Farbe falsch aufgetragen, oder haben wir zu hohe Ansprüche.

Diskutiere Farbe falsch aufgetragen, oder haben wir zu hohe Ansprüche. im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Ich bin nicht der Auffassung, eine nötige Grundierung müsste ausgeschrieben werden. Wenn sie aber erforderlich ist kann sie natürlich auch...

  1. #41 Hundertwasser, 30.03.2015
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    Ich bin nicht der Auffassung, eine nötige Grundierung müsste ausgeschrieben werden. Wenn sie aber erforderlich ist kann sie natürlich auch abgerechnet werden. Die Mehrkosten müssen in dem Fall aber von der ausführenden Firma angemeldet sein!.

    Im konkreten Fall wäre es meiner Meinung nach so richtig gelaufen:

    Auftraggeber und Auftragnehmer einigen sich auf ein nachprüfbares Leistungssoll (z.B. nach Besichtigung von Musterflächen). Danach kalkuliert der AN den Preis und erstellt ein Angebot. Der AG nimmt das Angebot an und beauftragt den AN. Bei der Abnahme wird festgestellt ob die erbrachte Leistung dem vereinbarten Leistungssoll entspricht. Wenn nein > Nachbesserung. Wenn ja > Handwerker und Bauherr liegen sich weinend vor Glück in den Armen.

    Anscheinend wurde aber schon am Anfang der Fehler gemacht, das Leistungssoll nicht zu definieren. Der Bauherr schreibt selber "ich finde den Preis ok und ich kann doch dafür auch was erwarten". Bleibt natürlich offen, ob die Erwartungen dem Maler mitgeteilt wurden, und vor allem wie! Oberflächenqualitäten bei Anstrichen sind leider nicht definiert über Normen o.ä.. Aus diesem Grund auch die Empfehlung, Musterflächen anzulegen, bzw. Oberflächen auf Mustertafeln zu bestimmen. Rein rechtlich sehe ich für den AG wenig Chancen, hier im Nachhinein noch eine Verbesserung der Leistung herbeizuführen.

    Ein anderes Problem besteht, wenn nicht grundiert wird, ganz unabhängig vom vorliegenden Fall.

    Bei einer Erstbeschichtung von Putzen ist das BFS Merkblatt 10 zu beachten. Dort steht "Stark, bzw. unterschiedlich saugende Untergründe sind durch Grundbeschichtungen zu egalisieren". Die Saugfähigkeit ist dabei durch eine Benetzungsprobe zu ermitteln. Es liegt deshalb meiner Meinung nach im Ermessen des Handwerkers, nach vorhergehender Prüfung zu entscheiden ob er eine Grundierung aufbringt oder nicht. Sollte er zu dem Entschluss kommen, eine Grundierung wäre notwendig und diese ist nicht ausgeschrieben dann muss er halt ein Nachtragsangebot vorlegen und sich die zusätzlichen Arbeiten beauftragen lassen.

    Alle Hersteller schreiben, soweit mir bekannt, eine Grundierung "nach Erfordernis" vor. Damit gehen sie konform zu den BFS Merkblättern.

    Anmerkung: Die BFS Merkblätter werden herausgegeben vom Bundesausschuß für Farbe und Sachwertschutz, beteiligt sind hier die Handwewrksverbände, die herstellende Industrie sowie Forschungsstätten. Die BFS Merkblätter repräsentieren für das Malerhandwerk die Anerkannten Regeln der Technik.
     
  2. #42 dquadrat, 30.03.2015
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    grundierung hin oder her, ich glaube, daran wirds nicht gelegen haben. ein zu hohes saugverhalten des untergrundes macht sich eher unangenehm im streiflicht bemerkbar. ich glaub, hier wurde einfach nur zuviel farbe aufgetragen. für mich sieht das nach arbeiten mit einer airless aus, bei zuviel farbe kann dann auch eine kurzflorwalze nichts mehr retten, ist dann eventuell sogar kontraproduktiv.

    bei wirklich hochwertigen, aber auch bei allen anderen anstrichen verzichte ich im übrigen auch gern auf die grundierung, bzw. füge der grundierung regelwidrig einen nicht unerheblichen teil farbe zu. ich habs einfach schon zwei, dreimal erlebt, daß ein zuviel an grundierung durchschlägt oder sich nasen plastisch abheben. vielleicht stell ich mich beim grundieren zu dämlich an, bei inhomogen saugenden untergründen kann es imo aber durchaus zu negativen begleiterscheinungen kommen. bei der verwendung von vernünftigem material bleibt die farbe dann auch dran, wenn man mal mit kreppband abkleben muß.

    wieviel qm zu streichende fläche hat das objekt überhaupt, bei einem anstrichendpreis von 9einhalb tausend euro? hört sich für mich nach einer größenordnung Schloss Versailles an...
     
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