Falsches/ unvollständiges LV - wer haftet für Mehrkosten

Diskutiere Falsches/ unvollständiges LV - wer haftet für Mehrkosten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Heute kam der Schock, der Elektriker wollte die Schlußrechnung vorab mit mir besprechen und diese ist 8.000€ höher als das ursprüngliche Angebot....

  1. #41 Baldbauherr, 08.11.2012
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    Hallo.

    Mit etwas Fantasie: ... der Elektriker wollte mal anfühlen, wie viel zu holen ist.....
    Weshalb bespricht man eine Schlußrechnung "vorab"? Dein Architekt prüft die Rechnung doch noch, oder?
     
  2. Markul

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    Es wird die im Forum IMMER empfohlen zu einem Experten zu gehen. Und ein Experte für Rechtsfragen ist ein Fachanwalt. Vorher natürlich noch das Gespräch mit dem Archi suchen. Unstrittig ist das der nen Fehler gemacht hat. Ach ja, Wunder dich nicht über den Ton hier im Forum von manchen. Ist ganz normal.....
     
  3. #43 the motz, 09.11.2012
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    Meine Rede...
    Da meinte allerdings zuvor ein Architekt, das wäre nicht lohnend, in einer Rechtsfrage Expertenrat einzuholen....
     
  4. #44 coroner, 09.11.2012
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    inwieweit kann denn hier VOB §2 Abs. 8 (2) weiterhelfen?
    Es klingt ja nicht so, dass die Massenmehrung unverzüglich angezeigt wurde.
     
  5. #45 Mycraft, 09.11.2012
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    Kannst du mal auflisten was bei dir verbaut wurde? Dann könnte man sagen ob die 8000 Aufpreis gerechtfertigt sind...
     
  6. #46 Gast036816, 09.11.2012
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    Gast036816 Gast

    du solltest vollständig lesen und vollständig und richtig wieder geben. die voraussetzungen für einen gang zum anwalt sind erst einmal zu schaffen.
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2012
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    Insgesamt also 7 Bauherren in EINEM Baugebiet vom gleichen Architekten???

    Ist das ein freier Architekt, mit dem Ihr einen ganz normalen HOAI-Vertrag habt oder doch eher irgendwas in Richtung Baubetreuer oder GÜ. Es wäre schon sehr sehr selten, wenn ein "einfacher" freier Kollege es schaffen würde, 7 EFH im selben Baugebiet zeitnah zu einander zu bauen.


    Motzi, Dein Username stimmt nicht.
    Du müsstest richtig Pipilotta, Victualia Rollgardina ...... heissen - widewidewitt, ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt!
     
  8. #48 Manfred Abt, 09.11.2012
    Zuletzt bearbeitet: 09.11.2012
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    m.E. macht eine weitere Diskussion wenig Sinn, bevor nicht folgende Themen geklärt sind:
    • selbst beauftragter Architekt oder Architekt, z.B. des Bauträgers?
    • wieviele Angebote lagen vor Auftragsvergabe vor?
    • Wer hat die wie geprüft? Prüfbericht? Preisspiegel?
    • Vergleich der Einheitspreise für die mengenmäßig stark untersetzten Positionen?
    • Wem oblag die Bauüberwachung? Gab es Abschlagsrechnungen? Wurden diese geprüft?
    • Ist Rechnung bereits geprüft? Liegen Aufmaße vor?
    • VOB-Vertrag? Dann ggf. Anspruch auf Neuverhandlung der EP.


    Und ob der TE oder andere kein Verständnis für die Problematik "Sowiesokosten" haben ist sowas von unerheblich für die Frage des TE, unerheblicher gehts gar nicht. So ist halt die Sach- und Rechtslage.

    Denn selbstverständlich bezahlt der TE all die Schalter, Kabel, oder Schutzrohre, die er dann auch nutzen möchte und wird.

    Schadensersatz kanns bei Nachweis des Verschuldens trotzdem geben, aber nur für den wirklichen Schaden. Und der errechnet sich halt anders.
     
