV 2009 statt 2014 könnte unter den beschriebenen Annahmen also durchaus Folgen haben. Ich bin deshalb gerade am Nachforschen, ob ich in dieser Richtung noch nachträglich Ärger befürchten muss.

    Gruß
    Heinz
     
  6. #6 Fabian Weber, 27.04.2019
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    Die Berechnung ob die KFW-Kriterien erfüllt sind, sind meines Wissens nach unabhängig zur ENEV zu erstellen.
     
  7. ps0125

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    In der EneV ist festgelegt, welche Werte z.B. das Referenzgebäude hat.
    Um in eine KFW-Stufe zu kommen, muss das Bauprojekt in einem gewissen Verhältnis zum Referenzgebäude stehen. Daher ist KFW schon eindeutig an die EneV gekoppelt.
    Wenn die Maßnahme aber lange abgeschlossen ist und die Ausführung vom Energieberater bestätigt wurde, sollte das Thema erledigt sein. Zumal wie schon erwähnt wurde, die Anforderungen erst für die 16er EneV verschärft wurden.

    Aus welchem Grund sollte da jetzt jemand ein Fass aufmachen? Oder geht es hier darum, jemandem ans Bein zu pinkeln?
     
  8. #8 HMeier17, 27.04.2019
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    Hallo,

    Ich hoffe auch, dass das Thema erledigt ist. Wenn aber der Bauträger KfW 70 versprochen hat, das aber wegen falscher Berechnung nicht eingehalten hat, dann hätte ich viel Geld für eine Nicht-Leistung bezahlt. Und dann müsste ich mir schon überlegen, ob ich das Fass aufmachen will. Und die anderen Eigentümer auch.

    Gruß
    Heinz
     
  9. #9 Leser112, 27.04.2019
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    Korrekt, was vertraglich zugesichert wurde, muß auch eingehalten werden!
    Die EnEV ist zwar eine Verordnung, aber deren Einhaltung sowie EEWG gehören zum Baurecht!
    Div. KfW Stufen/Anforderungen zählen hierzu jedoch nicht, sondern sind zusätzliche, besondere Kriterien/Anforderungen der KfW, die mit höheren Investitionskosten verbunden sind.
    Nach Baufertigstellung ist ein Energieausweis für den Neubau zu erstellen (EnEV). Im Normalfall deckt sich dieser mit den Angaben im EnEV Nachweis. Hier lohnt es die jeweiligen Auststellungsdaten zu vergleichen!;)
    Vergleichbar die KfW Bestätigung. Die Haftung hierfür muß der Aussteller gegenüber dem AG übernehmen. Leider nur im Innenverhältnis, denn im Außenverhältnis gegenüber der KfW, ist primär der Bauherr verantwortlich. Ein Schelm, wer hierbei Böses denkt;)
     
  10. #10 Gast85808, 27.04.2019
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    Die kfw ist ein besonderes Thema. Hier sollten endlich die verdammten Banken in die Pflicht genommen werden. Verkaufen dem Kunden den Kfw-*piiiep* ohne auf das Kleingedruckte hinzuweisen. Wird dann lapidar mit dem Hinweis abgetan, das macht Ihr GU/GÜ/Bt schon. Nein! Der macht es nicht. Aber wenn die Bänker zu blöd sind, ist das eigentlich schon peinlich.
     
  11. #11 Lexmaul, 27.04.2019
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    Warum ist es dann peinlich? Es ist nicht deren Problem :o).

    Und wer die Unterlagen liest, die er da alle unterzeichnen muss, der weiß auch, wer für was verantwortlich ist.
     
  12. #12 simon84, 27.04.2019
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    Wenn der Bauträger in der Leistungsbeschreibung KfW 70 vertraglich wirksam zugesichert hat, dann muss er das auch erfüllen.

    Woher kommt jetzt die Vermutung er tut das nicht ? Nur wegen der EnEV Änderung ?
    Hast du die notwendigen Unterlagen geprüft bzw. prüfen lassen?

    Wurden KfW Förderungen in Anspruch genommen ? Falls ja, gab es doch einen KfW Antrag in dem alles genau dokumentiert sein sollte.
     
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  13. #13 Leser112, 27.04.2019
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    Korrekt, aber wer sollte das tun?
    Ich war bis vor wenigen Jahren, selbst von der KfW "zertifizierter" Energieberater! Ein Mummenschantz sondergleichen!
    Weder KfW, noch EnEV garantieren für Wirtschaftlichkeit des individuellen BV!
    Die inzwischen sehr scharfen EnEV Anforderungen führen KfW Anbietungen völlig ad absurdum;)
    Richtig, das Kleingedruckte wird von den Ahnungslosen leider meist nicht gelesen!
     
  14. #14 Gast85808, 27.04.2019
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    Ahnungslos ist leider das falsche Stichwort. Geldgier trifft es eher, oder Geiz oder sowas. Da wird nur auf den Zins geschaut, ohne sich die besonderen "Bedingungen" anzusehen.Und es wird blind unterschrieben, Vertrauen in den Hausbänker. Ich habe dieses Thema jede Woche. Jeder kommt mit diesem Dreck an, da werden die Augen manchmal recht groß, wenn die Leute begreifen, was da wirklich dahinter steckt. Nämlich Kosten, von denen keiner was erzählt hat.Und schwuppdiwupp ist der Zinssatz gar nicht mehr so günstig. Würden nämlich die Kosten in die Effektivverzinsung einfließen, sieht die Welt ganz anders aus. In meinen Augen ist so etwas Besch....
     
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  15. #15 Lexmaul, 27.04.2019
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    Welche Kosten meinst Du?
     
  16. #16 Gast85808, 27.04.2019
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    Gast85808 Gast

    Guxt Du kfw 153, oder glaubst Du, das macht jemand umsonst?
     
  17. #17 Lexmaul, 27.04.2019
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    Was soll ich da gucken? Die Berechnung, Bestätigung und entsprechende Überwachung?

    Sorry, gehört mit zu einem ordentlichen Angebot dazu, welches man ja auch der Bank vorlegt.

    Bei mir waren das 350 Euro an Kosten - Überwachung hat man sich geschenkt :).
     
  18. #18 Gast85808, 27.04.2019
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    Gast85808 Gast

    Wann hast Du gebaut?

    Im übrigen, wenn ich das schon vorher auf den Hauspreis draufschlage, dann ist das ne versteckte Preiserhöhung. Also, Milchmädchenrechnung.

    Und mal eben nen Angebot mit fertigen kfw Unterlagen, so blauäugig kann man nicht sein, daß das jemand umsonst macht...
     
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  19. #19 simon84, 27.04.2019
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    Die Leute lieben das aber !
     
  20. #20 Lexmaul, 27.04.2019
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    Moment, ich meine damit die Angaben, was das EnEV-Zeugs kostet - das hatte ich entsprechend vorher drin und in meinen Baukostenschätzungen eingerechnet.

    Ich hab mit ENEV 2014 im Jahre 2015 gebaut.
     
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