Falsches Putzsystem.. und nun?

Diskutiere Falsches Putzsystem.. und nun? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten, ich habe gerade mein Haus mit einer Holzfaserdämmung (gutex Thermowall) dämmen lassen und nun von einem Stuckateur...

  1. BennyM

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    Hallo liebe Experten,

    ich habe gerade mein Haus mit einer Holzfaserdämmung (gutex Thermowall) dämmen lassen und nun von einem Stuckateur verputzen lassen.
    Soweit so gut. Leider ist mir heute beim Erhalt der Abschlussrechnung aufgefallen das nicht die Angebotenen Materialien verwendet wurden.

    Angeboten war das armieren mit SM700 + Silikatputz.
    Verarbeitet wurde ein Eps leicht armierungsmörtel + Kunstharzputz.

    Zufällig konnte ich mich an die gutex Werbebroschüre erinnern. Darin steht das es 13 zugelassene Putzhersteller gibt und die bauaufsichtliche Zulassung Z-33.47-600 und Z-33.43-942.

    Das angebotene hat die Zulassung.. das verwendete nicht!

    Und nun? Darf man Komponente verwenden die nicht aufeinander zugelassene sind??
     
  2. #2 Fabian Weber, 23.05.2019
    Fabian Weber

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    Das bauaufsichtliche Prüfzeugnis ist damit nicht erfüllt.

    Du bezahlst nichts, rügst den Mangel.

    Hast Du noch Fotos von den auf der Baustelle verwendeten Materialien. Vielleicht ist es ja nur in der Rechnung falsch geschrieben.
     
  3. BennyM

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    leider ist die Rechnung nicht falsch. Darauf steht das Angebotene.

    Ich habe sogar einen Sack von dem falschen Material. Da ich für innen etwas Amierungsmörtel brauchte, war der Gipser so nett und hat mir ein Sack gegeben. Von dem Putz hat er mir auch einen Eimer da gelassen.

    Die beiden Komponenten gehören auch zu einem wdvs system für eps. Aber haben eben keine Zulassun für gutex.

    Also sehe ich das schon richtig das man das so nicht machen darf. Oder kann er sich rausreden damit das er ja nicht das wdvs system angeboten hat?
     
  4. Alex88

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    Mängelanzeige schreiben (lassen), er soll den Nachweis erbringen das angebotene Material auch verarbeitet
    zu haben,
    ohne Gutachter, labortechnischer Untersuchung und Baufachanwalt wirst du nicht weiterkommen,
     
  5. BennyM

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    ok, ich habe jetzt mal auf den Unterschied zwischen Angebot und Durchführung hingewiesen. Mal sehen was kommt...

    Aber jetzt mal technisch gesehen. Kann man mit der "falschen" weil nicht getesteten Armierung viel kaputt machen?
     
  6. #6 simon84, 26.05.2019
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    Was hält denn deine Brandschutzversicherung im Leistungsfall davon, wenn eine nicht zugelassene Kombination an der Fassade verbaut ist?
     
  7. #7 Gast 85175, 26.05.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Rein theoretisch ist das der Zulassungs-GAU. Die Zulassung ist ja kein Comicheftchen, sondern der Nachweis darüber, dass Beandschutz und Standsicherheit gewährleistet sind. Hält man die Zulassungsbedingungen nicht ein, dann fehlt eben dieser Nachweis. Ist in etwa als ob man einen Rohbau ohne Statik baut.

    Rein praktisch geht das evtl. gut, man hat sich jahrzehntelang im Allgemeinen nicht sehr für die WDVS-Zulassungen interessiert, ging sehr überwiegend auch gut.

    Es bleibt aber dabei, es ist einfach ein gravierender Mangel den man so leicht nicht geheilt bekommt...
     
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  8. BennyM

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    Das ist das Problem, mir fehlt da etwas die Phantasie wie das wieder korrigiert werden kann. Den Putz wird man wohl kaum von den Holzfaserplatten herunter bekommen!?

    Der Gipser nach eigenen Aussagen 1-2 Jahre vor der Rente. Also wenn es für den teuer wird... Sind Handwerker eigentlich dagegen versichert?
     
  9. #9 Gast 85175, 26.05.2019
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    Gegen die Auswahl des falschen Putzes? Eher nicht...
     
  10. Alex88

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    was hat das damit zu tun?
     
  11. #11 Fabian Weber, 26.05.2019
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    Das sollte nicht Dein Problem sein, wenn alles nochmal gemacht werden muss.
     
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  12. arch

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    Könnte eine Berufshaftsfplichtversicherung schon abdecken, wenn er eine gute hat. Außer er hat sich als GmbH organisiert, und sein risiko durch die Haftungsbeschränkung abgedeckt, dann könntest du in die Röhre schauen, aber sein Schaden kann seine Stammeinalge ( meistens nur der minimalsatz von 25 T€) nicht überschreiten, was dann seine Rente wohl auch kaum gefährden dürfte.
     
  13. #13 Leser112, 27.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 27.05.2019
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    Welche Berufshaftpflicht eines Planers deckt Baupfusch (Vermögensschäden) mit vertretbaren Beitägen ab?:confused::bounce:
    Bestenfalls werden Personenschäden gedeckt, die in diesem Bereich relativ selten sind ;), Nachfolgeschäden und Planungsfehler, nur nach bzw. in den entsprechenden Deklarationen der besondereren, spezifischen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anbietung des Versicherers. Vermögensschäden sind dabei meist völlig außen vor, die Versicherer sind ja schließlich nicht vollständig Gutmenschen.;)
    GmbH´s haften zwar gesamtheitlich nur mit dem Stammkapital, den Geschäftsführern kommt jedoch eine besondere, individuelle Haftung (Verantwortung) zu!
    Das rechtlich geltend zu machen ist deutlich teuer und zeitaufwendig (Gerichtskosten, Gutachten). Der günstigere Weg liegt stets in den vorab getätigten, vertraglichen Vereinbarungen, wofür daher entsprechende, verkaufsunabhängige Sorgfalt und Fachkenntnis erforderlich ist.;)
     
  14. arch

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    Hier gehts glaub ich um einen Handwerker. Die Personenschäden werden bei im von der Berufsgenossenschaft abgedeckt, zumindest die der eigenen Angestellten. Und wie ich schrieb, könnte seine Versicherung bezahlen, wenn er gut versichert ist. Damit meine ich weder günstige Policen, noch welche, die allen möglichen (aber dennoch wahrschienliche) fälle ausschließen. Bei einer GmbH haften die Gesellschafter natürlich für gewisse Dinge schon auch, aber meistens nur unter Vorsatz. Diesen beim falschen Material nach zu weisen, dürfte schwierig sein. Könnte ja auch ein Angestellter beim Baustoffhändler bestellt und abgeholt haben, etc.
     
  15. #15 Leser112, 27.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 27.05.2019
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    Dein Glauben in allen Ehren, rechtsverbindliche Verfügbarkeit resultiert hierdurch jedoch nicht!
    Bauherren (AG) besitzen einen rechtlichen Anspruch auf ein mängelfreies Werk seitens des AN. Punkt!
    Die jeweiligen Randbedingungen und Besonderheiten sind jeweils im individuellen Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien eindeutig definiert!
    Nur wenn dieses gemeinsames Vertragsverhältnis seitens des AN einseitig verletzt wurde, besteht für den AG irgendein Rechtsanspruch!
    Für belastbare Rechtsfragen sind selbstverständlich nur RA zuständig!;)
     
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