  9. #49 grubash, 09.11.2012
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    Hi,
    irgendwie klingt der Ablauf irgendwie komisch. Der Architekt schreibt ggf. falsche Zahlen in das LV. Der Elektriker macht ein Angebot und fängt an zu bauen. Spätestens wenn die ersten 6 Schalter und die kalkulierten Kabelrollen verbaut wurden (somit das bestellte Material alle ist) müssten doch die Alarmglocken schrillen. Da kann man doch nicht einfach lustig weiter machen und Material für zusätzliche 8000 Eu verbauen ohne diese Diskrepanz anzuzeigen.

    Kann den TE voll verstehen. Er bekommt die Aussage KNX-Verkabelung für das Haus kostet X, Standard-Verkabelung kostet Y. Aufpreis KNX ist vertretbar und den Aufpreis für den Komfort wert. Wenn dann hinterher nochmal fett nachgelangt wird hätte man sich ggf. anders entschieden.

    Ich kann doch auch kein Auto für x-Euro kaufen und kriege dann hinterher eine Rechnung von x+y Euro weil im Angebot der Motor nicht dabei war. Ob die Sache rechtlich zumutbar ist will ich nicht beurteilen. Moralisch aber deutlich unter der Gürtellinie.

    Ciao Christian
     
  10. Maik86

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    Was ist denn hiermit bzw. auch mit § 2 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B? Würd mich auch mal brennend interessieren.

    Der AN hat (so die bisherige Sachverhaltsdarstellung) Leistungen unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausgeführt. -> Grundsätzlich keine Vergütung
    Es sei denn, der AG erkennt dies nachträglich an. -> Nicht geschehen, also keine Vergütung
    Eine Vergütung könnte aber zustehen, wenn die Leistung zur Erfüllung notwendig waren (JA), dem mutmaßlichen Willen des AG entsprachen (wohl JA) UND ihm unverzüglich angezeigt wurden (NEIN). -> Also keine Vergütung.
     
  11. #51 grubash, 09.11.2012
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    Hi,
    es würde mich wirklich interessieren wer die Mehrarbeiten abgenickt hat. Bei den Mengen müsste ja definitiv was Schriftliches vorliegen. Wenn ich so an meine Handwerker denke, die haben bei evtl. Problemen fix angerufen und das abgeklärt. Einige wollten die Auftragsänderung auch noch schriftlich bestätigt haben. Da ging es eigentlich nur um Kleinkram im 50-100 Eu Bereich.
    Wenn die in Auftrag gegebenen Mengen und die verbauten Mengen so abweichen, muss das jemandem auffallen. Da steht doch kein Mobiler Elektrogroßhandel vor der Tür wo man sich bedienen kann. Von den zus. Arbeitszeiten für Schlitze, Lochbohrungen ect. will ich gar nicht reden.

    Wenn nach mehreren MONATEN dann größere Summen nachgefordert werden, würden bei mir aber derbe die Alarmglocken läuten.

    Ciao Christian
     
  12. #52 rechter Winkel, 09.11.2012
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    Soweit ich das verstanden habe, hat der Elektriker nach Werkplanung gearbeitet -> also entsprechend der beauftragten Leistung. Vergütung dann nach EP (LV) und Aufmaß.
    Wo ist hier denn eine eigenmächtige Abweichung zu sehen?
     
  13. #53 Wolfmanjack, 09.11.2012
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    50qm Terasse fertig ....
    ....und was hat er sich gedacht wozu er ein Angebot abgegeben hat ?

    Bis jetzt wurde ja vom TE auch die "ein Archi für 7 Häuser" Geschichte noch nicht erläutert. Ich glaube im Dreieck Archi, Handwerker und, ja wer ? Bauträger eventuell, liegt der Hase im Pfeffer.
    Haben die 6 Nachbarn alles ohne Probleme mit dem Architekten hinbekommen ?
     
  14. #54 Oliver82, 09.11.2012
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    Wäre das so etwas ungewöhnliches?

