Falscher Wärmeschutznachweis

Diskutiere Falscher Wärmeschutznachweis im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Im Nachbarort wird ein Haus in Eigenleistung gebaut was warscheinlich nachher verkauft werden soll. Ich sollte da ein Angebot für das Dach...

  1. matzi

    matzi

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    Im Nachbarort wird ein Haus in Eigenleistung gebaut was warscheinlich nachher verkauft werden soll. Ich sollte da ein Angebot für das Dach machen,und da hatte ich auch die Statik in der Hand.Da ist mir dann aufgefallen das der Wärmeschutznachweiß nicht richtig ist. Nur mal ein paar Zahlen :
    Haus 10 x 16 mtr. 8 cm Dämmung 040 unterm Estrich , 8 cm 040 Glaswolle in der Luftschicht,Hintermauerwerk in Kalksandstein.
    Dach 18 cm 040 zwischen den Sparren.
    Das war mir dann doch ein bißchen wenig. Der zulässige Höchstwert war 94 kWh (qm*a) und der berechnete Wert war dann 93,8. Aber es wurden mit falschen Zahlen gerechnet,zB
    mit 89 qm Dachfläche anstatt mit 240 qm. Deswegen passte das auch in der Berechnung. Und Baugenehmigung wurde erteilt.
    Wer ist jetzt daführ verantwortlich. Ich habe mal beim Bauamt angerufen,und bekam die Aussage die prüfen sowas nicht,und wüßten auch nicht was mann da machen kann.
    Vieleicht weiß ja von euch einer mehr ?
    Gruß Matzi
     
  2. #2 Tippgeber, 13.04.2004
    Tippgeber

    Tippgeber Gast

    Glücksfall

    Du ermittelst Deinen Preis, schlägst 20% drauf, weist auf den falschen Wärmeschutznachweis hin und sendest das Angebot per Einschreiben mit Rückschein zum AG.
    :)
     
  3. matzi

    matzi

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    Kein Glücksfall.
    Aussage des Bauherrn: Das Haus ist mir so genehmigt,und genau so baue ich es auch.Das der Wärmeschutznachweiß falsch ist,kümmert ihn nicht,er hat dafür eine Genehmigung und will das Haus dann sowieso verkaufen. Ich frage mich blos ,wer ist für die Durchsetzung der Envo zuständig.
    Gruß Matzi
     
  4. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    ... "Ich frage mich blos ,wer ist für die Durchsetzung der Envo zuständig." ...

    Hallo matzi,

    der Bauherr. Das ganze hat "man" auf die zivilrechtliche Seite abgegeben. Eine Genehmigung hat der Bauherr für "die EnEV" nicht.
     
  5. JDB

    JDB

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    Hör auf den Tippgeber. :)

    Der Eigentümer überlegt sich das 2x, wenn Du dem späteren Käufer nachweisen könntest (Einschreiben), daß der Eigentümer von der Nichteinhaltung der EnEV-Anforderungen vor dem Verkauf gewußt hat.

    Öffentllich-rechtlich kratzt es vielleicht keinen, aber es gibt ja auch das Privatrecht.


    Aber kontolliere vorher Deinen Verdacht !
    Eine falsche Fläche heißt noch lange nicht, daß der Gesamtnachweis nicht evtl trotzdem passt.
     
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