Falscher Verblendstein

Diskutiere Falscher Verblendstein im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Bei GU: Der Bauherr hat doch einen Bauantrag eingereicht? Auf dem steht ein oder mehrere Bauleiter. Die sind in die Verantwortung zu nehmen !...

  1. #21 simon84, 13.06.2021
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    Bei GU: Der Bauherr hat doch einen Bauantrag eingereicht?
    Auf dem steht ein oder mehrere Bauleiter. Die sind in die Verantwortung zu nehmen !

    dass der Bauleiter vom GU oft nix taugt und seltenst auf der Baustelle ist ändert nix daran. Dann muss man eben einen zusätzlichen engagieren.

    Sonst kommt sowas bei raus wie hier. Klar kannst du gegen den GU klagen, viel Spaß !
     
  2. #22 Fabian Weber, 13.06.2021
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    Im Bauantrag steht meistens der Bauleiter des GU.

    Außerdem geht es im Bauantrag um öffentlich rechtliche Belange.

    Das Bauamt interessiert sich nicht für Farbabweichungen des Klinkers, solange das nicht extra im Bebauungsplan o.ä. genau festgelegt ist.

    Warum muss man gleich klagen? Erstmal kann man ja ganz sachlich den Mangel anzeigen und dann einen entsprechenden Einbehalt bei der nächsten Rechnung vornehmen.

    Das wären dann für so eine Klinkerfasssde bei doppeltem Einbehalt + Rückbau ca. 100.000€.

    Dann wird sich schon was bewegen. Immer diese Angst vorm Gerichtsprozess.
     
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    Offenbar waren es zwei getrennte Lieferungen (1x für die Garage und 1x für die Villa) sonst hätten wir doch keine klare Farbtrennung zwischen Garage und Villa. Vermutlich hat der BT nichts von den 4 Farbvarianten gewusst und bei der zweiten Bestellung für die Villa wieder nur Ago...dingens bestellt und diesmal für die Villa den offenbar beliebteren gelben Stein bekommen.
    Wenn der BT nachweisen kann, dass er ausdrücklich den grauen bestellt und den gelben falschen Stein geliefert bekommen hat, dann bekommt er von Wienerberger evtl. eine Ersatzlieferung in grau. Abriss und Neubau der Villafassade in grau ist dann Sache des BT und vielleicht sollten sich an diesen Kosten auch die Bauherren beteiligen, wenn doch der falsche Farbton schon viel früher aufgefallen ist und die Bauherren es versäumt haben zur Schadensminimierungspflicht sofort einen Baustopp auszusprechen. Hätten die Bauherren sofort was gesagt dann hätte man die Villa nicht fertig verklinkert und das Gerüst nicht erst abgebaut um es nun wieder aufzubauen.

    Wäre nicht das erste mal, dass wir dann als Schieds- oder Gerichtsgutachter bei solch einem Fall dann Mängelbeseitigungskosten bzw. Minderwert und die Quotelungen festlegen sollen...
     
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  4. #24 Fabian Weber, 13.06.2021
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    Als Bauherr behaupten, dass man die ganze Zeit nicht da war und schon ist er fein raus.

    Das Zauberwort heißt hier Bautagebuch, welches der GU sicherlich nicht geführt hat.

    Am Ende geht es wie immer darum, ob es was Schriftliches gab.

    Das gilt genauso für die ursprüngliche Festlegung des Farbtons.

    Der Bauträger könnte zum Beispiel auch behaupten, die Villa ist richtig und die Garage ist falsch und möchte daher nur diese ändern.

    Erstmal müssen also alle schriftlichen Fakten auf den Tisch, E-Mails sind hier auch besser als nichts.

    Es wäre also gut wenn es ein Schreiben, Protokoll, Mail o.ä. gäbe, in dem als Festlegung der genaue Stein mit der Farbtonvariante XY steht oder in dem steht, Stein wie am Musterhaus in Austtellung XY.
     
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  5. #25 simon84, 13.06.2021
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    Nein, da ist man nicht fein raus, sondern man kann dann mit dem GU rumstreiten warum der von ihm bereitgestellte und Evtl im Bauantrag angeben Bauleiter nicht getan hat was er soll.

    direkt „fein raus“ ist man da überhaupt nicht .
     
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