    Wie viele Häuser kann den ein kleines Architekturbüro mit Archi + 1-2 Zeichnern und was sonst noch dazugehört parallel betreuen, ohne das die Qualität darunter leidet? wenn alle nebeneinander bauen hat er zumindest keine Probleme damit dass viel Reisezeit zwischen den Baustellen besteht...

    Wir haben kürzlich einen Neubau unseres Archis besichtigt und in diesem Baugebiet standen drumherum 5-6 andere Häuser von ihm, welche teilweise aber schon mehrere Jahre alt sind...

    In ländlichen gegenden wird dann eben oft mit dem ansässigen Architekten gebaut, gerade dann wenn die andern Nachbarn auch mit dem bauen...
     
  15. Maik86

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    Der Elektriker hat ein Angebot auf Basis des LVs abgeben. Ich habe es so verstanden, dass der Eli den Werkplan dann erst später bekommen hat. Der Auftrag wurde m. E. auf die Ausführung der Leistungsbeschreibung erteilt und mehr erstmal nicht. Das bedeutet zum Beispiel, dass er einen Auftrag bekommen hat die Anzahl Steckdosen/Schalter/Leerrohre, was auch immer, zu setzen die im LV genannt sind. Abweichungen sind dann vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Wenn ich zwei neue Winterreifen für mein Auto haben will kann die Werkstatt auch net ohne Rücksprache vier drauf machen...
     
  16. #56 RMartin, 09.11.2012
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    Die Leute, die keine Ahnung/ Erfahrung mit Bauverträgen (in diesem Falle Einheitspreisverträgen haben), sollen hier nicht anfangen unsinnige Diskussionsclubs aufzumachen.

    Die Vergleiche sind ja haarsträubend und zeigen, dass hier viele der Schreiber nicht wissen wovon sie schreiben.
     
  17. #57 Thomas B, 09.11.2012
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    :konfusius

    Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzugfügen!

    Manfreds Fragen (# 48) sollten beantwortet werden. Damit käme mehr Licht ins Dunkel.

    Thomas
     
  18. Maik86

    Maik86

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    Aber es ist doch wohl Fakt, dass ein AN ohne vorherige Rücksprache mit dem AG nicht in so gravierendem Umfang die Mengenermittlung laut LV ändern und ausführen kann und damit erst mit Stellung der Schlussrechnug um die Ecke kommt, oder??? Das sagt doch § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.
     
  19. uban

    uban

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    Yep,
    der TE sollte froh sein einen Architekten beauftragt zu haben, stellt euch die Häme vor es wäre OHNE Architekt passiert. Der TE hätte vorher einen anderen Archi/Planer mit der Planung der Planung beauftragen muessen. Ein Archi reicht heute schon lange nicht mehr. Man braucht einen zweiten der der die Leistung des ersten überprüft, denn Fehler und Missverständnisse kommen immer wieder vor. Jetzt mus halt die neue Kücheneinrichtung gestrichen werden bzw teuer nachfinanzieren.

    Das ist wie im teuren Restaurant, man muss bei der Auswahl der Speissen/Getränke immer beide Spalten im Blick behalten :yikes


    Hier


    (Ist das satirisch?)
     
  20. Lebski

    Lebski Gast

    Unsinn.
    Lies erst mal § 2 Abs. 8 Nr. 1 ohne den geht Nr. 2 nicht.
    in Nr. 1 ist von Leistungen ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung die Rede! Ohne Auftrag = ohne LV-Position! Die gibt es aber, ergo auch nicht ohne Auftrag! Und die Abweichung trägt nur, wenn es kein E.P.-Vertrag ist! Die Abrechnung nach tatsächlichen Massen im Aufmass ist ja gerade erwünscht, ergo keine eigenmächtige Abweichung!

    Die VOB/B sollte man nicht als Laie nach eigenem gutdünken auslegen. Dafür gibt es Gerichte, die sehen sowas nämlich anders!
     
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