Falscher Meterriss/Fussbodenaufbau incl. Estrich zu hoch

Diskutiere Falscher Meterriss/Fussbodenaufbau incl. Estrich zu hoch im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; der bauherr braucht erst einmal nach vob/b § 2 (8) nicht die mehrkosten vom estrichbau zu vergüten, da ausführung ohne auftrag der mengenmehrung....

  1. #21 Baufuchs, 20.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Blöd nur, dass sein Architekt die Rechnung mit den erhöhten Massen durchgewunken hat und der Bauherr schon bezahlt hat.
     
  2. #22 Gast036816, 20.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach dem eingangsbeitrag TE hat der architekt die rechnung durchgewunken, ob bereits bezahlt wurde, bin mir nicht so sicher. er schreibt nur das er mehrkosten hat, auch bei anderen leistungen.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    rolf - das mit dem nicht bezahlen sehe ich anders. Zu bezahlen sind Leistungen, die zur Erreichung einer fachgerechten Leistung erforderlich sind.
    Mehrstärke war zur Erreichung des nach Meterriss nötigen Aufbaus zwingend notwendig, daher ist eine Beauftragung VOR Ausführuung für mich nicht zwingend erforderlich für die Durchsetzung des Vergütungsanspruchs!
     
  4. #24 Gast036816, 20.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Ralf Dühlmeyer - sehe ich anders. der architekt als sachwalter des bauherrn hat eine anordnung im sinne vob/b § 2 (5) als planänderung getroffen, die eine mehrung im gesamtaufbau von 22,6 % ausmacht, im estrich sind es 77.8 %. hier sagt die vob klar das ein neuer preis möglichst vor der ausführung zu vereinbaren ist. er hätte es zumindest anzeigen müssen, bevor der estrich ins haus gepumpt wird. natürlich steht es dem ag frei der ausführung nachträglich im sinne § 2 (8) 2. beizutreten und die mehrkosten zu übernehmen. ob das technisch unbedingt so erforderlich ist? den estrich hätte er auch im gesamtaufbau von 155 technisch hinbekommen. es hätte ein paar kopfstände im höhenabgleich gegeben. von dem gesamtaufbau abzuweichen bestand keine not, wenn der aufbau din-gerecht geplant wurde. gefahr im verzug kann ich auch nicht erkennen.

    gerichte werden es mit sicherheit genauso zwiespältig betrachten.
     
Thema: Falscher Meterriss/Fussbodenaufbau incl. Estrich zu hoch
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